Autor Thema: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten  (Gelesen 1600 mal)

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Offline ungeheuer

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Hallo ihr lieben!

Auf Seite 155 im Wege der Zauberei steht:
„Übersteigen die erwürfelten AsP den derzeitigen AE Vorrat des Schamanen, kann er mittels der SF Verbotenen Pforten den geforderten Preis immer noch mit seinem Blut zahlen. Ist er dazu nicht bereit oder in der Lage, misslingt nicht nur das Ritual (bei Verlust aller AsP), und es besteht die Gefahr, dass er in der Geisterwelt gefangen bleibt (siehe dazu Gefahren in der Geisterwelt).

Meine Fragen dazu:
Kann der Schamane die SF Verbotene Pforten einfach so verwenden, ohne es vorher anzukündigen, oder eine Selbstbeherrschungsprobe zu machen? Sprich gelten auch die ganzen andern Regeln die Magier für die Verbotenen Pfoten haben wie Erschwernis der Zauberprobe, Erschöpfung, permanenter LeP Verlust wenn die LE weniger als 5 beträgt,… nicht?
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Re: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten
« Antwort #1 am: 8.04.2021 | 12:46 »
Hi Ungeheuer,

die Schamanen sind ja so eine besondere Form der Zauberer, bei denen ohnehin einiges anders läuft.

RAW steht da, dass er die SF Verbotene Pforten benutzt. Da steht nichts davon, dass er sie anders benutzt oder für ihn andere Regeln gelten, allerdings wird das wiederum durch die Setzung des Schamanismus insgesamt und einige Details impliziert.

Ich würde es so machen:

Meine Fragen dazu:
Kann der Schamane die SF Verbotene Pforten einfach so verwenden, ohne es vorher anzukündigen, oder eine Selbstbeherrschungsprobe zu machen? Sprich gelten auch die ganzen andern Regeln die Magier für die Verbotenen Pfoten haben wie Erschwernis der Zauberprobe, Erschöpfung, permanenter LeP Verlust wenn die LE weniger als 5 beträgt,… nicht?

1. Ohne vorher anzukündigen: Ja, da er als Schamane es nicht einschätzen kann, wie viel Kraft ihn das Ganze kostet (geht aus dem Satz hervor, der vor deinem Zitat steht).
2. Selbstbeherrschungsprobe: Würde ich verlangen. Als Erschwernis-Hausregel würde ich aber sagen, dass die Erschwernis nicht immer +10 ist, sondern von den AsP über seinem Maximum abhängt. Erschwert um ein Drittel der AsP über dem Maximum wäre z. b. sowas, was für mich gut klingt.
3. Erschwernis der Zauberprobe würde ich nicht machen, da es im erwartbaren Rahmen eines jeden Rituals ist.
4. Erschöpfung? Wer spielt schon mit sowas? :D Aber gut, ich würde es durchaus mit reinnehmen, falls man mit den Erschöpfungsregeln spielt.
5. Permanenter LeP-Verlust: Eher nicht. Scheint ja bei Schamanen relativ normal zu sein.


Ohnehin werde ich bei "meinem" Gruppenschamanen, den ich letzte Woche mit dem neuen Spieler zusammen erstellt habe, so einiges handwedeln und hausregeln. Mir gefällt der DSA 4.1-Schamanismus, weil er so offen ist, aber es muss halt irgendwie dann doch einiges angepackt werden. Keine permanenten AsP zur Dschinnenbeschwörung zum Beispiel.
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Re: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten
« Antwort #2 am: 8.04.2021 | 14:45 »
Hallo Hotzenplot,

und schon mal vielen Dank für deine Antworten! Sind interessante Vorschläge/Hausregeln. Da werd ich mit meinem SL nochmals drüber plaudern müssen. Speziell das
Keine permanenten AsP zur Dschinnenbeschwörung zum Beispiel.
ist ja auch so etwas, dass mich wahnsinnig stört, und für mich halt überhaupt nicht nachvollziehbar ist!

ad 2) wäre vielleicht noch die Frage ob ein misslungenes Ritual aufgrund einer misslungenen Selbstbeherschungsprobe auch zu den "Gefahren in der Geisterwelt" führt?
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Re: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten
« Antwort #3 am: 8.04.2021 | 14:55 »
Speziell dasist ja auch so etwas, dass mich wahnsinnig stört, und für mich halt überhaupt nicht nachvollziehbar ist!
Ist auch für mich ein klarer Designfehler, deshalb kommt das raus bei uns.

ad 2) wäre vielleicht noch die Frage ob ein misslungenes Ritual aufgrund einer misslungenen Selbstbeherschungsprobe auch zu den "Gefahren in der Geisterwelt" führt?
Ja, könnte man machen. Grundsätzlich sehe ich "Gefahren in der Geisterwelt" als einen interessanten Spielinhalt an, wenn es nicht zu oft vorkommt. Tendenziell würde ich sagen: Ja, eine deshalb misslungene Ritualprobe darf ruhig dazu führen, vielleicht noch einen Wahrscheinlichkeitswurf vorweg nehmen? Das würde ich daran festmachen, wie oft sonst dieses Phänomen auftritt. Wenn das oft passiert, nutzt es sich ab.
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Re: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten
« Antwort #4 am: 8.04.2021 | 15:04 »
Stimmt - zu oft sollte man die "Gefahren in der Geisterwelt" nicht nutzen. Wird ja dann auch für die anderen Spieler langweilig, wenn der SL und der Schamane das jetzt ausspielen, und sie einfach nichts tun können!
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Re: DSA 4.1 Regelfrage zu Schmanen und Verbotene Pforten
« Antwort #5 am: 8.04.2021 | 15:20 »
Stimmt - zu oft sollte man die "Gefahren in der Geisterwelt" nicht nutzen. Wird ja dann auch für die anderen Spieler langweilig, wenn der SL und der Schamane das jetzt ausspielen, und sie einfach nichts tun können!

Ja, das ist einer der Punkte.
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