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Umläut: Game Of Metal bald auf deutsch...
Archer:
Warhammer Fantasy Stream. Der Händler mit den leeren Metall-Kisten. Ikonisch!
https://www.youtube.com/watch?v=1t5kyid0JI4&t=1930s
Germon:
--- Zitat von: Archer am 15.03.2024 | 08:03 ---Warhammer Fantasy Stream. Der Händler mit den leeren Metall-Kisten. Ikonisch!
https://www.youtube.com/watch?v=1t5kyid0JI4&t=1930s
--- Ende Zitat ---
wtf? :headbang:
Flamebeard:
--- Zitat von: Archer am 15.03.2024 | 07:18 ---Ich glaube, ich verstehe Dich nicht ganz. Uhrwerk-Version/Fischkrieg-Version/"selbe Übersetzung"/"evtl. selbe Illus".
Es gibt nur eine deutsche Übersetzung/Version, die jemals realisiert wurde, und Uhrwerk hat das meines Wissens mehr oder weniger als Freundschaftsdienst bzw. im Auftragsdienst für Fischkrieg gemacht.
Ich glaube daher, Du siehst das zu technisch, wenn Du nun faktisch äußerst, dass diese Version nix mit dem CF zu tun hätte und mehr oder weniger Uhrwerk gehöre.
--- Ende Zitat ---
Bleibt halt trotzdem dabei, dass Vertragspartner Fischkrieg ist und daher Adressat für alle Ansprüche.
Was hier möglicherweise interessanter ist (kann man eventuell bei den Machern des Originals ansprechen): Wie schaut's mit der Lizenz aus? Darf Fischkrieg die einfach so weiter reichen (was in der Außenwirkung ja passiert sein muss, wenn Uhrwerk das unter eigenem Namen/Label veröffentlicht)?
--- Zitat von: Archer am 15.03.2024 | 07:18 ---Zum Fristsetzen und Rücktritt erklären: Klingt nett, aber um es durchzusetzen, brauchts im Zweifel einen Anwalt. Und wenn Du bei Deiner Rechtschutz-Versicherung auch nur ein bisschen Selbstbeteiligung drin hast, übersteigt das den Streitwert.
So bleibt nur, den Unehrenmann regelmäßig mit Hohn und Spott zu überziehen und ihn immer mal wieder an seine Schande und den Grundstock (6.298 €) für seinen heutigen "Erfolg" zu erinnern.
--- Ende Zitat ---
Die Frist kannst du schriftlich und formlos selbst setzen. Für den Antrag auf Mahnbescheid bekommst du Vordrucke in jedem gut sortierten Schreibwarenladen. Mit Zustellung des Mahnbescheids läuft die Frist (14 Tage) für den Schuldner. Wenn du bis zum Ablauf der Frist nix bekommen hast, schickst du den Vordruck, den du mit Bestätigung deines Mahnbescheids bekommen hast, ans Gericht, um die Vollstreckung zu beantragen. Damit läuft dann vor Ort der GV los und guckt, was Sache ist und ob man was holen kann (sollte bei einem Ladengeschäft, dass sich eine jährliche Con mit Gästen leisten kann, unstrittig sein). So lange der Streitwert unter 1000 Euro liegt, kostet dich das vorläufig 32 Euro. Die bekommst du zurück, wenn die Vollstreckung erfolgreich war.
Und ja, Fristen sind dabei ein Thema. Aber mit der PDF-Lieferung und einer Ankündigung der (verschobenen) Lieferung zur Spiel '23 sind die 3 Jahre zur Verjährung noch nicht rum.
Archer:
--- Zitat von: Flamebeard am 15.03.2024 | 10:31 ---Bleibt halt trotzdem dabei, dass Vertragspartner Fischkrieg ist und daher Adressat für alle Ansprüche.
--- Ende Zitat ---
Das ist, glaube ich, völlig unstrittig. Keiner hat in der Sache je was anderes behauptet oder gefordert.
--- Zitat von: Flamebeard am 15.03.2024 | 10:31 ---Was hier möglicherweise interessanter ist (kann man eventuell bei den Machern des Originals ansprechen): Wie schaut's mit der Lizenz aus? Darf Fischkrieg die einfach so weiter reichen (was in der Außenwirkung ja passiert sein muss, wenn Uhrwerk das unter eigenem Namen/Label veröffentlicht)?
--- Ende Zitat ---
Das ist mir als Backer wiederum völlig wurscht. Was er alles treibt, um zum Ziel zu kommen, ist alleine Fischkriegs Problem. Erscheint mir eher als "l'art pour l'art" für juristisch Interessierte. ¯\_(ツ)_/¯
Das Mahnverfahren wäre zu überdenken, hat aber auch seine Rüstkosten und bringt letztlich nix, wenn man doch eigentlich das Produkt erhalten möchte und nicht einfach nur sein Geld zurück. Oder gibt es eine Möglichkeit auf Erstellung und Herausgabe der Sache gemäß Kaufvertrag zu klagen, wenn der "Verkäufer" die Sachen gar nicht hat?
Edit:
So langsam verstehe ich wohl, was Du meinst. Das Büchlein ist überall als ein Uhrwerk-Produkt gelistet. Das macht die Sache durchaus nochmal einen Ticken spannender. Am Ende machen wir hier doch noch die 10 Jahre voll. (Am 29.3. ist Jahrestag!) ~;D
Flamebeard:
--- Zitat von: Archer am 15.03.2024 | 11:02 ---Das Mahnverfahren wäre zu überdenken, hat aber auch seine Rüstkosten und bringt letztlich nix, wenn man doch eigentlich das Produkt erhalten möchte und nicht einfach nur sein Geld zurück. Oder gibt es eine Möglichkeit auf Erstellung und Herausgabe der Sache gemäß Kaufvertrag zu klagen, wenn der "Verkäufer" die Sachen gar nicht hat?
Edit:
So langsam verstehe ich wohl, was Du meinst. Das Büchlein ist überall als ein Uhrwerk-Produkt gelistet. Das macht die Sache durchaus nochmal einen Ticken spannender. Am Ende machen wir hier doch noch die 10 Jahre voll. (Am 29.3. ist Jahrestag!) ~;D
--- Ende Zitat ---
An das gedruckte Produkt kannst du, je nach Reaktion des Gegenüber, durch die Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrags kommen. Denn Fischkrieg hat ja die Möglichkeit, zu Erfüllen, indem sie das Produkt über Uhrwerk beziehen. Als Backer des Deluxe-Pakets kannst du aber wahrscheinlich den Rest des Pakets nicht mehr erwarten, daher wäre das dann nur eine Teilerfüllung. Für den Rest (Deluxe-Paket - Preis der Standard-Version) kann man dann nochmals eine Frist setzen und nach Ende der Frist über den Mahnbescheid in Angriff nehmen.
Wichtig ist dabei auch, die Timeline zu dokumentieren. Also die z.B. eMails, die jeweils die Verschiebung des Projekts ankündigen (theoretisch sollte auch die Nachricht, dass physisch zur Spiel '23 geliefert werden sollte, langen, als letztes 'Lebenszeichen' des Projekts langen - aber mehr Doku ist immer besser). Eventuell noch eine Aufstellung, für was die Gegenseite in der Zeit Geld übrig hatte, um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen. Die Doku braucht man dann aber eher als Anhang für den Antrag auf Mahnbescheid.
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Die Baustelle Lizenz ist Nebenkriegsschauplatz und für CF-Backer nicht relevant. Kann ja auch sein, dass der originale Macher da seinen Segen zu gegeben hat.
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