Jain. Beim Verkauf von gebrauchten Waren von Privat zu Privat kann die die einjährige Haftung des Verkäufers ausgeschlossen werden.
Der Ausschluss ist natürlich nur für versteckte Mängel wirksam, die dem Verkäufer unbekannt sind und die er nicht zu verantworten hat.
In wie weit das bei neuen Artikeln gilt, weiß ich leider nicht aber bei denen hat man ja zumindest Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller.