Pen & Paper - Spielsysteme > OD&D/AD&D/Klone & OSR
Wie/wo veröffentliche ich ein 2nd Edition Fanabenteuer?
ghoul:
Der Witz ist, dass keiner genau weiß, wie weit die OGL geht.
Ich meine aber, ikonische D&D-Monster wie Tentakelkatzen (displacer beasts), Rostmonster und Betrachter seien nicht abgedeckt (Hörensagen!).
Rorschachhamster:
--- Zitat von: Rackhir am 9.11.2021 | 06:17 ---Danke für die Hinweise auf Drosi und Trodox - da komme ich vielleicht drauf zurück. Aber jetzt nutze ich erstmal die Gelegenheit, etwas mehr über die OGL zu lernen.
Rorschachhamster, wenn ich als totaler Laie die OGL richtig verstanden habe, müsste ich dafür also anhand des SRD checken, dass alle Spielelemente des Abenteuers von der OGL abgedeckt sind. Was ich noch nicht verstehe:
1) Das offizielle SRD ist an 5e-Regeln angepasst. Gibt es SRDs für frühere Editionen? Google hilft mir da nicht weiter, außer dass Osric als eine Art SRD der 1st Edition dargestellt wird.
2) An welchen Stellen unterscheidet sich das SRD am deutlichsten von den einst publizierten Regeln? Anscheinend bei Monstern, Zaubern und magischen Gegenständen, also solchen Dingen, die einen bestimmten Eigennamen haben. Aber was ist mit Regeln? Muss ich dann die ganzen NSCs auch an die Regeln aus dem 5e SRD anpassen? Dann könnte ich auch gleich alles in 5e konvertieren.
--- Ende Zitat ---
Es gibt ja schon Klone und Systeme, die die alten Regeln abbilden. Und es gibt bei der OGL einen §15, in dem du alle offenen Inhalte (Open Gaming Content) referenzierst, sowie dein Abenteuer. Da kannst du halt OSRIC und ... öh ... 2e Klon? Gold & Glory (PDF für lau)! als Quelle angeben und du solltest abgedeckt sein. Wie das aussieht:
--- Zitat ---15. Copyright Notice Open Game License v 1.0a (C) 2000 Wizards of the Coast, Inc.
System Reference Document (C) 2000, Wizards of the Coast, Inc.; Authors Jonathan Tweet, Monte Cook, Skip Williams, based on Material by E. Gary Gygax and Dave Arneson.
Swords & Wizardry Core Rules, Copyright 2008, Matthew J. Finch
Swords & WizardryCompleteRules, Copyright 2010, Matthew J. Finch
OSRIC copyright 2006-08 by Stuart Marshall, adapting material prepared by Matthew J. Finch, based on the System Reference Document, inspired by the works of E. Gary Gygax, Dave Arneson, and many others.
"Neues Monster für Old School Rollenspiele: Schwärzwürmchen" (C) 2021 Christian Sturke aka Rorschachhamster
--- Ende Zitat ---
:D Du mußt einfach nur deren § 15 zusammenwerfen und mit deinem Eintrag versehen und du solltest gut sein. Du mußt nicht die neuen Regeln nehmen. Und die Daten findest du halt bei Gold & Glory und OSRIC in deren §15. Auf meinem Blog habe ich halt den Haupttext verlinkt, aber in einer Veröffentlichung müßtest du den halt davor stehen haben. Findest du hier: OGL
Du darfst aber Trademarks wie AD&D2e und so nicht verwenden, außer vielleicht als technischen Hinweis - die meisten schreiben dann aber halt sowas wie die zweite Edition oder einfach für Old School Spiele oder so... better safe than sorry.
Und was Ghoul geschrieben hat, eine Handvoll Monster und die Eigennamen, wie in Bigby oder so, sind nicht OGC in der SRD, deswegen mußt du sowas weglassen. Also, Zugreifende Hand statt Bigbys Zugreifende Hand geht aber. Machen auch alle. ;D
EDIT: Rein theoretich hast du auf deutsch noch das Problem mit dem Urheberrecht der Übersetzungen - aber da es mehrere Übersetzungen von verschiedenen Leuten gibt, plus eine ziemlich schlechte "Presse" wäre, ist es bis jetzt noch nicht passiert, das irgendjemand so dumm war... strenggenommen steht auch in der OGL drin das Übersetzungen auch OGL sein müssen, aber das Deutsche Urheberrecht sieht das halt anders... Und Gesetz trumpft Lizenz... ;D Da würde ich mir aber keine Sorgen drüber machen.
ghoul:
Interessanter letzter Punkt, Hamster! :d
Also lieber Versetzungsbestie statt Tentakelkatze und Totenwicht (Wight) statt Gruftschrecken.
Sosthenes:
Ich stelle ja fest, dass bei Abenteuern (ob nun bei OBS, itch oder sonstwo) oft die OGL nicht dabei ist, wenn man nicht gerade wörtlich Monster oder ganze Regelmechanismen rein-kopiert hat. Rein auf bestehende Mechanismen verweisen ist rechtlich wohl wieder etwas anderes, d.h. ob ich jetzt schreibe "Im Raum sind 5 Orks (TP 4,7,11)" oder im Anhang "Ork / % Lügner: 47 / Schatz: AAA" usw. habe.
Aber IANAL. Die eine Seite OGL bläht das sicher nicht auf und auf eine korrekt teilbare Seitenanzahl achtet ja eh niemand mehr ;)
ghoul:
Ich habe oft den Verdacht, dass es die OGL gar nicht bräuchte für viele OGL-Module ...
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