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Warum ich nicht Drivethru für meine Eigenentwicklung nutzen werde
flaschengeist:
Spätestens im April werde ich meinen Eigenbau DuoDecem als PDF veröffentlichen. Dabei habe ich zwischen zwei Alternativen geschwankt:
1. Einfach als kostenlosen download auf der Website, die ich für das Systems sowieso erstelle
2. Bei DriveThruRPG als "pay what you want" einstellen - wäre ja schön, sich ab und an eine Pizza extra gönnen zu können ;).
Zum Glück fällt mir die Entscheidung sehr leicht, nachdem ich den Vertrag durchgelesen habe, welchen Drivethru anbietet. Meine Bedenken möchte ich gerne mit euch teilen - vielleicht hilft es dem einen oder der anderen ja bei der eigenen Entscheidung. Damit es leichter nachvollziehbar ist, habe ich den Vertrag in den Anhang gepackt und alle Stellen, auf die ich mich im Folgenden beziehe, gelb markiert.
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)Das ist der Vertrag für nicht-exklusiven Vertrieb über Drivethru. Für 5% mehr vom Erlös und bessere Sichtbarkeit auf der Seite kann man Drivethru auch Exklusivrechte geben.
1. Man versichert Drivethru, die weltweiten Rechte zu besitzen (siehe Absatz 3). Meine Marke ist z.B. nur ins deutsche Markenregister eingetragen. Diesen Punkt halte ich noch für relativ unproblematisch, da Eintragungen in Markenregister zwar die Rechtssicherheit erhöhen, jedoch nicht zwingend nötig sind.
2. Drivethru darf die Rechte, die du ihnen gewährst, u.A. an Dritte übertragen (siehe §1).
3. Wenn du Drivethru kündigst, sind eventuell Rechte, die sie an Dritte übertragen haben, von der Kündigung unberührt (siehe §5). Hier bin ich allerdings unsicher, ob ich das richtig verstanden habe - bin kein Jurist sondern nur informierter Laie. Um sicher zu gehen müsste ich einen Juristen fragen, der sich mit internationalem bzw. US-amerikanischem Wirtschaftsrecht auskennt, und so ein spezielles Exemplar kenne ich leider nicht.
4. Du versicherst, dass dein Werk keine obszönen, beleidigenden oder anderweitig schädigenden Inhalte hat und keinerlei öffentlichen oder privaten Rechte verletzt (siehe §9). Für sich vermutlich eher unproblematisch, nicht aber in Verbindung mit dem folgenden Punkt.
5. Wenn jemand an Drivethru herantritt, weil er seine Rechte durch dein Produkt verletzt sieht, wird Drivethru dich davon in Kenntnis setzen. Für alle Kosten in diesem Zusammenhang - auch Drivethrus Aufwand um dich zu informieren - kommst du alleine auf (§11). Streitigkeiten werden nach US-Recht verhandelt, Gerichtsstand ist Clark County, Nevada (§19).
6. Drivethru darf den Vertrag einseitig ändern (§15), ohne deine explizite Zustimmung einzuholen. Genau solche Klausen in Bank-AGBs hat unser BGH 2022 gekippt, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligen.
Meine Schlussfolgerung: Diese Risiken lohnen sich vielleicht, falls man die Absicht hat, über Drivethru ordentlich Geld zu verdienen. Für ein paar Pizzen extra im Jahr ist mir persönlich das jedoch viel zu heikel.
Wisdom-of-Wombats:
Zu 2 und 3: Da geht es um den Verkauf des PDFs. Wenn das nicht drin ist, dann müsste DriveThru Dein Werk aus den DriveThru Bibliotheken der Käufer entfernen, sobald Euer Vertrag ungültig wird. Zusätzlich hat DriveThru eine Koop mit Roll20 und User dort können demnächst ihre Roll20 Bibliothek anbinden
Hast Du beim Lesen des Vertrags berücksichtigt, dass Du ein PDF verkaufst, und das Du DriveThru damit das Recht geben musst, das zu vermarkten und anzubieten?
Zu 4 und 5: Das der Gerichtsstand dort liegt, wo das Unternehmen sitzt, ist an sich klar, oder?
