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Medien & Phantastik => Multimedia => Thema gestartet von: Bitpicker am 14.02.2007 | 20:39

Titel: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Bitpicker am 14.02.2007 | 20:39
Wie ich gerade in der ct lese, hat sich unsere Chef-Bürokratie mal wieder etwas einfallen lassen, wie sie unser Leben versüßen kann. In geschäftlichen E-Mails haben seit Anfang des Jahres dieselben Informationen zu stehen, die auch im Impressum einer Webseite stehen müssen, also die korrekte Firmierung, Rechtsform, Sitz, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführer und alle Vertreter mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Absurderweise gilt dies für alle zielgerichteten E-mails mit eindeutigem Adressaten, nicht aber für Massenmailings usw.

Theoretisch gilt der Quatsch übrigens auch für geschäftliche SMS, weil der Wortlaut des Gesetzes, das sich bisher auf 'Geschäftsbriefe der Gesellschaft' bezog, auf 'Geschäftsbriefe der Gesellschaft gleichviel welcher Form' geändert wurde. Anscheinend heißt 'gleichviel' auf Amtsdeutsch so viel wie 'egal'...  ::)

Näheres unter:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/handelsrecht/brief/

Robin
Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Gast am 14.02.2007 | 20:47
Short
Message
System

...wenn an jeder SMS die Ich von Acer bzgl des Status meiner Notebookreparatur erhalte noch der komplette Briefkopf und -fuss dranhängt, dann ist von einem Kurznachrichtensystem nicht mehr die Rede ... was für ein ausgemachter Bürokratenscheiss ist das wieder?
Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Haukrinn am 14.02.2007 | 21:29
Hö, bei uns hat es einen halben Tag gedauert, bis alle Mitarbeiter endlich die richtigen EMail-Signaturen hatten. Hauptsächlich, weil bei den ersten 4 Versuchen irgendwie immer ein Detail vergessen wurde.  ::)
Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Imiri am 14.02.2007 | 21:46
Echt?

Ist mir bis jetzt nicht aufgefallen?
Macht das wer?
Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Crujach am 14.02.2007 | 22:01
Echt?

Ist mir bis jetzt nicht aufgefallen?
Macht das wer?
Ja - mein Arbeitgeber macht das ungefähr so... (anonymisiert)
Zitat
Mit freundlichen Grüßen / With best regards
Max Mustermann

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Leiter für besondere Aufgaben

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Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Raphael am 14.02.2007 | 22:03
Von meinem Kumpel, der bei der Basler Versicherung arbeitet krieg ich schon seit Jahren nur solche Signaturen. Und dann noch nen ellenlangen Disclaimer dass der Absender nicht die offizielle Firmenmeinung wiedergibt blahfasel usw.

Weiss allerdings gar nicht wie die Rechtslage in der Schweiz diesbezüglich ausschaut.  ::)
Titel: Re: Neue gesetzliche Vorgaben für Geschäfts-E-Mail
Beitrag von: Ein am 15.02.2007 | 07:56
Steht doch auch in Geschäftsbriefen drin, also warum nicht in Emails, die diese ja doch zum Teil immer stärker ersetzen. SMS fallen meiner Meinung aber nicht unter Geschäftsbrief, da es sich eher um eine Notiz handelt. (Aber natürlich kann man sich daran hochziehen, wenn man sonst nix zu tun hat. :P )