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F&S von WotC verklagt?

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KWÜTEG GRÄÜWÖLF:
Bin auch am Grübeln - @Mulep: Ist das so zu verstehen, daß WotC gefordert hat, daß F&S generell Großhändlern höhere Rabatte zu gewähren hat ?
Falls ja, erstaunt es mich.
Ich kenne mich da zwar nicht so genau aus, aber das wäre dann ja eine rein interne Angelegenheit zwischen F&S und Großhändlern für den deutschsprachigen Raum. Inwiefern da ein Lizenzerteiler reinzureden hätte, ist mir schleierhaft...

KWÜTEG GRÄÜWÖLF:
Ich verstehe , aber hat WotC als Lizenzerteiler wirklich das Recht, dem Lizenznehmer so explizit sein Geschäftsgebaren vorzuschreiben ? Muß das extra im Lizenzvertrag stehen, und ist das üblich ?

Ich hab da echt keine Ahnung, aber bin extrem neugierig  :o

Mulep:
Oh ja. Irgendwie ist mir ein Satz abhanden gekommen. Mist.
Wotc scheint höhere Rabatte zu geben und Universal Cards hat eben diese weitergegeben. Dagegen wollte F&S wohl was unternehmen, weil die ja schon bei Wotc eingekauft haben und das Lager voll ist. Also hat man das alles als Lüge hingestellt.
Aber wie ich schon sagte. Hundertprozentig weiß ich das auch nicht. Mir war nur nicht klar, daß so wenig andere da bislang was gehört zu haben scheinen. Vielleicht hat man mir ja auch einen Bären aufgebunden. Kann ja durchaus sein.

Feuersänger:

--- Zitat von: Ehron am  2.05.2008 | 20:58 ---Soll wohl sowas heißen wie "Ladenhändler sollen bei Großhändlern bessere Konditionen bekommen als Versandhändler".

--- Ende Zitat ---

Richtig, du nimmst mir die Worte aus den Mund. Das ist momentan in mehreren Branchen so, dass die Hersteller jetzt mit Möglichkeiten experimentieren, um Ladenbesitzer bei der Stange zu halten, die ansonsten starkem Druck von Internethändlern ausgesetzt sind.

Allerdings halte ich das mit der Klage, speziell wenn es um sowas geht, ehrlich gesagt für wenig wahrscheinlich. Klagen kann man nur, wenn bestehende Vereinbarungen verletzt werden. Wenn F&S ein derartiges Ansinnen von vornherein ablehnt und nichts derartiges unterschrieben hat, kann WotC sich da auf den Kopf stellen. Sie können höchstens die Lizenz entziehen, aber das hat ja nichts mit dem Rechtsweg zu tun.

So Lizenzgeschichten sind auch vielleicht ein Sonderfall, aber im Allgemeinen ist ein Vertrag zwischen amerikanischen und deutschen Beteiligten eh nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt ist. Wenn einer der Partner vertragsbrüchig ist, hat man nämlich eh keine reelle Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Ein in einem Land erwirkter Titel taugt im anderen Land maximal zum Fliegerbasteln.

Eismann:
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber was man so von Händlern bzw. Ladenpersonal so hört, ist zu 99 Prozent einfach Blödsinn. Da kommen teilweise die abstrusesten Behauptungen bei rum.

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