Autor Thema: Bezüglich "Kreativität"  (Gelesen 2239 mal)

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Online Maarzan

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Bezüglich "Kreativität"
« am: 3.09.2018 | 09:48 »
Es ist ja irgendwo auch über die Kreativität und Produktivität im Forum gesprochen worden.

Wenn das Projekt nicht auf einer Eigenkreation aufbaut oder abstrakt generisch ist, sondern Material oder Hausregelpakete für ein bestimmtes existierendes, aktuelles oder auch jüngst oder schon länger "totes" System oder eine veraltete Edition darstellt:
Was ist in der Hinsicht eigentlich legal hier oder sonstwie im Inet zu veröffentlichen?
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Offline Anro

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #1 am: 3.09.2018 | 10:33 »
Ich bin kein Anwalt, aber wenn diese Frage im englischen Forum aufkommt, dann ist die Aussage in etwa so:

Es gibt keine Patente oder Rechte auf Spielmechaniken.
Die einzigen Rechte bestehen auf dem Text und den Grafiken.
Also einen Quelltext Wort für Wort übernehmen ist nicht erlaubt - ein Aufbau oder auch komplettes kopieren der Mechanik in abgewandelten Worten ist legal.

Diese Aussage ist nur Hörensagen und Gerücht - Wert. Zudem bezieht es sich auf ein eher internationales/amerikanisches Recht.

Ergo... muss man wohl selbst Gesetzestexte über Urheberrecht lesen?
Gamedesign zählt soweit ich weiß nicht als Kunst...

Online Maarzan

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #2 am: 3.09.2018 | 10:38 »
Mit dem "für eigene Zwecke benutzen" scheint das so klar.

Aber hier in dem Fall bleibt ja letztlich bewusst der Bezug zur Marke stehen, weil man will ja gerade XY spielen (und sucht dann ggf. an selber Stelle sogar noch Spieler dafür) - nur halt nicht so ganz, sondern verändert oder ergänzt. Oder gar auch "ganz", aber mit zusätzlichem hausgemachten Kram obendrauf.
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Offline Anro

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #3 am: 3.09.2018 | 11:14 »
Mit dem "für eigene Zwecke benutzen" scheint das so klar.

Aber hier in dem Fall bleibt ja letztlich bewusst der Bezug zur Marke stehen, weil man will ja gerade XY spielen (und sucht dann ggf. an selber Stelle sogar noch Spieler dafür) - nur halt nicht so ganz, sondern verändert oder ergänzt. Oder gar auch "ganz", aber mit zusätzlichem hausgemachten Kram obendrauf.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Nur ein dummer Papagei.
Die Infos werden in Gamedesign-foren herumgeworfen, wo die Leute darauf hin zielen eigene, erweiterte oder Add-Ons auch wirklich zu veröffentlichen, bei Drive-Through RPG oder whatever.
Also nichts mit eigenen Zwecken. Auch Add-Ons sind mir unbekannt, ich bin mir nicht sicher, wie es ist, wenn man einen Abenteuerband "Für Dungeons and Dragons TM" rausbringen will, mir scheint es schon so, als sollten die da eigentlich nen Share bekommen, aber ich glaube, das ist rechtlich dennoch legal - hier ist das Eis aber wirklich nur noch Wasser und ich rate zu Rechtsbeistand - wenn ein Produkt genannt wird und damit natürlich ein "offiziell von" Eindruck entsteht.

Online Maarzan

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #4 am: 3.09.2018 | 11:28 »
Gerade D&D hatte da ja ein paar offene Lizenzen Laufen (keine Ahnung, wie es jetzt im Moment aussieht).
Aber gerade bei D&D kann der Hase äh Szenen-Elefant also etwas anders laufen als bei anderen Produkten.


Und - ich muss ja nicht veröffentlichen, bzw. wen ich mir die Mühe mache eher den eigenen Heartbreaker … irgendwann, später mal , voraussichtlich einige Jahre nach der Rente.
Für den Hausgebrauch wird da auch kein Hahn krähen. Aber wenn hier im Forumsumfang nach kreativen Beiträgen gefragt wird, müsste das auch irgendwie beantwortet werden bzw. sein, oder?
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Offline YY

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #5 am: 3.09.2018 | 11:51 »
Solange man daran nichts verdienen will, kann man beliebig viel an Hausregelgedöns, selbstgeschriebenen Abenteuern usw. raushauen - so mein Sachstand.

Aufpassen muss man nur bei Nebenschauplätzen wie Bildrechten u.Ä., aber das hat ja mit der eigentlichen Frage schon nichts mehr zu tun.
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Online schneeland

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #6 am: 3.09.2018 | 12:50 »
Gerade D&D hatte da ja ein paar offene Lizenzen Laufen (keine Ahnung, wie es jetzt im Moment aussieht).
Aber gerade bei D&D kann der Hase äh Szenen-Elefant also etwas anders laufen als bei anderen Produkten.