Zu 6: Du sagst das Wichtigste selber: „Verbraucher unangemessen benachteiligen“. Du bist bei DriveThru mit diesem Vertrag kein Verbraucher, sondern ein Anbieter also ein Geschäftspartner.
Hast Du als Alternative schon mal einen Vertrieb über ePubli in Betracht gezogen? Die sitzen in Deutschland.
Runenstahl:
Das tragische an diesen Dingen ist ja das große Plattformen praktisch Monopolstellungen haben. Wer nur was aus Spass an der Freude veröffentlichen möchte, dem kann das egal sein, aber wer wirklich vorhat das als Einkommenquelle zu nutzen ist auf einige wenige große Plattformen angewiesen sein es nun z.B. Drivethru oder Steam. Das US Antitrust Gesetz das Monopol-Stellungen einzelner Firmen verhindern soll wird leider nicht konsequent angewendet. Und solange es keine ernsthaften Mitbewerber gibt können diese Riesen ihre Bedingungen quasi diktieren.
Kann absolut nicht Schaden mal auf diese Zustände hinzuweisen (wie du es gerade tust). :d
Tintenteufel:
Habe erst vor Kurzem herausgefunden, dass es auch itch.io auch einen Markt für RSP-Sachen gibt.
flaschengeist:
--- Zitat von: Wisdom-of-Wombats am 23.02.2023 | 11:35 ---Zu 2 und 3: Da geht es um den Verkauf des PDFs. Wenn das nicht drin ist, dann müsste DriveThru Dein Werk aus den DriveThru Bibliotheken der Käufer entfernen, sobald Euer Vertrag ungültig wird. Zusätzlich hat DriveThru eine Koop mit Roll20 und User dort können demnächst ihre Roll20 Bibliothek anbinden
Hast Du beim Lesen des Vertrags berücksichtigt, dass Du ein PDF verkaufst, und das Du DriveThru damit das Recht geben musst, das zu vermarkten und anzubieten?
--- Ende Zitat ---
Das habe ich bedacht, die Klausel gewährt aber weitergehende Rechte. Wenn du allerdings Fachjurist bist oder in einem Unternehmen solche Verträge schon unterschrieben hast, die von einem Fachjuristen geprüft wurden (also nicht: "Das haben wir schon immer so gemacht, bisher ist uns nie was passiert."), und sie trotzdem für unbedenklich hältst, wäre das eine super Info.
--- Zitat von: Wisdom-of-Wombats am 23.02.2023 | 11:35 ---Zu 4 und 5: Das der Gerichtsstand dort liegt, wo das Unternehmen sitzt, ist an sich klar, oder?
--- Ende Zitat ---
Mir war das klar, ich bezweifle allerdings, ob allen folgendes Szenario klar ist, dass sich daraus ergeben kann: Irgendein "Ami", der sich einen Anwalt leisten kann, stört sich an deinem Produkt und wendet sich an Drivethru. Genau jetzt entstehen schon die ersten Kosten für dich. Und, egal wie berechtigt die Vorwürfe sind, als nächstes brauchst du einen Anwalt, der am Gerichtsstand zugelassen ist. Da nutzt dir dann z.B. eine herkömmliche Rechtsschutzspolice meiner Kenntnis nach nix.
--- Zitat von: Wisdom-of-Wombats am 23.02.2023 | 11:35 ---Zu 6: Du sagst das Wichtigste selber: „Verbraucher unangemessen benachteiligen“. Du bist bei DriveThru mit diesem Vertrag kein Verbraucher, sondern ein Anbieter also ein Geschäftspartner.
--- Ende Zitat ---
Du bist auch als Verbraucher Geschäftspartner deiner Bank oder jeder Partei, mit der du einen Vertrag abschließt. Auch hier gilt: Wenn du juristische Fachexpertise hast, habe ich nichts gesagt ;).
--- Zitat von: Wisdom-of-Wombats am 23.02.2023 | 11:35 ---Hast Du als Alternative schon mal einen Vertrieb über ePubli in Betracht gezogen? Die sitzen in Deutschland.
--- Ende Zitat ---
Nein, das kannte ich gar nicht. Vielen Dank für den Tipp :d.
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