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Eigenentwicklungen: Vermeidung rechtlicher Fallstricke

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flaschengeist:
Ich fände es schön, wenn wir hier für alle, die planen ihre Eigenentwicklungen irgendwann zu veröffentlichen, eine durchnummerierte Liste rechtlicher Fallstricke zusammen tragen. Fragen oder Diskussion zu einzelnen Punkten bitte hier: https://www.tanelorn.net/index.php/topic,124593.0.html. So bleibt dieser Faden übersichtlich und gut nutzbar.

1. Artwork: Hier ist die Lizenz zu beachten, unter der ein Bild veröffentlicht wurde. Häufig sind Creative Commons Lizenzen (https://creativecommons.org/about/cclicenses/). Aber Vorsicht: Die angegebene Lizenz kann falsch sein (habe ich bei DeviantArt mehrfach erlebt), daher muss, wer wirklich sicher gehen will, den Künstler kontaktieren und die gewünschte Nutzung absegnen lassen.

2. Markenschutz: Begriffe wie z.B. "Hobbit" können dem Markenschutz unterliegen. Dies lässt sich hier recherchieren: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis. Wer sein RPG kommerziell verwerten will, sollte es als Marke eintragen lassen. Die Gebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt hierfür beträgt 290 €. Eventuell ist es vorteilhaft, eine Marke direkt europäisch oder international einzutragen, näheres dazu lässt sich hier nachlesen: https://www.dpma.de/marken/markenschutz_ausland/index.html

3. Typographie: Zumindest MS-Word Schriftarten können offenbar frei kommerziell genutzt werden: https://answers.microsoft.com/en-us/msoffice/forum/all/using-microsoft-word-fonts-for-commercial-usage/d2df3a7a-5fc2-4eaf-b37a-c626f9ac2f85

Alex:
4. Impressum
In jedes Druckwerk in D muss ein Impressum.
Mehr dazu hier ...

ArneBab:
5. Beitragende ändern ihre Meinung

Wenn du keine klare Lizenz verwendest, kann es dir passieren, dass bei Streit in der Entwicklungsgruppe plötzlich jemand sagt „meine Sachen müssen jetzt raus!“. So geschehen bei einem Computerspiel eines Freundes. Die Lösung dafür ist, von anfang an alles explizit zu lizensieren (z.B. cc by sa, dann seid ihr immer auf Augenhöhe; oder cc by, wenn du dir mehr Flexibilität für die Zukunft eröffnen willst und es dich nicht stört, dass andere in der Gruppe damit auch anderes machen könnten).

Maarzan:
6. Belegexemplare

Es müssen auch Belegexemplare an die Deutsche und Landesnationalbibliotheken gesendet werden:

https://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-buch-bei-der-deutschen-nationalbibliothek-abliefern-was-ist-zu-beachten/

flaschengeist:
Der Aspekt "KI-Artwork" passt hier im Prinzip gut hin. Allerdings wurde leider meine Bitte übersehen bzw. ignoriert:


--- Zitat von: flaschengeist am 20.07.2021 | 22:49 ---Ich fände es schön, wenn wir hier für alle, die planen ihre Eigenentwicklungen irgendwann zu veröffentlichen, eine durchnummerierte Liste rechtlicher Fallstricke zusammen tragen. Fragen oder Diskussion zu einzelnen Punkten bitte in spoiler tags. So bleibt der Faden übersichtlich und gut nutzbar.

--- Ende Zitat ---

Daher bitte die Diskussion in Spoiler Tags packen.

7. Verwendung von KI-generiertem Artwork

Hier handelt es sich um juristisches Neuland: Im anglo-amerikanischen Raum scheint derzeit die Meinung vorzuherrschen, dass die Verwendung von Artwork zum Training von KIs sowie das Nutzen der Resultate nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Klarheit wird wohl erst in einigen Jahren bestehen, nachdem Gesetze angepasst und Urteile gesprochen wurden. Auch kann niemand sagen, ob die (kommerzielle) Verwendung von KI-Artwork in anderen Rechtsräumen (z.B. der EU oder Deutschland) ebenfalls legal sein wird. Ein rechtlicher Fallstrick, der schon heute sicher vermieden werden kann, ist die Lizenzbedingungen der KI-Anbieter selbst zu beachten.

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