Man darf keinen Laserpointer an eine NERF(!) Gun bauen? Echt?
Um genau zu sein, darfst du für Schusswaffen bestimmte Laserpointer oder Lampen noch nicht einmal besitzen.
Wie das mit improvisierten Geschichten aussieht, erzählt dir im Zweifelfsfall der Richter...
Besitz ist da natürlich zwingend unproblematisch, aber alles Weitere steht in den Sternen.
Das Ding ist ein _Spielzeug_ für _Schaumstoffpfeile_, wieso fällt das überhaupt unter Schusswaffenregelung?
Weil das Gesetz so formuliert ist - siehe hier:
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Da fallen auch NERF-Guns drunter.
Dass diese aufgrund der geringen Geschossenergie an anderer Stelle vom Waffengesetz ausgenommen werden, ändert NICHTS daran, dass sie definitionsgemäß Schusswaffen sind (!).
Dementsprechend ist z.B. auch eine Lampe, die nur an NERF-Guns passt, ein verbotener Gegenstand - weil sie zur Montage an eine Schusswaffe bestimmt ist.
Europäische Rechtslage sagt zwar 0,5J als Grenzwert, und das wird in Deitschland auch oft so gehandhabt. Aber eben nicht immer.
Hast du das alte WaffG aufm Rechner liegen oder wo schaust du?
Ich finde in der Anlage 2 Abschnitt 3 nur noch 0,5 J.