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www.musicload.de - gehts noch?

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Samael:
Ich habe mal ein bisschen gegoogelt:
 
Zeitlich limitierte Gutscheine sind rechtens. Allerdings muss die Frist "angemessen" sein. Ist in meinem Fall wohl kaum zutreffend.

Thalamus Grondak:

--- Zitat von: Samael am  2.01.2006 | 13:04 ---Die Information über den Zeitpunkt besagt nicht: "bis einschließlich 31. Dezember 2005".  Das bedeutet, dass er am Samstag Morgen um 00:00 Uhr, abgelaufen ist.

--- Ende Zitat ---
:gaga:

Stand denn bei dir 0:00 uhr dabei? Und selbst wenn, ist doch doch wohl die letzte Haarspalterei.

Samael:
Nein, stand keine Uhrzeit dabei.

Chiungalla:
Das mit der Gutscheinfrist ist so eine Sache.

1.) wird die wohl elektronisch verwaltet, und man muss da ja elektronisch ne feste Grenze setzen.
2.) kommt das mit der "angemessenen Frist" ja darauf an, wann Dein Gönner das Ding im Laden gekauft hat.
3.) ist halt "bis" etwas anderes als "bis einschließlich".

Durch 2. und 3. dürften sie rechtlich auf der sicheren Seite sein.

1. legt zumindestens nahe, warum sie so knickrig mit der Grenze sind.
Man weiß ja auch nie wieviel Entscheidungsfreiheit da die Mitarbeiter genießen.

Allerdings erklärt das noch lange nicht, warum sie so offen ihre Kunden vergraulen.  :gaga:
Die 10 Euro Gutscheine die dem Gerät beiliegen sind sicher eh nur dafür gedacht Kunden anzufixen, und nicht dafür Gewinn/Umsatz zu generieren.

Zumindestens bei Gutscheinen von Geschäften, wo man direkt Geld für bezahlt hat, sind glaube ich die Fristen nicht mehr rechtens. Bei solchen komischen Bonusgutscheinen u.ä. darf man die vielleicht noch.

Samael:
Ja, das hat dann mal geklappt. Der Hersteller des Gerätes hat ohne Diskussion einen neuen Gutschein geschickt.

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