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Songtextseiten werden verklagt

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Xantus:
Eh, ich schrieb Nutzungsrechte.... (?) was hat das mit Uhrheberrechten zu tun ?

Haukrinn:
Du schriebst explizit der Künstler gibt alle Rechte auf und [ist] das Copyright beim Konzern.

Xantus:
Copyright != Uhrheberrechte. Copyright gilt für den US Raum und ist übertragbar, Uhrheberrecht nicht.

Nutzungsrechte können exklusiv sein, dann hast du zwar noch immer das Uhrheberrecht - das wiederum ist wertlos ohne Nutzungsrechte. Nutzungsrechte bringen das Geld, nicht das Uhrheberrecht.

Ja, in der Theorie hast du die Möglichkeit den Vertrag zu brechen, dann musst du aber a) Schadenersatz leisten und b) die Vertragsstrafen blechen -> kann sich niemand leisten. Das ist aber Wortklauberei und hat in der Praxis keine Bedeutung. Alles was du verdienen würdest ist Schaden für den Vertragspartner, d.h. du kannst alles abdrücken.

Kurzum: zu sagen hast du nichts mehr.

Munchkin:
Daß Anwaltskanzleien nur kläglich vom Abmahnen leben...ich weiß nicht? Wenn ich da an einen Anwalt aus Süddeutschland denke, der gerne Abmahnbriefe verschickte weil Jugendliche  vergessen haben den Disclaimer - auf rein privaten Seiten - anzugeben usw. Dieser Anwalt scheint recht gut im Geschäft zu sein.

Das Herausnehmen der Texte war wohl nötig, weil sonst nämlich die Plattform ziemlich schnell offline gehen würde, wenn ein Abmahntsunami das Grofafo erreiche.

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