Blöd ist es halt nur dann, wenn man was in Umlauf gebracht hat, irgendjemand die Rechtekeule schwingt und man das mit viiiiiiieel Pech vor Gericht ausdiskutieren darf und dann noch diffus Schadensersatz gefordert wird.
Die Gefahr ist in so einem Fall zum Glück eigentlich nicht gegeben. Die Rechtslage ist an sich sehr viel einfacher, als die meisten sich das vorstellen: Es ist eben nicht so, dass man z.B. als Verlag "die Rechte an einem Text kaufen" kann, und wenn der Verlag dann pleite macht, dann wäre es irgendwie kompliziert, an wen diese Rechte fallen (wie z.B. an Rechtsnachfolger).
Ein Verlag kann immer nur spezifische Nutzungsrechte erwerben, nie "die Rechte" an einem Text. Wenn er sie nicht ausübt, sind diese Rechte nichtig und können mit einem formlosen Schreiben zurückgerufen werden (man muss dem Verlag allerdings in der Regel eine Frist gewähren, um die Rechte doch noch zu nutzen).
Wenn der Vertragspartner nicht mehr existiert, müssen Rechte m.W. explizit an eventuelle Nachfolger übertragen werden, Urheber müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden und haben auch ein Wörtchen mitzureden. Und die deutsche Cthulhu-Rechte sind ja nicht von Laurin direkt an irgendwen gewandert (außer an Ars Ludi, und das nicht rechtmäßig). Pegasus hat dann irgendwann die neue Lizenz bekommen, das hat aber auch wieder nichts mit dem Text der FKF zu tun.
Mir ist nur wichtig, dass Rechte an einem Text (zumindest in Deutschland) nichts sind, was einfach so von Hand zu Hand geht, nachdem der Autor sie erst mal verkauft hat. Die Urheberrechte sind ohnehin schon mal unveräußerlich, und Nutzungsrechte werden nur zu dem Zweck und für die Dauer der Nutzung übertragen; ist keine Nutzung gegeben, fallen sie zurück an den Urheber.
Das ist mir ziemlich wichtig, weil ich manchmal den Eindruck haben, dass viele sich von der Vorstellung einschüchtern lassen, eventuell gar nicht die Rechte an ihrem Text zu haben.
Klar muss man aufpassen, dass man nicht die Rechte Dritter verletzt, das ist aber noch mal ein anderes paar Schuhe; und klar ist es besser, sich zu vergewissern, ob nicht noch irgendwer Ansprüche auf Nutzungsrechte, die man ausüben will, anmelden kann. Im Falle der FKF ist das aber praktisch ausgeschlossen, denn da käme wie gesagt höchstens Ars Ludi infrage, die die Lizenz aber gar nicht rechtmäßig übernommen haben.
(Übrigens krass, wenn Laurin die Lizenz wirklich einfach wider besseren Wissens weiterverkauft hat. Aber auch krass, das Ars Ludi sich haben erzählen lassen, dass so etwas geht - ist ja eigentlich klar, dass das völliger Blödsinn ist, so eine Lizenz ist schließlich ein Vertrag zwischen Chaosium und dem deutschen Lizenznehmer, und man kann bei einem Vertrag ja nicht einfach unilateral einen Vertragspartner auswechseln. Ich kann meine Wohnung vielleicht untervermieten, aber ich kann nicht einfach mein Mietverhältnis an jemand anders verkaufen und dafür den in den Vertrag einsetzen ...).