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Autor Thema: Nackter Stahl verklagt Prometheus Games  (Gelesen 39254 mal)
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Raging Phoenix
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aka Cycronos

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« Antworten #75 am: 15.09.2008 | 23:00 »

Mal so aus Neugierde:

Was hat es denn mit diesen Handschriftlichen Notizen in der Klageschrift auf sich? Anmerkungen des Anwalts von PG?
Unter den Lesbaren sind da ein par ganz schön biestige Sprüche. Find ich urkomisch. Cheesy


Ansonsten ist die Geschichte doch wirklich lächerlich. Querelen mit Autoren schön und gut, da kann ich eine gewisse Genervtheit seitens NaSta verstehen, aber dann gleich Atombomben auf Spatzen werfen? Da scheinen ein par Egos eine Menge zuviel Freilauf zu geniessen. smash

Edit: hm, mir fällt erst jetzt auf, dass da einige Dinge (Verzögerung der AC-Bücher bei Erscheinen des Elyrion-Krams) ziemlich übel verkettet sind. Zumindest scheinbar.
Wär ich NaSta wär ich wohl auch stinksauer wenn einer meiner Autoren nix einhält, was für mich durchaus wirtschaftlichen Schaden bedeutet (wie hoch der nun wirklich ist sei dahingestellt) und dann selbst mit einem Konkurrenzprodukt daherkommt.
Auf der Grundlage wundern mich dann auch die Plagiatsvorwürfe nicht. Ist man einmal richtig angepisst gibt ein Gedanke den Anderen auch wenn man sich dabei fix von der Realität entfernt.
« Letzte Änderung: 15.09.2008 | 23:11 von Raging Phoenix » Gespeichert

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Zornhau
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Zornhau

« Antworten #76 am: 15.09.2008 | 23:05 »

Gerichtsverfahren sind in Deutschland öffentlich.
Aber über das Zugänglichmachen von Informationen zu den jeweils beteiligten Personen über elektronische Medien sind sich diverse der deutschen Justizministerien der Länder einig, daß dies eben NICHT elektronisch erfolgen darf (nicht einmal das Kurzrubrum wollte man im Internet sehen).

Frage an den Praktiker: Ist die Rechtschreibung in deutschen Gerichten inzwischen überall so hoffnungslos erodiert wie im Hinweisbeschluß, der hier zugänglich gemacht wurde?

Als ich noch vor zwei Jahren im Justizumfeld Projekte gemacht habe, waren die Dokumente, ja selbst jede E-Mail von sauberster Lesbarkeit und Korrektheit (nicht immer von Verständlichkeit!) geprägt. Dieser Hinweisbeschluß sieht nicht wie von einem "native speaker" verfaßt aus. Von "meinen" Juristen hätte sich jeder für solch ein Deutsch geschämt.
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Fëanor
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Feanor

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« Antworten #77 am: 15.09.2008 | 23:07 »

Uh?! AC verklagt jemanden wegen Plagiats?!?!!! *lol* Sorry, da kann ich mich nur wegschmeissen vor lachen...ich meine AC ist DAS "Wo klau ich mir noch was zusammen für "mein" Rollenspiel?"-Rollenspiel  devilish

Ich glaube der NaSt Verlag ist viel gefährlicher fürs Universum als das Cern...bei soviel unfreiwillig-komisch-Potential bricht das Ding gleich zusammen  Grin
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Juhanito

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« Antworten #78 am: 15.09.2008 | 23:16 »

Nein, bei den Sachen wo es wichtig war, hat AC leider nicht kopiert.

Was wäre die Welt mit funktionierenden und ausgeglichenen Regeln?

Egal, gibt ja auch andere "große" Spiele mit Regeln die nicht funktionieren.


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AlexW
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AlexW

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« Antworten #79 am: 15.09.2008 | 23:31 »

Ich fand das Gutachten sehr lesenswert. Da hab ich tatsaechlich ein paar sachen ueber Rollenspiele nicht gewusst gehabt.

