Zunächst einmal gilt es zu klären, ob der Wald tatsächlich "per se" öffentlich ist oder ob das Grundstück wem gehört. Kann nämlich sein, dass der Wald einem Bauern, einer Jadggenossenschaft oder einer anderen Einrichtung (wie etwa der Bundeswehr) gehört, ohne dass das extra ausgeschildert wäre.
In diesem Zusammenhang lohnt es sich wahrscheinlich das "Landeswaldgesetz (LWaldG)" zu studieren. Da heißt es unter anderem (§22, Absatz 4):
"(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
[...]
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald."
Die Polizei zu informieren reicht also nicht aus, es wird die ausdrückliche Erlaubnis des "Waldbesitzenden" benötigt. In den meisten Fällen drücken diese ein Auge zu, aber wenn diese Erlaubnis vorher nicht eingeholt wurde, ist ein solches LARP streng genommen nicht zulässig. Als Teilnehmer würd ich mich da auch erst versichern wollen, dass die Orga die entsprechende Erlaubnis eingeholt hat.
Ein schnelles Googlen hat da ein kurzes Infoblatt hervorgebracht:
Jederzeitiges Betretungsrecht des Waldes und Störung des Jagdbetriebes