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Namensrechtliches Problem?!

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jcorporation:

--- Zitat ---Ich habe eben mit meiner LAG gesprochen.
--- Ende Zitat ---
mit wem? und der/die kennt sich wirklich aus?

Sara Pink [DA]:
Wie wäre es, wenn Du den Namen erstmal änderst und ihn dann damit konfrontierst, was Korvins LAG rät?

Ist etwas riskant und energieaufwändig, deswegen kann ich verstehen, wenn Du den Weg des geringsten Widerstands gehst - aber ich fänds spannend ;)

Andreas:

--- Zitat von: jcorporation am  6.01.2006 | 19:57 ---mit wem? und der/die kennt sich wirklich aus?

--- Ende Zitat ---

Lebens Abschnitts Gefahr.

Sie macht nächstes Jahr ihr zweites Staatsexamen in Jura und hat unter anderem auch Internetrecht belegt.

Das ist eines ihrer Lieblingsgesbiete.

Oder du fragst Lord Verminaard. Der ist schon fertiger Jurist

Ein:
Ich würde ehrlich gesagt, gar nicht darauf reagieren, auch nicht abwandeln. Ich nehme an, dein Reich bezieht sich nicht auf die benannten Gemeindeteile. Also liegt hier nur rein zufällige Namensgleichheit vor. Die ist nicht strafbar. Dann gibt es da außerdem noch so etwas wie künstlerische Freiheit. ::)

Enkidi Li Halan (N.A.):
Ich sehe da ehrlich gesagt auch kein Problem. Es gibt etliche Namen, die sich einfach nicht rechtlich schützen lassen. Wir hatten einen ähnlichen Fall bei unserer Firmengründung. Wir heißen "elementare teilchen" und wollten selbiges schützen lassen. Geht aber nicht, da beide Begriffe dem gängigen Sprachgebrauch entstammen. "Grafenreuth" ist ebenfalls nicht gerade eine aussergewöhnliche Wortschöpfung und daher rechtlich nicht schützbar. Also lass es bei dem Namen. Der Typ will nur Panik verbreiten. Jeder ordentliche Anwalt kann ihm den Wind aus den segeln nehmen in diesem Fall.
Wie ist der eigentlich auf dich gekommen?

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