Ja, und wenn der Spieler nunmal eine extrem goldgierige oder krankhaft neugierige Person spielen möchte?
Dann
a) Tut er das und meine Regelmodifikation tangiert ihn nicht im geringsten
b) Wenn er es sich während laufender Kampagne doch anders überlebt und merkt, wie wenig intelligent seine Wahl war, muss der SL den Char nicht spielen.
Wenn er aber einen dermaßen gestörten Extremcharakter spielen möchte, würd ich ihm ein System empfehlen, das sich mit so was speziell beschäftigt. TRoS zum Bleistift. Da is extremer immer besser.
Ich habe aber zum Beispiel schon häufiger extrem neugierige Charaktere gespielt, die sogar bereit waren, für ihre Neugier ihr Leben zu riskieren. Ist natürlich nicht jedermanns Sache. Aber es zwingt dich ja niemand, diesen Nachteil zu wählen. (Wenn jemand mit diesem Nachteil nichts anfangen kann, soll er sich halt einen anderen wählen. - Aber ich konnte etwas mit diesem Nachteil anfangen.)
Damit benachteiligst du aber die Leute, bei deren Nachteil sie nicht diese Wahlmöglichkeit haben.
Ja. Aber man muss unterscheiden:
Ich benachteilige niemanden. Wie gesagt: Das schlechte Gewissen greift ja nur, wenn der Chaakter
nicht extrem reagiert. Jemand der das grundsätzlich macht, muss sich für meinen Regelvorschlag nicht interessieren.
Ich seh die Geschichte eher als eine Arbeitserleichterung für den Meister, der sich dann eben nicht mehr für unwillige Spieler darum kümmern muss, den Charakter in Schwierigkeiten zu steuern. Entweder der Spieler macht das selbst, oder sein Nachteil wirkt wie jeder andere auch.
Mal drei Beispiele für "behindert mehr":
- Ich bin kurzsichtig und bekomme IMMER eine Probenerschwernis auf Wahrnehmungsproben.
Dafür bleib ich bei meinen Gefährten mit guter Wahrnehmung. Oder ich besorg mir ein Familiar/Hireling.
- Ich bin goldgierig und bekomme IMMER eine Probenerschwernis, wenn etwas mit Gold zu tun hat.
Mach ich halt nen Bogen um Quests, die auf Metaebene schon nach Goldschatz stinken.
- Ich bin goldgierig und habe IMMER eine Zwangshandlung, wenn ich die Möglichkeit bekomme, an Gold zu gelangen.
Wer Probenerschwernisse vermeiden möchte, macht ja genau das.
Beispiel für "behindert weniger":
- Ich bin goldgierig und habe die Wahl, ob ich die Probenerschwernis oder die Zwangshandlung in Kauf nehme.
Verstehe. Du meinst die beiden Nachteile, zwischen denen ich entscheide, sind schon heftig, aber die Entscheidungsfreiheit zwischen den beiden Nachteilen entwertet sie zu stark?
Ich meine die Probenerschwernis für Schlechtes Gewissen nach meiner Beschreibung ist wesentlich heftiger als übliche Hindraces. Wenn ich mit Meeresangst auf einem Schiff bin bekomm ich Erschwernisse auf ALLES. Erschwernisse auf Kämpfen, Zaubern, Wahrnehmung, Soziale Interaktion - ALLES! Für die Zeit auf See ist der Nachteil vielfach krasser als Kurzsicht oder Hässlicheit, die ja nur ne Inseleinschränkung darstellen. Diese Zeitweise Supereinschränkung kann aber wesentlich tödlicher werden, wenn ein Gegner sie entsprechend ausnutzt. Auf den Auslöser an Sich hat ja eh der SL die Hand drauf. Der bestimmt, wie viele Tage auf See verbracht werden, wie viel von Indi-Jones-Fallen gesicherte Goldschätze in der Kampagnenwelt vergraben sind oder wie viel Zombies durchschnittlich dem Totenängstigen Helden ans Leder wollen. Als Spieler weiß ich: Mit Bad Conscience begeb ich mich in die potentiell größere Gefahr. Als "Ausgleich" dazu steht halt noch die Zwangshandlung. Auch riskant, aber da bekommt man wenigstens keine Killer-Breitband-Abzüge.