Öhm...
Also...
AAAAARGH!
Bei sowas bekomme ich ja die Krätze, ne?
Ich frage mich ja, wer da zum Insolvenzverwalter bestellt war. Gibt ja schließlich Vorschriften, wer wann und wie über diese Vorgänge zu informieren ist. Wobei es ja 'nur' um die GmbH ging, also letzten Endes um Außenstände, die aus dem Online-Handel her rühren. Da sollten ja eigentlich nicht mehr ganz so viele Geschädigte zusammen gekommen sein. Und die, die's noch gibt, sollten eigentlich per §64 Abs.2 GmbHG Post vom Liquidator bekommen (haben).
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Und was die GbR an geht: Da müssen Loewenthal und Hill garnix. Das Dingens können sie quasi im Sande verlaufen lassen und still beerdigen, weil's für Personengesellschaften schlicht keine weitreichende Verpflichtung gibt, da tätig zu werden. Erst, wenn Leute auf dem Klageweg gegen die Gesellschafter persönlich durch ein Gericht feststellen lassen würden, dass die beiden ihnen noch was schulden, könnten die Kläger feststellen lassen, dass die beide keine Kohlen mehr haben (oder ihnen aufs Privatkonto greifen).
Wobei es auch da wieder spannend werden könnte - Privatinsolvenz und eine verkürzte 'Benimmzeit' gibt's nur, wenn die Person in dem Bereich nix im Büchlein stehen hat. (Und die Gläubiger zustimmen) Wie sich da eine Firmen-Insolvenz auswirkt, müsste man mal recherchieren.