Ansonsten find ich's schade, dass sich zwei Hobby-Verlage so bekriegen - denn der Streitwert und die Kosten gemeinsam duerften hoch genug sein, um wenigstens einen davon zu vernichten (den Verlierer halt). Und die Szene lebt doch eigentlich gerade von Vielfalt.
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Feuersänger
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« Antworten #80 am: 15.09.2008 | 23:43 »

So, jetzt hab ich mir auch mal die Dokumente gezogen. Also die Plagiatsvorwürf sind echt zum schießen:

1. "Elyrion klingt wie Illyrien" -- wurde ja schon erwähnt, dass Illyrien vor 2.500 Jahren die römische Bezeichnung für den Balkan war, wofür, wie mein Rechtsverdreher sagen würde, "sich die Klägerin wohl keiner Urheberrechte berühmen möchte".
1b. "in beiden Büchern sind Landkarten vorne und hinten" - ja potztausend, das ist ja echt noch nie dagewesen! Wollt ihr auch noch den Tolkien Estate verklagen, weil in den LOTR-Büchern Landkarten enthalten sind?

2-3. Eigennamen: na gut, die sind teilweise schon relativ ähnlich, aber was solls, es gibt ja auch überall Orks und Elfen, die Begriffe wurden auch von Tolkien popularisiert.

4. Regeltermini: ach nee, "Vorzüge und Schwächen" ist ja soooo originell, es gab ja auch niemals Edges and Flaws bei FASA oder Merits and Flaws bei WW oder was weiß ich nicht was noch alles. Gelächter. Der Rest zieht sich weiterhin so durch.

So, jetzt schmöker ich noch das Gutachten.

Ansonsten scheint das Gericht ja ziemlich helle und auf Draht zu sein, da muss sich Prometheus wohl keine großen Sorgen mehr machen.
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« Antworten #81 am: 15.09.2008 | 23:47 »

Ich fand das Gutachten sehr lesenswert. Da hab ich tatsaechlich ein paar sachen ueber Rollenspiele nicht gewusst gehabt.
Dito! Diese Klage hatte damit also schon mal etwas gutes Wink
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« Antworten #82 am: 15.09.2008 | 23:54 »

Ich habe gar nirgends ein Dokument gesehen, nur eine selbst formulierte Zusammenfassung.
Ganz unten auf der Seite gibt es einen Link zu den Prozessunterlagen: http://www.prometheusgames.de/download/Prozessunterlagen.zip
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« Antworten #83 am: 16.09.2008 | 00:07 »

Hohohoho. Sinn und Zweck des letzten Teils des Gutachtens sind offensichtlich: der Abschnitt über Vergewaltigung als Regelmechanismus in AC hat nichts mehr mit dem eigentlichen Klagegegenstand zu tun, sondern soll wohl die gelehrten Juristen animieren, da mal gewisse Ermittlungen zu veranlassen bzw. die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam zu machen. Das hat schon was von bitterböser Rache. Das gefällt mir. ^^
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« Antworten #84 am: 16.09.2008 | 00:15 »

tja ich wollte eigentlich am Ende des Jahres ein Blick in Frostzone werfen, aber daraus wird jetzt nichts mehr....

NaSta ist sich sicher das sie beim Einreichen der Klage nicht unter Einwirkung irgendwelcher Gefühlsveränderenden Substanzen standen?

Naja, wenn Frostzone dann kommt, hoffe ich das sie dafür von einem der Urgesteine der Cyberpunk, Near Future oder Endzeit RPGs gef****t werden!

Bei sowas kann man nur  KOTZ!!! KOTZ!!! KOTZ!!! KOTZ!!! KOTZ!!! KOTZ!!!
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« Antworten #85 am: 16.09.2008 | 00:19 »

Hohohoho. Sinn und Zweck des letzten Teils des Gutachtens sind offensichtlich: der Abschnitt über Vergewaltigung als Regelmechanismus in AC hat nichts mehr mit dem eigentlichen Klagegegenstand zu tun, sondern soll wohl die gelehrten Juristen animieren, da mal gewisse Ermittlungen zu veranlassen bzw. die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam zu machen. Das hat schon was von bitterböser Rache. Das gefällt mir. ^^
Schön dass es dich freut.
Möchte sehen ob du noch lachst, wenn die Gutachter erstmal auf Rollenspiele allgemein aufmerksam werden und über Shadowrun, Vampire und Harnmaster zu den "jugendgefährdenden Inhalten" von D&D vorstoßen.  Cry
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« Antworten #86 am: 16.09.2008 | 00:22 »

Ja, es ist kaum absehbar welchen Schaden Nast der Rollenspielszene in Deutschland zugefügt hat mit dieser Klage...
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« Antworten #87 am: 16.09.2008 | 00:24 »

Schön dass es dich freut.
Möchte sehen ob du noch lachst, wenn die Gutachter erstmal auf Rollenspiele allgemein aufmerksam werden und über Shadowrun, Vampire und Harnmaster zu den "jugendgefährdenden Inhalten" von D&D vorstoßen.  Cry