Mein Wissensstand: für die Kernregeln gilt auch in der 5e wieder die OGL. Wie es bei der Nutzung von Szenarien wie Ravenloft aussieht, kann ich nicht mit Sicherheit sagen - es geht, wenn man auf DM's Guild publiziert, aber wie das außerhalb aussieht, kann ich nicht sagen. Fria Ligan hatte im Kickstarter zu Forbidden Lands ein Stretchgoal für eine Mutant Year Zero-OGL (das auch erreicht wurde), da sollte also auch in absehbarer Zeit was kommen.
Bildrechte sind, wie YY schreibt, nochmal was Anderes und m.W. in beiden Fällen nicht abgedeckt.

Apocalypse World fährt m.W. einen "mach damit, was Du willst, und gib' halt an, dass es PbtA ist"-Ansatz. Blades in the Dark nutzt für seine "Forged in the Dark"-Lizenz m.W. Creative Commons.

Bei anderen Systemen habe ich mich noch nicht intensiver damit beschäftigt (peripher wahrgenommen gibt es Community-Content-Programme bei 7th Sea und den World of Darkness-Sachen).
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Offline Faras Damion

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #7 am: 3.09.2018 | 13:17 »
Ulisses erlaubt für ihre eigenen Systeme (DSA, HeXXen) sogar den Verkauf von Fanprodukten und die Verwendung von einigen Bildern. Die Werke müssen allerdings über eine spezielle Plattform angeboten werden.
http://www.ulisses-spiele.de/neuigkeiten/2016-09-02-das-scriptorium-aventuris/
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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #8 am: 3.09.2018 | 13:22 »
Solange man daran nichts verdienen will, kann man beliebig viel an Hausregelgedöns, selbstgeschriebenen Abenteuern usw. raushauen - so mein Sachstand.
Vorsicht! Das kommt ganz auf den Laden hinter der Lizenz an. T$R war da zeitweise ziemlich nervig was Addons in welcher Form auch immer an AD&D anging.
Ich bin viel lieber suess als ich kein Esel sein will...
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Joseph Joubert (1754 - 1824), französischer Moralist

Offline Rorschachhamster

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #9 am: 3.09.2018 | 14:44 »
Vorsicht! Das kommt ganz auf den Laden hinter der Lizenz an. T$R war da zeitweise ziemlich nervig was Addons in welcher Form auch immer an AD&D anging.
Wer da mehr drüber wissen möchte, Aol, TSR, Community googeln. Sean K. Reynolds hatte da früher auch einen Text auf seiner Homepage, meine ich, weil der da zwischen den Stühlen saß als Communitymanager. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe.  :)
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DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline Scimi

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #10 am: 3.09.2018 | 18:15 »
Regelmechanismen an sich sind nicht geschützt, Werke (also Texte, Bilder, Musik, Übersetzungen), Namen und Marken aber schon. Und da kann der Rechteinhaber entscheiden, was er unter welchen Bedingungen zulässt.

Wenn ich ein Fanabenteuer "für DSA" oder auch nur "kompatibel mit DSA-Regeln" herausbringe, dann benutze ich die Marke und brauch dazu eine Erlaubnis. Wenn ich schreibe "kompatibel mit einem großen deutschen Rollenspiel-System", bin ich aus dem Schneider.

Bei Regelbegriffen muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, ob so etwas wie "Körperkraft" jetzt speziell genug ist, um (in dem Kontext) Schutz zu genießen oder ob das jeder verwenden kann.

In Amerika kommt dazu noch, dass ein Markeninhaber seine Marke aktiv verteidigen muss, d.h. wer bei einem Markengebrauch durch ein kleines Fanprojekt ein Auge zudrückt, schafft damit einen Präzendenzfall, der Angriffen auf die Marke Tür und Tor öffnen könnte. Darum verfolgen große Firmen auch oft alle möglichen unerlaubten Verwendungen ihrer Marke, egal wie klein, egal wie unwichtig — weil sie die Marke riskieren, wenn sie nicht zumindest den Versuch unternehmen.

Inzwischen bieten viele Verlage und Systeme offene Lizenzen (d.h. Lizenzen, die ohne Zustimmung und Wissen des Verglags von jedem genutzt werden können) an, um bestimmte Inhalte unter bestimmten Bedingungen zu benutzen. In dem Fall gelten halt die Bedingungen dieser Lizenzen für die Inhalte, die dadurch abgedeckt werden.

Offline Selganor [n/a]

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #11 am: 3.09.2018 | 20:33 »
Was ist in der Hinsicht eigentlich legal hier oder sonstwie im Inet zu veröffentlichen?
Wie es so schoen heisst...

Es kommt darauf an.

