Ja, dann schwimmen sie halt. Da würde ich gar nicht würfeln, es sei denn einer hat irgendeinen Grund dafür das er nicht schwimmen kann. Oder es ist wichtig, wie weit sie abgetrieben werden... aber ansonsten, wenn keiner schwer belastet ist... Wenn es denn sehr weit ist vielleicht. Wurf auf Zufallsbegegnung für Flußmonster.
ABENTEUER! Dödedödöö dödedööö...
Und du scheinst irgendwie auf Zauberroben fixiert zu sein?
Und am Flußrand wachsen wollige Tauchtigerkolben, also ein Schilfgürtel. Einmal kurz die Exceltabelle neu berechnet...
Was hat dieses Beispiel denn überhaupt mit dem Unterschied zwischen D&D5 und OSR zu tun?
Unabhängig davon, ob und welche Regeln für "Schwimmen" es gibt und wie komplex die sind, gibt es doch folgende kombiniernbaren Optionen:
Ich sage "ja, du schaffst es", weil dramatisch eh nix auf dem Spiel steht oder alles andere unplausibel wäre (unabhängig von den verwendeten Regeln).
Ich wende ein Zufallsentscheidungsverfahren ab (unabhängig davon, ob das nun "rules" aus dem Regelbuch oder "rulings" sind.
Ich stelle den Charakter vor eine Entscheidung (bzw. der/die Spieler:in bietet eine Entscheidung an): "Wenn ich mich von meinem Rucksack trenne, schaffe ich es dann?" - "Ja, aber du musst auch noch deine Waffe loslassen." Also "Ja, aber ..." statt einfach "Ja" und auch unabhängig davon, welche Regeln für's Schwimmen bereitstehen, immer anwendbar. Lässt sich natürlich auch mit Würfelverfahren kombinieren (wobei man sich das immer gut überlegen sollte, um nicht die Entscheidung zu entwerten - "Jetzt hab ich schon meinen Rucksack weggeworfen und saufe trotzdem ab, toll!").
Ob und wie man dann weitere äußere Umstände einbindet, ist noch mal ein eigener Faktor. Wenn ich sowieso "Ja, du schaffst es!" sage, kann ich sie als Flavour einbinden ("du kannst dich am Ast eines überhängenden Baums festklammern"), sie können auch ein Verhandlungselement sein oder als Shared Fiction eingebracht werden ("Gibt es vielleicht einen überhängenden Baum, an dem ich mich festhalten kann?"), sie können spontan eingebracht oder vorbereitet sein. Nimmt man ein Zufallsverfahren, können sie auch nachträglich zur Rechtfertigung eines Ergebnisses eingebracht werden: ("Eigentlich ist der Strom so reißend, dass man unmöglich dagegen anschwimmen kann, aber zum Glück konntest du den ins Wasser hängenden Ast ergreifen ...").
Soweit ich das überblicke wird keine dieser Varianten durch OSR oder durch 5e verhindert oder bestärkt. Bei OSR kannst du ganz trocken sagen: "Okay, Ruling, bei 1 oder 2 schaffst du es ans Ufer, sonst wirst du eine Meile flussabwärts getrieben und nimmst 3W6 Schaden unterwegs", oder du kannst genaue Umstände aus dem Hut zaubern und mit denen in die Verhandlung über Strategien des Charakters und Konsequenzen eintreten. Und in 5e kannst du eine evtl. vorhandene Regel anwenden oder eben auch in die Verhandlung gehen ... oder Mischformen praktizieren. Und das Gleiche gilt für Haufenweise andere Regelwerke (nur pbtA würde da vielleicht ein bisschen anders ticken, da erscheint mir das Move-Würfeln in solchen Situationen ein bisschen verbindlicher, und es ist klarer gesetzt, dass man die Beschreibung der Umstände dann hinterher zur Rechtfertigung des Ergebnisses einsetzt, aber zwangsläufig ist das auch nicht, wenn man es lieber anders machen will.
Was genau will das Beispiel mir über die Spezifik von OSR sagen?