Die Strafe ändert sich eigentlich nicht durch den Sozialstatus, sondern die gerichtliche Zuständigkeit (hier muss sich Walpurga wohl an die Kaiserin selbst wenden, um den "Täter" anzuklagen, wenn er auf Augenhöhe oder über ihr steht). Dass Adelige natürlich wegen Diebstahls eher keine Hand abgehackt bekommen, liegt eben in dem Grundsatz: "Eine Krähe hackt der anderenkein Auge aus." Da wird dann auf Geldentschädigung oder ähnliches ausgewichen.
Es wird Verbannung, das passt ganz gut, weil es eh keinerlei Grund gibt je wieder nach Weiden zu gehen. Dann brauch ich die Verbannung eigentlich auch nicht mitteilen nud die Sache hat sich.
Ähm. Und wenn sie sich der Verbannung wiedersezten und es ignorieren? Weil.. nachdem was sie sich schon geleistet haben (und was ich an TaW bei zumindest einem deiner Spieler gesehen habe) braucht sie das doch kein Stück zu interessieren oder?
Wenn jemand vor einer Verurteilung durch Praiosgeweihten flieht, welchen Grund sollte dieser Charakter noch haben, sich an irgendwelche weltlichen Verbannungen zu halten?
Coole Idee, aber das würde nicht klappen. Sobald die SC sich mit ihren Verbündeten wirklich kloppen bricht die Anti-B Allianz auseinander, Borbarad marschiert ein und alle sind geliefert. Das wissen sowohl SC wie NSC.
Gerade ein Praiot würde nie die gottgegebene Ordnung umstürzen, völlig undenkbar.
Das ist ein Fall für eine klassische Adelsfehde.
Es ist immer lustig, wenn Dinge, die als Aktionen einzelner Spieler beschrieben werden allen Sc angehängt werden.
Was wäre denn die angemessene Bestrafung für folgendes Vergehen?Duellforderung, Fehde
Angriff auf eine Hochadelige (Edit: Walderia von Trallop) mittels Magie (5SP, Wind-Ignisphaero), durch (nicht beleidigende) Worte der guten Dame provoziert
folgende mehrfache Beleidigung Walpurgas als Zimtzicke, dumme Gans usw. in der Öffentlichkeit
Folgende (erfolgreiche) Flucht nach der Aufforderung, sich doch bitte gerichtlich zu verantworten durch einen Praiosgeweihtendas interessiert dort Wayne?
alles stattgefunden auf dem Boden Weidens.
Ausserdem sind Hexen/Druiden nicht automatisch vogelfrei oder Verbrecher.Naja, wenn sie Magie einsetzen um Straftaten zu begehen, was ja die Bedingung war, dann sind sie defakto, was kein allgemeiner Zustand ist, Vogelfrei. Aber der Verständnishalber ändere ich ein bischen den Satzbau des Endlossatzes und mache 2 Sätze aus ihm. Es ist aber auch so, dass sie in Länder wo das Silem-Horas Edikt gilt, unter schweren Vorurteilen zu leiden haben und manchmal als Sündenbock zu unrecht und sehr hart bestraft werden. Wo steht dann wohl jemand, der aus der grauen Gilde geflogen ist?
Naja, also wenn ich von einem Praiosgeweihten aufgefordert werde, mich vor Gericht zu verantworten,interessiert das in Weiden NIEMAND, Null, Nada.
Naja, wenn sie Magie einsetzen um Straftaten zu begehen, was ja die Bedingung war, dann sind sie defakto, was kein allgemeiner Zustand ist, Vogelfrei.Nein, dazu bedarf es eines Gerichtsurteils.
Es ist aber auch so, dass sie in Länder wo das Silem-Horas Edikt gilt, unter schweren Vorurteilen zu leiden haben und manchmal als Sündenbock zu unrecht und sehr hart bestraft werden.Teils - Teils, in Tobrien gilt das definitiv nicht in Weiden ist es ein sehr kann sein, Vielleicht, im Horasiat ist der Madaorden hoch angesehen...
leider nicht, da hier einige vergessen, dass es sich beim Straftäter um nen Gildenmagier handelt(grau), somit gibt es keinen Lehnsherrn oder Adel überhaupt der zuständig ist
Gerichtsbarkeit
In rein weltlichen Angelegenheiten - sei es Belästigung durch alchimistische Tätigkeiten oder ein Diebstahlsdelikt - sind auch Magier den örtlichen Gesetzen unterworfen und werden von Richter, Vogt oder Baron abgeurteilt.
Bei mittels Magie durchgeführter Kapitalverbrechen wird der Codex Albyricus zu Rate gezogen. Zwar dürfen auch hier weltliche Vertreter des Gesetzes Zauberer arretieren und bestrafen, doch bemühen sich die Schiedsleute oft, den 'gefährlichen Madajünger’ vor ein Tribunal seiner Gilde oder einer Kirche zu stellen, wo er gewiss besser aufgehoben sei, zudem die weiße Gilde auch Recht und Pflicht hat, verhaftete Mitglieder gegen ein hohes Lösegeld auszulösen (was des Vogtes Säckel füllen kann).
[...]
Streit um Zuständigkeit von weltlichen, geistlichen und geistigen Gerichten flammt bisweilen auf, schlägt jedoch nur selten so hohe Wellen wie das 52 v.H. verhängte Todesurteil der Inquisition gegen Oswyn Puschinske, gegen das Kaiser Perval und die Bruderschaft der Wissenden (eine einzigartige Konstellation) Sturm liefen, so dass seine Akademie ‘nur’ nach Lowangen verbannt wurde, wohin er ihr sechs Jahre später folgen musste.
[...]
Die Tötung eines Menschen durch Kampfmagie, zum Diebstahl verleitender IMPERAVI, Einbruch mittels FORAMEN, Belästigung durch NACKEDEI oder ähnlich zweckorientierte Anwendungen werden nur nach dem Effekt der Tat behandelt, allerdings wird Zaubernden stets Vorsatz unterstellt: Egal ob ein Mensch durch ein Messer oder einen FULMINICTUS zu Tode kommt, es ist stets Mord, der durch örtliche Gesetze geahndet wird. Grundsätzlich haben in diesen Fällen die Gilden aber das Recht, bei jeder Anklage gegen eines ihrer Mitglieder die Sachlage zu prüfen und vom Gericht angehört zu werden, Rechtsbeistand zu leisten und in Fällen, die für die weltliche Gerichtsbarkeit zu komplex erscheinen, die Überstellung an ein Gildengericht zu fordern.