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Legalität eines GURPS-Klons?
Skyrock:
OSRIC hat das schon vor langer Zeit für AD&D 1E gemacht (und ist damit ungestraft davongekommen), hat aber auch das zusätzliche rechtliche Standbein der OGL. Bei GURPS fehlt letztere Krücke.
IANAL, wie üblich bei solchen Themen.
OldSam:
--- Zitat von: Imion am 1.04.2015 | 22:27 --- Insbesondere OldSam's Vorschlag bzgl der 'Kompatibilität mit den Sourcebooks' wäre ein absolutes No-Go, da dann niemand mehr das Basic Set bräuchte.
--- Ende Zitat ---
Nein, so wäre das nicht (gleiche Qualität usw. wäre ohnehin nicht gegeben) und so war das ja eben auch nicht gemeint.
Wie ich schrieb ging es nur um eine "Lite"-Variante davon, also um einige Teile der Basic-Regeln, die auch anders strukturiert sein müssten. Natürlich wäre das auch meiner Annahme wohl nicht "legal" im konkreten Sinne des Copyrights. Der Punkt war hier nur, das viele entsprechende Präzendenzfälle im Netz (was verschiedene Fanprojekte angeht) zeigen, dass man mit einer gewissen Vorsichtigkeit und ein paar entsprechenden Überlegungen in Richtung Hersteller-Interessen hier meistens keinen Ärger kriegt, sondern eben "unter dem Radar bleibt". Das liegt eben daran, dass die Unternehmen ihre Fans nicht vergraulen wollen und sie ja auch kostenlose Publicity kriegen, also i.d.R. profitieren sie davon.
Eine sichere Kiste ist das aber in der Tat nie, weil manche Hersteller sich auch ziemlich anstellen - ist aber eher selten und bei SJG in der Hinsicht auch sehr unwahrscheinlich, dass sie Maßnahmen einleiten würden.
OldSam:
--- Zitat von: Skyrock am 2.04.2015 | 00:43 ---OSRIC hat das schon vor langer Zeit für AD&D 1E gemacht (und ist damit ungestraft davongekommen), hat aber auch das zusätzliche rechtliche Standbein der OGL.
--- Ende Zitat ---
Ja, im Prinzip trotzdem ein weiterer Präzendenzfall in diese Richtung.
Zudem: Solange es unkommerziell ist wird man höchstwahrscheinlich sowieso immer "davonkommen", denn selbst wenn es Ärger gibt, weil normalerweise dann das Zurückziehen und in Zukunft ausbleibende Weitergeben der entsprechenden Fan-Publikation ausreichen dürfte. Das wegen sowas eine Strafzahlung o.ä. kommt ist äusserst unwahrscheinlich (ausser man hat das Artwork, Logos usw. geklaut), nicht zuletzt wg. der Schwierigkeit der internationalen Gesetzgebung.
scrandy:
Also was Zarkov sagt, hat einen gewissen Wahrheitswert. Die meisten Posts hier kannst du aber rechtlich gesehen vergessen, da die meisten nur mit Halbwissen spekulieren und Rechtssicherheit bekommst du nur, wenn du tatsächlich einen Anwalt nutzt, der das abklärt.
Ich habe mal einen Unikurs Uhrheberrecht gehabt, der sehr gut und detailliert war und weiß seit dem, dass vieles im Detail steckt (nur um meine Aussagen einschätzen zu können). Um zumindest mal die Basics grob klarzustellen:
1.) Uhrherberrecht, Markenrecht und Patentrecht sind drei verschiedene Sachen. Markenrechtlich ist die Sache klar: das Gurps-Logo, der Name usw. darf nicht verwendet werden. Patentrecht kann nicht angewendet werden weil Deutschland glücklicherweise keine Softwarepatente kennt und somit nur Erfindungen, also Dinge (Maschinen usw.) patentiert werden können und keine bloßen Ideen. Zum Urheberrecht folgendes:
2.) Ja, nur konkrete geistige Schöpfungen (wie Texte, Bilder, das Layout usw.) sind geschützt, nicht Konzepte, Formeln oder Ideen. Konkrete Schöpfungen sind allerdings bereits Allgorithmen oder Schemata, die irgendwo konkret niedergeschrieben sind. Somit ist das Regelsystem als ganzes als Struktur geschützt. Wenn du die Sätze einfach nur umformulierst ist das zu wenig, weil die Substanz ja 100% übernommen wird.
3.) Die Schöpfungshöhe (also wie viel eigene Leistung nötig war um das Original zu schaffen) ist auch wichtig, um herauszufinden ob etwas überhaupt geschützt ist. So ist der typische Algorithmus "Attacke, Parade, Schadensberechnung, Rüstungswirkung, Lebenspunkte" zum Beispiel so gängig, dass es nicht mehr Schützenswert ist. Ebenso gewisse Fähigkeitsnamen usw.
4.) Die Eigenleistung spielt in deinem Fall auch eine große Rolle: Es gibt nämlich noch das Konzept der legalen Bearbeitung eines Werkes ohne die Einverständnis einholen zu müssen (die sogenannte "freie Benutzung"). Dazu muss allerdings der Mehrwert deutlich überwiegen und das Original "dahinter verblassen". Eine Satire wie "Barry Trotter" wäre sowas. Die Leute kaufen es ja nicht, weil sie darin die Geschichte von Harry Potter lesen wollen, sondern, weil sie sehen wollen, wie die Geschichte durch den Dreck gezogen wird.
Fazit:
Du wirst mit einer reinen Neuformulierung der Regeln erhebliche Probleme bekommen, weil das Regelkonstrukt als ganzes wiederum eine konkrete Schöpfung darstellt, die du in großem Umfang kopierst und als System auch genügend Schöpfungshöhe besitzt. Da du ja im Bestfall eigentlich nur das System besser beschreiben willst, liegt auch deine Eigenleistung nicht hoch genug, dass es in die "freie Benutzung" fällt. Würdest du ein eigenes System entwickeln, dass Teilkonzepte von GURPS nutzt (z.B. wie GURPS modulär ist) oder an dass man GURPS Regelkonstrukte anheften kann, dann wäre das kein Problem, weil du dann eine höhere Eigenleistung einbringen würdest und zum Beispiel eine andere Kernmechanik usw. verwenden würdest.
In jedem Fall ist die Frage, ob sich ein Rechtsstreit für eine solche Idee lohnen würde, denn der könnte definitiv kommen (ob du recht hast oder nicht). Und außerdem hat die Sache keinen Wert, wenn man den Namen GURPS nirgendwo nennen darf. Wie will man das Spiel denn dann bewerben und bekannt machen.
User6097:
Vieleicht hilft dir, das es gibt wohl keine klare richtline:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/zum-urheberrechtlichen-schutz-der-spielidee_018179.html
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