Autor Thema: Erotisches Warhammer 2nd Abenteuer - was sollte ich beachten?  (Gelesen 16817 mal)

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Offline Faras Damion

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Rajasutra ist das Kamasutra in DSA als Quellenband?  :o

Ein "Ingame"-Buch



Na die exotischen Rassen sind meist nicht rahjagläubig. Es ist ja ein religiöses Inplaybuch - wenn ich mich nicht täusche. Aber gerade Homosexualität  hätte da sicher auch reingepasst. Habs nicht gelesen, daher hab ich keine Ahnung ob es drin ist oder nicht - bin ja nach DSA 3 ausgestiegen.

Hast recht, aber dennoch (oder deswegen) fand ich es lahm. :)
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Offline Turning Wheel

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Vollkommen richtig BobMorane.

Wenn ich das Abenteuer schreiben würde, wäre ein entsprechender Hinweis ab 18 drauf.
Auf dem Con (der für mich nach 21 Jahren Teilnahme vielleicht für mich so etwas ist, wie das Tanelorntreffen für dich) war ja der einzige Teilnehmer über 16 aber unter 18 mein eigener Sohn. ;)
Auf einem anonymeren Event wie z.B. dem FeenCon wäre das für mich sicher wieder was anderes. Aber wie ich das gerade schreibe, würde es mich schon jucken, das mal auszuprobieren.

trendyhanky

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Zitat
Übrigens, Krassgeilertyp bestätigt das vielleicht: "Ab 18 Draufschreiben und veröffentlichen und gut"..mmmne ich glaube nicht. Braucht man da bei uns nicht einen Zugangsschutz?

Printbücher mit ISBN unterliegen keiner Altersklassifizierungsvorschrift und müssen kein FSK-Siegel tragen
Natürlich wird der Inhalt vorher vom Verlag und Buchhandel geprüft und wenn z.B. Pornografischer Inhalt ist dann darf das Buch nicht beworben werden und nicht offiziell in der Auslage stehen, sondern landet nur in den Werklisten des Buchhandels/der Verlage, die sich natürlich der Normalbürger nie anschaut.

Edit: Ein Autor kann sich schützen, indem er ins Buch leserlich eine Altersempfehlung reinschreibt. zB bei Midgard-Abenteuern habe ich das gesehen, da stand glaube ich bei einigen, dass die ab 14 sind und bei einigen ab 16

Bei ebooks und dem ganzen Drivethrurpg-Kram wie pdfs usw. sieht das anders aus. Die fallen unter das Telemediengesetz wie Filme, Spiele usw. und müssen eine Altersklassifizierung tragen
Die ist nicht wirklich gesetzlich genormt, aber sie ist gleichzeitig verpflichtend, wenn man jetzt von ebooks ausgeht, falls das Abenteuer nicht im Print vorliegt

Der Zugangsschutz für solche Telemedien sieht dann so aus, dass diejenigen, die ab 16 sind, nur im Zeitfenster ab 22 Uhr zur Verfügung stehen und diejenigen ab 18 erst nach 23 Uhr. Genauso wie im TV die Filme
Daran halten sich jetzt nicht zwingend alle, aber wer dabei erwischt wird, muss Strafe zahlen

« Letzte Änderung: 9.11.2017 | 17:29 von hanky-panky »