Wieso, der Gutachter schreibt ja schon gleich vorweg, dass so dieses Prozedere bei AC einzigartig ist und absolut untypisch für Rollenspiele im Allgemeinen. Und du kannst dich drauf verlassen, dass schon genügend z.B. religiöse Spinner bereits gegen alle möglichen Systeme wegen jedem Furz Anzeige erstattet haben, wie du siehst ohne Ergebnis.
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« Antworten #88 am: 16.09.2008 | 00:31 »

[verschwörungsspinnnerei]

Vielleicht hören wir Morgen auch das das alles nur ein PR-Stunt der Verlage war und man eigentlich noch ein wenig Zusatzaufmerksamkeit vor der Spiel wollte...

[/verschwörungsspinnnerei]
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« Antworten #89 am: 16.09.2008 | 00:32 »

Wieso, der Gutachter schreibt ja schon gleich vorweg, dass so dieses Prozedere bei AC einzigartig ist und absolut untypisch für Rollenspiele im Allgemeinen. Und du kannst dich drauf verlassen, dass schon genügend z.B. religiöse Spinner bereits gegen alle möglichen Systeme wegen jedem Furz Anzeige erstattet haben, wie du siehst ohne Ergebnis.
zum Glück...
obwohl mittlerweile bin ich alt genug  Roll Eyes da würd mich jetzt keine Alterbeschrenkung mehr treffen, aber für den ein oder andere wäre das sicherlich scheisse....

Aber dann müsste man sowas generell im Buchsektor einführen, und wer will das dann machen und bezahlen... der Verbraucher oder?

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« Antworten #90 am: 16.09.2008 | 00:49 »

Schön dass es dich freut.
Möchte sehen ob du noch lachst, wenn die Gutachter erstmal auf Rollenspiele allgemein aufmerksam werden und über Shadowrun, Vampire und Harnmaster zu den "jugendgefährdenden Inhalten" von D&D vorstoßen.  Cry
Ach komm. Das ist doch schon seit den 80ern durch. Computerspiele sind jetzt die Pösen Purschen.
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« Antworten #91 am: 16.09.2008 | 00:52 »

Wieso, der Gutachter schreibt ja schon gleich vorweg, dass so dieses Prozedere bei AC einzigartig ist und absolut untypisch für Rollenspiele im Allgemeinen. Und du kannst dich drauf verlassen, dass schon genügend z.B. religiöse Spinner bereits gegen alle möglichen Systeme wegen jedem Furz Anzeige erstattet haben, wie du siehst ohne Ergebnis.
Das Problem ist, dass es eben nicht soooo untypisch ist (siehe die angeführten Spiele). Aber vielleicht glauben die Richter das ja blind oder haben was besseres zu tun. *hoff*
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« Antworten #92 am: 16.09.2008 | 01:07 »

[verschwörungsspinnnerei]

Vielleicht hören wir Morgen auch das das alles nur ein PR-Stunt der Verlage war und man eigentlich noch ein wenig Zusatzaufmerksamkeit vor der Spiel wollte...

[/verschwörungsspinnnerei]
Ich glaube - hab ich auch anderswo schon gesagt - das es als Stunt vollkommen untauglich ist, denn so ein "gag" wäre mit sicherheit anlaß für eine Klage und zu recht...
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« Antworten #93 am: 16.09.2008 | 01:27 »

zum Glück...
obwohl mittlerweile bin ich alt genug  Roll Eyes da würd mich jetzt keine Alterbeschrenkung mehr treffen, aber für den ein oder andere wäre das sicherlich scheisse....

Aber dann müsste man sowas generell im Buchsektor einführen, und wer will das dann machen und bezahlen... der Verbraucher oder?
Auf DSA-Produkten steht drauf das diese für Spieler ab 14 sind...
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« Antworten #94 am: 16.09.2008 | 01:53 »

Könnt auch sein, dass sie (NaSta) ursprünglich wegen handzahmeren Ansprüchen zu ihrem Anwalt gerannt sind, bei dem haben dann die Cashzeichen in den Augen geblitzt, der sich die beiden Bücher - und nur die beiden - mal angeschaut hat und dann hunderttausend Parallelen entdeckt hat. Und dann hat er vielleicht seinen Mandanten den Mund wässrig gemacht, was sich aus so einer Plagiatsklage rausholen ließe. Und die haben sich dann blenden lassen.