Einige Systeme sind unter "offenen" Lizenzen (z.B. OGL oder CC) veroeffentlicht und solange man sich an die "Spielregeln" dieser Lizenzen haelt hat der Macher dieser Systeme keine Chance sich dagegen irgendwie zu wehren (vgl. WotC die sicherlich auch nicht ganz so gluecklich darueber waren, dass Mongoose die 3.5 "Updates" der Core Rules - oder zumindest den Grossteil davon   - als kleinformatige Softcover zum halben Preis der grossformatigen bebilderten "Vollversionen" von WotC verkauft haben).

Einige andere Systeme haben sogenannte "Fanlizenzen" in denen sie ausfuehrlich bescheiben was man darf (und was man nicht darf)

Wieder andere Systeme (das war z.B. frueher mal Rifts/Palladium/...) haben (oder hatten?) derart strikte Regelungen, dass man noch nichtmal den Charakterbogen des eigenen Charakters (ohne Hausregeln oder sonstiges) posten durfte ohne Aerger mit dem Macher zu kriegen.

Im Allgemeinen sind Firmen aber recht froh wenn sich Fans irgendwelche Arbeit machen zu denen sie nicht kommen (z.B. vollstaendige Inhaltsverzeichnisse ueber X Buecher erstellen, sortierbare Spruchlisten aus Y Buechern zusammentragen, ...) solange diese Fanarbeiten nicht den Kauf der Buecher (sofern die nicht schon kostenlos im Netz stehen - dann haben sie aber im Normalfall entsprechende Lizenzen) unnoetig machen.

Wenn du dir also nicht ganz sicher bist, schau auf der Internetseite der Macher nach was die zu Fanarbeiten sagen oder frag' hier im Forum. Sofern das nicht gerade was ganz exotisches ist (wo man dann vermutlich den Macher und den harten Kern der Fans entweder direkt oder via Google Plus/Facebook-Gruppen ansprechen kann) halte ich es fuer extrem unwahrscheinlich, dass hier niemand was dazu sagen kann.

Abraham Maslow said in 1966: "It is tempting, if the only tool you have is a hammer, to treat everything as if it were a nail."

Offline YY

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #12 am: 3.09.2018 | 22:48 »
Wieder andere Systeme (das war z.B. frueher mal Rifts/Palladium/...) haben (oder hatten?) derart strikte Regelungen, dass man noch nichtmal den Charakterbogen des eigenen Charakters (ohne Hausregeln oder sonstiges) posten durfte ohne Aerger mit dem Macher zu kriegen.

 :o ::)

Das hätte ich vielleicht mal drauf ankommen lassen.
Bringt heute wohl keiner mehr angesichts der nahezu garantierten PR-Katastrophe.


Und ja, grundsätzlich sind heutzutage™ die allermeisten Autoren/Macher/Verantwortlichen greifbar genug, dass man im Zweifelsfall einfach ganz stumpf bei denen nachfragen kann.

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Offline Exar

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #13 am: 3.09.2018 | 22:58 »
Ich schätze mal die Eigenkreation steht und fällt mit dem Aspekt der Kommerzialisierung.
Wenn kein Geld mit dem Material verdient werden soll, dann dürfte es einfacher werden als andersrum.
Schon Werbeanzeigen auf der Veröffentlichungsplattform könnten ein Problem sein.

Im Zweifelsfall würde ich aber wie schon erwähnt wurde, immer beim aktuellen Rechteinhaber nachfragen.
Dann ist man hinterher definitiv auf der sicheren Seite.

Offline Blaue Reiterin

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #14 am: 4.09.2018 | 02:29 »
Spannende Frage. Aber...
An der Stelle greift das Urheberrecht und das bietet ein großes Meer an Unklarheiten.
Generell, natürlich: Wenn dir die Macherinnen sagen, du darfst, dann darsft du, sei es über private Nachfrage oder CC&Co-Lizenzen.

Wenn du nicht fragen willst/ kannst...
Publizierst du in Deutschland (auch: auf Seiten, die zwar in XY gehostet sind, aber hauptsächlich ein deutsches Publikum ansprechen), gilt deutsches Urheber(und Verwertungs-)recht. In US-Texten findet man oft den Vermerk, dass mit anderer Leute Werken ungefragt kein Geld verdient werden darf - ist hierzulande aber irrelevant, weil hier schon beim Erschaffen eines Werkes ein Schutz besteht, nicht nur für dessen Verwertung, sondern recht absolut.
Dieser Schutz läuft nach Ü50 Jahren nach dem Tod der Schöpferin ab (egal, ob "noch benutzt", also alte Edition, "tote" Systeme oder grad im Kickstarter).

