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Eigenentwicklungen: Vermeidung rechtlicher Fallstricke - Diskussion
Zed:
Im Sommer hatte ich mich näher mit den Midjourney-Bedingungen beschäftigt, und ich meine, dass sie mir für die Bezahlvariante auch kommerzielle Nutzungsbedingungen eingeräumt haben, sie aber nicht garantieren, dass "meine" Werke nicht die Rechte Dritter verletzen.
Letzteres macht mir keine Sorge: 1. Ich habe keine Kunstwerke von realen Künstler:innen von Midjourney nacharbeiten lassen, und 2. ich denke, dass Ergebnisse zB von "im Stil von Hellnwein" nicht geschützt sind, solange sie den Originalen nicht zu ähnlich sind.
Irgendwo im Netz hatte ich noch die Diskussion gefunden, dass es sein kann, dass Midjourney-Werke evtl gar kein Urheberrecht genießen (werden, wenn eines Tages der Status dieser Werke geklärt sein wird), so dass sich Andere evtl. auch von "meinen" Midjourney-Werken bedienen können, weil diese aufgrund geringer Schöpfungshöhe nicht unters Urheberrecht fallen könnten.
Oasenseppel:
Ich hatte eben einen erfreulich informativ verlässlichen Austausch mit dem Nutzer "aikar" (noch einmal Dank an dieser Stelle!), der mich über die genauen Konditionen aufklären konnte. Zumindest bezüglich "Midjourney". Im wesentlichen:
Für die 25 Probebilder gilt sie dürfen als nicht kommerzielles Gemeingut eingesetztw erden (open commons blabla)
Für 10$ im Monat gibts 200 Bilder, die auch kommerziell genutzt werden können
Für 30$ im beliebig viele
Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)
Sphyxis:
--- Zitat von: Oasenseppel am 13.12.2022 | 21:28 ---Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)
--- Ende Zitat ---
Beruhigend. Damit idt zumindest Wizards of the Coast/Hasbro raus. Außer sie gründen einen eigenen angeblich unabgängigen Kleinverlag, der die Lizenz nutzt, oder?
Edvard Elch:
Es kann natürlich immer passieren, dass das Bild, das der Machine-Laerning-Algorithmus ausspuckt, so nah an einem einzelnen Bild aus den Trainingsdaten ist, dass man urheberrechtliche Probleme bekommt.
ArneBab:
--- Zitat von: Oasenseppel am 13.12.2022 | 21:28 ---Für die 25 Probebilder gilt sie dürfen als nicht kommerzielles Gemeingut eingesetztw erden (open commons blabla)
--- Ende Zitat ---
Wenn ihr "gemeingut" und "nichtkommerziell", gemeinsam hört ist höchste Vorsicht angebracht. Das geht nicht gleichzeitig, deswegen müsst ihr die AGBs und die Rechtslage sehr genau lesen.
--- Zitat ---Ausnahme: Man erzielt mit dem Unternehmen, für das man die Bilde rnutzt mehr als 1000000$ Umsatz im Jahr (ein beneidenswertes Luxusproblem...)
--- Ende Zitat ---
Noch so ein Punkt: Wenn ihr euer Werk an einen mittelgroßen Verlag lizensiert (30+ Leute bei 1 Million), dürft ihr die Bilder plötzlich nicht mehr nutzen.
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