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Blutschwur und Folgen

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starzwo:
Woran erkennt ein Blutschwur, ob er erfüllt wurde?

Mein Problem:
Die Gruppe soll einen wertvollen Gegenstand "wiederbeschaffen". Der Gegenstand
liegt im Grab des ursprünglichen Eigentümers, ist also mit diesem Begraben worden.
Meine "Helden" haben jeder einen Schwur geleistet, den Gegenstand zu finden und
dem Auftraggeber zukommen zu lassen.

Außer einer, welcher darauf bestand, seinen Schwur so zu leisten, daß er den Gegenstand
dem rechtmäßigen Eigentümer zurückbringt. Er glaubt, das ist der Auftraggeber.
Was passiert, wenn sie den Gegenstand abliefern?

Samael:
Der Blutschwur der Gruppe ist erfüllt, der des einzelnen Helden nicht. Gebrochen hat er ihn aber erst, wenn er den Gegenstand nicht innerhalb der geschworenen Zeit (wie war die?) beim rechtmäßigen Auftraggeber abgibt.

starzwo:
Es gibt keinen festen Zeitrahmen für die Aktion.
Und es gibt auch keinen "aktuellen" rechtmäßigen Eigentümer ...

Samael:
Wenn es den nicht gibt, dann würd ich sagen, dass der ganze Schwur bei dem Charakter fehlgeschlagen ist. Es sei denn es gab zum Zeitpunkt des Schwurs noch einen Eigentümer.

JohnStorm:
Also Zeitpunkt bis zur Erfüllung ist immer höchstens 1 Jahr und 1 Tag bei Blutmagie.

Was das rechtmäßig angeht:
Wenn man sehr streng sein will, dann ist der rechtmäßige Eigentümer, der Namensgeber, der mit dem Gegenstand begraben wurde, es sein denn er hatte ein Testament oder so etwas, oder konstruiert eine Familientradition etc. Die Wahre Magische Struktur von Namensgebern verschwindet eigentlich nicht völlig. Z.B. kann mit dem Gegenstand des Toten, der Geist des Toten beschworen werden. Wenn es ein mächtiger Geist ist, dann könnte man schon noch von "Eigentümer" ausgehen.

Wenn du nicht streng sein willst, dann sollte für den Einzelnen Charakter der Schwur auch als Erfüllt gelten.
Oder du bist hart, dann mußt du dem Charakter aber Hinweise geben, dass er ein Problem bekommen könnte. Wenn er es nicht rafft, dann bekommt er in einem Jahr eben die Runennarbe auf der Stirn bzw. an andere gut sichtbarer Stelle. Wenn man eben zu wortklauberisch ist, kann es auch mal von Nachteil sein ;) Als SL wird man auch immer darauf festgenagelt: Du hast aber "XYZ" gesagt! Ist nur gerecht, wenn man als SL das mal rumdreht ;)

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