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Einsatz von Karma

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Novhir:
Hi.
In meiner Gruppe ist seit längerem eine Diskussion über den Einsatz von Karma im Gange.


Zum einem stellt sich bei uns die Frage, ob Charaktere, die Karma für Geschicklichkeit einsetzen können, dadurch auch Karma für die Initiative verwenden dürfen.  (Im Moment handhaben wir es noch so)

Eine weitere Frage ist dann auch noch, ob die Charaktere, welche Karma für Geschicklichkeit einsetzen können,  Karma für die Initiative einsetzen können auch wenn sie durch die Rüstung behindert werden. (Bei uns kann er kein Karma einsetzen, noch!)

Drittens ergibt sich daraus die Frage, ob Charaktere, die Karma für Stärke einsetzen können, dadurch auch Karma für den Schaden bei Waffenlosen Kampf einsetzen können.  Das gilt nicht wenn der Charakter eine Waffe trägt!!
{Bei Disziplinen welche später Karma für Willenskraft einsetzen dürfen, wäre das natürlich bei Zaubern die nur Willenskraft für den Schaden benötigen, das gleiche.  Wobei das noch gar nicht bedacht wurde}

Ich würde mich freuen wie ihr das handhabt, bzw. regelt

Grüsse

Dammi:
Hi!

Karma auf Attribute geht nur auf reine Attributs-Tests. Ein Initiative-Test ist ein Initiative-Test, kein Geschicklichkeits-Test (auch wenn Geschicklichkeit zugrunde liegt). Gleiches gilt für Schaden, das sind Schadenswürfe, keine Stärke-Tests.


Gruß,

Dammi

Javen:

spielen wir auch so.

außerdem bekommen einige diszis später die fähigkeit, dass sie karma auf schaden verwenden dürfen. wenn das vorher schon ginge, wäre diese fähigkeit ja witzlos.

starzwo:
Wir halten das auch so. Ansonsten würde diese Fähigkeit zu mächtig werden ...

Der Nârr:
Spielen wir auch so. Gelegentlich beschwert sich einer, dass man die Karmawürfel so gut wie nie einsetzen kann, weil es für so viele Dinge Talente oder Fertigkeiten gibt. Was ist denn bei ED noch eine Attributsprobe...

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