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Songtextseiten werden verklagt

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Teethquest:
Auch wenn ich Gauntlets Argumentation für "auf Kanonen mit Spatzen schießen" ;) halte, muss ich ihm im Grunde Recht geben. Die Entwicklung stinkt mir ebenfalls. Die ganzen Klagewellen und Abmahnungen sind Vorbereitungen zur völligen Umstrukturierung des Internets. Die Konzerne wollen dieses Medium für sich nutzbar machen, auch wenn es dadurch vielleicht zerstört wird. Das neue Medium ist eine unberechenbare Konkurenz für alle Medienkonzerne und darf daher so nicht weiter existieren. Da sind alle Mittel recht. Von Klagen gegen Minderjährige, bis hin zu Defarmierungen. Diese exorbitanten Summen, die gerne genannt werden sind lächerlich. Die meisten Klagen haben wohl kaum Aussicht auf Erfolg. Wenn man es aber schafft die User so weit zu verunsichern, dass sie sich nicht mehr trauen etwas in Foren zu schreiben oder an Projekten mitzuwirken stirbt das Netz. Dann haben die Konzerne ihr Ziel erreicht.
Also, nicht nur Gauntlet lässt hier heiße Luft ab, sondern auch die, gegen die er rebelliert.

Um jeglicher Flamerei vorzubeugen: Ich bin kein extrem Linker und auch kein extrem Rechter. Ich halte den Kapitalismus nicht für böse und bin mir durchaus bewusst, dass der obige Text voller Polemik ist. Außerdem enthält er unzureichende Fakten ;)

Visionär:
Ich gebe dir schon Recht, dass die Medienindustrien versuchen, das Internet nach ihren wünschen umzustrukturieren. Ich finde die Klage gegen Songtextseiten auch nicht gut. Aber ich sehe: Es gibt ein Copyright und das mit Recht. Nun sollen bitte Leute, die sich damit auskennen, entscheidungen treffen und die Freiheit des Internets mit der Copyright - Sache in Einklag bringen.

Übrigens: Was ist eine Defarmierung? Das Beseitigen von Bauernhöfen aus einer bestimmten Region?

[Besserwisser mode]
Diffamierung (lat.), Verleumdung, Rufmord; Beschimpfung
[/Besserwisser mode]

Teethquest:
Huch, diffamieren heißt das. Man lernt auch nie aus ;)

Ich wollte eben nur darauf hinweisen, dass auch auf Seiten der Medienindustrie nicht alles Hand und Fuß hat. Die produzieren auch eine Menge heiße Luft. Genau deshalb gibt es auch keine Leute, die sich damit auskennen. Das Internet ist eine rasende Entwicklung und kein Mensch weiß wo das hinläuft. Medienkonzerne denken an Konzepte der Vergangenheit. Internetuser sind nicht selten utopisch in ihren Vorstellungen. Am Ende kommt es darauf an, wer die Nerven behält, wer sich nicht unterkriegen lässt und wer die besseren Ideen hat.
Ich bin mir fast sicher, dass sich bereits ein Sieger abzeichnet. Es ist ja auch ein ungleicher Kampf :)

Haukrinn:
Natürlich hat so ein Thema wie immer zwei Seiten. Da haben wir auf der einen Seite die Industrie, die mit einem mittlerweile schon 20 Jahre alten Medium immer noch vollkommen planlos gegenüber steht und auf der anderen Seite Menschen, die meinen, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, in dem man sich alles mögliche erlauben kann. Beide Haltungen halte ich für daneben. Wenn ein 16jähriger genug Verstand besitzt, eine Homepage zu bauen, kann man ihn auch für Urheberrechtsverletzungen belangen. Denn dem (c)-Zeichen sollte er in seinem Leben schon oft genug über den Weg gelaufen sein, um zu wissen, was es bedeutet. Auf derartige Verstöße mit Abmahnungen zu reagieren, halte ich aber für ganz und gar unangemessen. Das die Medienindustrie, die immer mit dem erhobenen Zeigefinger der Pädagogik vorran schreitet, zu solchen Methoden greifen muß, wo doch ein klärendes Gespräch die Sache schnell aus dem Weg räumen könnte, ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern sorgt auch noch dafür, daß die Gefühle hochhkochen (das sieht man ja gerade hier wieder sehr gut). Keine gute Ausgangsbasis, um auch in Zukunft noch viele CDs zu verkaufen. Und da wundern sich die Plattenbosse, warum ihre Verkaufszahlen einbrechen...

Was mich vor allem an diesem ganzen Kram stört, ist, daß diese Dinge immer gleich über Anwälte geregelt werden müssen (Sorry Vermi  ;) ). Früher hat man die "Schuldigen" zumindest noch auf ihren Verstoß hingewiesen und eine Frist zur Korrektur gesetzt. Heutzutage wird gleich abgemahnt... und zwar mit Beträgen, die in meinen Augen mehr als unangemessen sind.
Zu dieser eh schon ziemlich hinterfotzigen Taktik kommt auf diesem Wege dann auch noch der üble Geruch der Geldscheffelei hinzu. Und das nicht selten sogar haltlos und zu unrecht (Ich habe mich dem Urheberrechtswahn erst vor kurzem persönlich herumärgern müssen. Glüchlicherweise (für das Konto meines Kontrahenten ;D ) ohne Anwalt).

Ruinenbaumeister:

--- Zitat von: Thalamus Grondak am 18.04.2005 | 17:42 ---
--- Zitat von: Ar´Xu´Xos of the Abyss am 18.04.2005 | 17:14 ---Beispiele?

--- Ende Zitat ---

Attacks of Opportunity bzw. Gelegenheitsangriffe

Der Threadtitel ist eine direkte Gegenüberstellung von Englischem Regelbegriff, und Deutscher übersetzung.
Aussage von Amigo Spiel & Freizeit:
Die Deutschen Regelbegriffe von D&D sind eine Übersetzungsleitung von AS&F und somit Urheberrechtlich geschützt. Eine direkte gegenüberstellung Deutscher und englischer D&D Regelbegriffe, auch auszugsweise, ist untersagt.
--- Ende Zitat ---

Konzerne untersagen gerne Dinge, die sie gar nicht untersagen dürfen.
Das deutsche Urheberrechtsschutzgesetz erlaubt eine Diskussion über das besagte Produkt (wär ja auch Schwachsinn, wenn man auch das noch verbieten würde). Im Rahmen dieser Diskussion darf man soviel zitieren, wie nötig ist. Wenn die Gefahr besteht, daß diejenigen, die nur die englische Version haben, nichts mit dem deutschen "Gelegenheitsangriffe" zurecht kommen (oder umgekehrt), darf man die Übersetzung nennen. AS&F kann das gerne abmahnen, aber das Recht haben sie nicht auf ihrer Seite.
Das bedeutet natürlich nicht, daß sie nicht trotzdem einen Prozeß gewinnen könnten. Schließlich kann sich nicht jeder Netznutzer eine Rechtsschutzabteilung wie eine Firma leisten.

Edit: Recht aufschlußreich ist diese Seite: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html

Man beachte dort vor allem: "Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Zitate immer dann zulässig sind, wenn sie das kulturelle Leben im Sinne einer geistigen Auseinandersetzung bereichern. Andererseits sind Zitate dann nicht erlaubt, wenn sie ein Originalwerk soweit wiedergeben, daß man einen nahezu vollständigen Kenntnisstand erhält und somit die Verwertungschancen des Urhebers einschränkt."

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