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VtR unD VtM Erfahrung mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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8t88:
Bei mir gabs bisher keine Probleme.
Notwehrklausel ist drin.

Wobei es auch auf das "wie ankommt".

Wir waren im Haus des alten Prinzen (seit 100 Jahren tot).
Der hatte sich da wohl ein Zauberartefakt rein machen lassen dass jeden Bekloppt macht der längere Zeit da ist.

Irgendwann entbrennt ein Kampf mit ein paar Irren Hausbesetzern mit selbst gebastelten Masken... inkl. Kettesäge.

Die wird irgendwann fallengelassen, und der Ventrue befiehlt einem der Leute sich hinzulegen. (Mehrere Erfolge, hält längere Runden)
Greift in Panik zur Kettensäge und... naja, Massaker halt.

Wir haben dann doch mal darauf gewürfelt ob er entartet (ist er nicht).
Hat er eingesehen. Aufgrund des Würfelergebnisses stand er dann da in Seinem Anzug, voll mit blut, Kettensäge in der Hand "Ich hab ihn umgebracht *brabbel, wiederholung*".
Solange bis der Mekhet ihm vorsichtig die Kettensäge abgenommen hat ;)

GIGiovanni:


--- Zitat von: Teylen am 14.11.2012 | 15:34 ---Sofern nicht keine "Notwehr"-Regelung eingeführt wurde und soweit die Charaktere nicht auf Pfad waren konnte ich beobachten das das Morden mitunter tatsächlich abnahm.

--- Ende Zitat ---

Als SL spiele ich mit der Notwehrregel. Als Jurist lege ich die Notwehr aber dann jurstisch aus, was dann in Regelfall dazu führt, dass bei menschlichen Angriffen keine wirkliche Notwehrlage vorhanden ist. Pech >;D

Bei einem vampirischen Satanisten wäre ich als SL da großzügig

GIGiovanni:

--- Zitat von: Der_Lichtbringer am 14.11.2012 | 15:08 ---Vielleicht hatte ich Pech, aber bei mir war es ganz anders. Es gibt Systeme, bei denen mich nicht das System selbst, sondern die Fans abschrecken. Und alle Vampire- (und auch Demon-) Runden, die ich je versucht habe, bestanden zum Großteil aus Leuten, die ihre Minderwertigkeitskomplexe kompensieren mussten, von denen es immer mindestens einer durch derartige Gewaltschilderungen getan hat, dass einem die Ohren schlackerten. (Als ich sowas das erste Mal erlebte, verstand ich zum ersten Mal, wie man Rollenspieler für gemeingefährliche Satanisten halten kann.)

--- Ende Zitat ---

ja, das habe ich auch schon leiderbei mehreren Systemen erlebt.  :,,( :

Was mich dann dabei ankotzt :puke: ist, dass genau diese Spieler dann rumheulen, wenn man dann selber vollkommen skrupellos handelt und die Maßstäbe, die sie selber bei NSC gesetzt haben, wagt auf ihre geliebten Chars anzuwenden.

Wisdom-of-Wombats:

--- Zitat von: Teylen am 14.11.2012 | 15:34 ---Sofern nicht keine "Notwehr"-Regelung eingeführt wurde und soweit die Charaktere nicht auf Pfad waren konnte ich beobachten das das Morden mitunter tatsächlich abnahm.

--- Ende Zitat ---

Die Beobachtung teile ich. Und bei mir gibt es keine Notwehrregelung. Das einzige, was einen vor einem Degenerationswurf schützt, ist es, weniger Menschlichkeit zu haben als die Stufe des Verbrechens gegen selbige.

Bei Notwehr gehe ich davon aus, dass Notwehr mit Todesfolge einen Notwehrexzess darstellt. Das wird dann mindestens als Totschlag gewertet und macht allen Vampiren mit Menschlichkeit 4 oder besser ein Problem... aber was soll's in meiner Requiem-Runde gibt es derzeit zwischen Menschlichkeit 2 und 6 so ziemlich jede Abstufung außer 5.

GIGiovanni:

--- Zitat von: Murder-of-Crows am 15.11.2012 | 19:35 ---
Bei Notwehr gehe ich davon aus, dass Notwehr mit Todesfolge einen Notwehrexzess darstellt. Das wird dann mindestens als Totschlag gewertet und macht allen Vampiren mit Menschlichkeit 4 oder besser ein Problem... aber was soll's in meiner Requiem-Runde gibt es derzeit zwischen Menschlichkeit 2 und 6 so ziemlich jede Abstufung außer 5.

--- Ende Zitat ---

juritisch gelesen wäre dies nicht korrekt, bedroht mich jemand mit dem Tode, darf ich auch entsrechend handeln.

und selbst ein Notwehrexzess wird ganz anders behandelt als Totschlag. Totschlag setzt eine absichtlicher Handlung voraus. Also die Absicht ist es zu töten. Bei der Notwehr ist die Handlungtendenz einen rechtwidrigen Angriff auf sein eigenes Leben abzuwehren und maximal die Tötung ein Folge. Strafrechtlich ist dies ein himmelweiter Unterschied. Bei Notwehr kommt man strafrechtlich mit einem Freispruch davon.

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