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Willensstärke
Javen:
Ich habe mal eine Frage zum Talent Willensstärke (2nd Edition).
Wann setzt ihr das Talent ein, immer wenn Willenskraft gewürfelt werden kann, darf man es durch Willensstärke ersetzen oder nur, wenn es explizit dabei steht?
Bei uns ist darüber eine Diskussion entbrannt. Neben dem Verstärken der Zauber steht im Talent, dass man sich mit Willensstärke gegen Effekte wehren kann, die gegen die MWSK gehen. Bei einigen Effekten steht extra dabei Willenssträke kann statt Willenskraft eingesetzt werden bei vielen ist das aber nicht der Fall.
Gorro:
Wenn Willenskraft gewürfelt wird und die Probe nicht durch ein anderes Talent wie Starrsinn oder Löwenherz abgedeckt wird.
Gelegentlich erlaube ich auch, eben diese beiden Talente durch Willensstärke zu ersetzen, verlange dann aber einen höheren Erfolgsgrad.
Akirael:
In der v2 hatten wir ein striktes:" wenn es nicht explizit gesagt wird, kannst man es auch nicht einsetzen." Mit der v3 hatte sich das dann ja erledigt
Javen:
Das ist ja das Problem bei der v2. Einerseits steht drin, man kann Willensstärke auf alle Proben einsetzen, die gegen die MWSK geht und andererseits ist Willensstärke dann bei einigen Talenten wiederum explizit aufgeführt.
Wie ist das denn in der v3 geregelt?
Akirael:
--- Zitat von: Javen am 6.03.2012 | 09:56 ---[...]dann bei einigen Talenten wiederum explizit aufgeführt.
[...]
--- Ende Zitat ---
Das meinte ich mit explizit erwähnt.
In der v3 ist es nur noch ein ein booster für Effektproben von Zaubersprüchen, was aber dank des neuen Mechanismusses von steelthougt auch in keinster Weise schmerzt.
Steelthought funktioniert jetzt genauso wie avoidblow, nur das es bei allen effekten hilft die deine MWSK überwinden müssen. Für die SWSK gibbet resisttaunt, das ebenfalls über den gleichen Mechanismus abgewickelt wird.
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