Wie gesagt, ich weiss es ja nicht, aber ungefähr so _könnte_ es sich abgespielt haben.
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« Antworten #95 am: 16.09.2008 | 02:21 »

Auf jeden Fall gebührt NaSta - falls die Klage in dieser Form scheitert (wovon ich stark ausgehe) -  das Verdienst, die Heartbreakerfrage auf ihre Kosten juristisch geklärt zu haben. Wir anderen Autoren können dann weiter Attribute, Fertigkeiten, Elfen und Zwerge etc. in unsere Spiele einbauen, ohne in der Angst vor Urheberrechtsklagen leben zu müssen.

Ich habe mich mal soweit möglich durch die Dokumente gelesen und wie es sich mir darstellt sind in der Klage drei verschiedene Sachen verwurstet: 1) Eine angebliche Nichterfüllung eines Vertrags, 2) angebliches geschäftsschädigendes Verhalten und 3) ein Plagiatsvorwurf.

Zu 1 und 2 lässt sich aufgrund der vielen fehlenden Informationen nichts sagen und die Bedeutung für die Szene ist wohl als eher gering einzuschätzen. Punkt 3 dagegen wäre durchaus schon interessant, wenn er nicht so vollkommen absurd wäre.

Das Gutachten ist eigentlich der interessanteste Part. Und zwar nicht nur als Argumentation in dem Rechtsstreit, sondern auch als Abriss über die Herkunft der so vertrauten Elemente der Standard-Rollenspiele. Sehr lesenswert! Smiley
« Letzte Änderung: 16.09.2008 | 02:23 von Ionflux » Gespeichert

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« Antworten #96 am: 16.09.2008 | 02:28 »

Ich bin ehrlich gesagt etwas ratlos...

Ich hab vor ein paar Jahren noch Alex (Autor AC) fluchen hören, wie dämlich doch die Sache sei, wo WotC die Macher von Underworld verklagt hatten. Und jetzt sowas...

*schüttelkopf*

Im übrigen glaube ich weniger, dass da ein gieriger Anwalt Schuld an der Miesere ist - Alex hat selbst Jura studiert und ist AFAIK mittlerweile auch fertig.
Aber ob man statt der monumentalen Klageschrift nicht vielleicht doch lieber ein ebenso phantasievolles Abenteuer angefertigt hätte...

Wo die Rationale bei der ganzen Sache liegt ist mir aber nicht ganz klar... im Moment sieht das ganze für mich nach einem schlimmen Fehler aus...
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« Antworten #97 am: 16.09.2008 | 02:34 »

Bedauerlicher Fehler?
Das Kann man wohl laut sagen...

Das Gutachten ist schön zu lesen gewesen, wenigstens etwas wofür sich der ganze Spaß schon mal gelohnt hat! Aber AC ist für mich noch uninteressanter geworden als es vorher schon war.
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Blizzard
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« Antworten #98 am: 16.09.2008 | 02:53 »

Gar nicht so einfach, sich noch um diese Zeit durch Klageschriften, Klageerwiederungen , Sachverständigergutachten und Hinweisurteile zu lesen...
Um es kurz zu machen: Damit hat sich NaSta wahrlich keinen Gefallen getan. Der Vorwurf des Plagiats ist einfach geradezu lächerlich,insbesondere mit DEN aufgeführten Beispielen. Und auch die anderen Vorwürfe sind zumindest zum grossen Teil einfach von so von sich aus schon nicht haltbar (ich sag nur: Quellenstruktur). Und dass ausgerechnet NaSta mit so nem Vorwurf daher kommt... Roll Eyes

Wobei ich aber auch sagen muss, dass ich das nicht auf alle Vorwürfe beziehen kann, die da Prometheus Games respektive CL gemacht werden. Dass jemand, der ein Rollenspiel macht, angeblich nicht weiss, dass zur SPIEL in Essen für gewöhnlich neue Rollenspielprodukte vorgestellt werden, erschien mir zumindest leicht fragwürdig.

Abgesehen davon werde ich wie einige andere hier erstmal gespannt warten, wie das weitergeht und erstmal nen Bogen um die Produkte von NackterStahl machen.

Wenn es da je zum einem Gerichtstermin kommen sollte, müsste man da eigentlich hinfahren. Grin
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« Antworten #99 am: 16.09.2008 | 02:59 »

Hopp, wenn es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt, fahren wir da alle hin und machen Party. *g*
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