Nächstes Problem: Was ist ein Werk? Kriterium ist die sog. Schöpfungshöhe, platt ausgedrückt: Wieviel eigenes und nicht allgemein verbreitetes Können, Wissen und Entwickeln steckt drin? Erreicht es eine Grenze (deren Beschreibung man leider nirgends en detail finden wird), ist es als Werk geschützt. Ziemlich einfach zu beantworten für Grafiken, komplette Texte u.ä.
Ist es das nicht, kann man es noch markenrechtlich schützen lassen (ob das so ist, findet man im RS-Bereich meist leicht auf dem jeweiligen Produkt heraus -> betrifft aber idR nur das Logo des Verlages/ den Titel u.ä.).
Ob Würfel-/ Spielmechaniken solch einen Schutz genießen (und damit auch das Veröffentlichen von Hausregelpaketen dazu), wage ich zu bezweifeln (weil es idR um rechnen geht und das kann quasi jede). Meine persönliche Meinung spielt dafür aber, ganz praktisch, leider keine Rolle. Es wurde schlicht noch nie von einem Gericht behandelt, daher fehlt da Rechtssicherheit (zum Vergleich mal "Urheberrecht Urteil" in die Suchmaschine der Wahl eingeben, gibt ein Gefühl dafür, was alles so noch unklar ist -> je höher das Gericht, desto unklarer bis dato).

Sicher(er) bin ich mir bei ganzen Spielwelten: DSAs Aventurien (zusätzlich eine Marke), Paris 1889 a la Space 1889 und andere Orte/ Regionalbände zu Rollenspielen. Die sind geschützt, weil, nochmals platt, ziemlich viel Arbeit (Recherche, Grafiken, halt ganze Welten) drin steckt.
Wöllte ich
Material oder Hausregelpakete für ein bestimmtes existierendes, aktuelles oder auch jüngst oder schon länger "totes" System oder eine veraltete Edition
entwickeln, nähme ich mir dafür 1. eine Spielmechanik, die mir gefällt (klar) aus einem Spiel, das 2. nicht totgeplant ist (Aventurien ist mWn zu recht voll) und würde darin 3. einen eigenen Bereich planen, all inkl.: eigene Charbögen, eigene Modifikatoren für Char-Klassen/ Professionen... was auch immer, kurz, so viel eigene Originalität aufbringen wie möglich, damit es klar erkennbar ein eigenes Werk ist, also ein "selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist", entwickeln - und das damit der "Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes" nicht bedarf (§ 24 UrhG), weil es selbst geschützt ist -> wenn ich es nicht nur in privatem Kreise nutzen, sondern auch irgendwo veröffentlichen wöllte.
Beispiele:
(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)

Ganz praktisch zöge ich aber die Variante vor zu fragen oder ein ohnehin CC-lizenziertes Werk als Grundlage zu nutzen, weil ich dann mehr freie Kapazitäten für die praktischen Fragen habe und mich nicht mit Abgrenzungsfragen rumschlagen muss.

Online Maarzan

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #15 am: 4.09.2018 | 18:14 »
Die Werke, wo ich selbst dran rumgeschraubt habe, wären Rolemaster (basierend auf 2nd) und Warhammer 3. Abgesehen davon, dass ich ersteres wegen zu viel Arbeit das auch komplett umzusetzen (es sollte ja eigentlich nur ein Provisorium sein, bevor das eigene "Meisterwerk" in ein paar Äonen fertig ist ..) wieder aufgegeben wurde, sind die Texte bzw. deren Abstammung doch auch modifiziert noch deutlich erkennbar, wenn auch nicht mehr so richtig kompatibel. Also würde es am Ende zumindest auf etwas hinauslaufen, was nach den Zusatzinfos zumindest vom "Kundigen" wieder selbst gespielt werden könnte. Und da wird kein Verlag dran interessiert sein das zu sehen denke ich, insbesondere bei alten Editionen, wo sie gar keine Karten mehr drin haben und ihre neue Edition verbreitet sehen wollen .

Solange es rein privat passiert wird es auch keinen interessieren, aber hier kam halt zuletzt mal allgemein die Frage / die Bedarfsabforderung nach mehr Kreativität/Output im Rahmen von Beiträgen hier im Forum und damit eben nicht mehr privat und da frage ich mich halt einmal auf diesem Level "Was ist erlaubt" - weil letztlich steht dann ja jeder, der da ggf. was beizutragen gedenkt und nicht völlig systemlos arbeitet vor derselben Frage.
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Offline ArneBab

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Re: Bezüglich "Kreativität"
« Antwort #16 am: 9.09.2018 | 15:32 »
Bei Regelbegriffen muss im Zweifelsfall ein Richter entscheiden, ob so etwas wie "Körperkraft" jetzt speziell genug ist, um (in dem Kontext) Schutz zu genießen oder ob das jeder verwenden kann.
So eine Situation sagt: Tu es nicht. Wenn etwas so unsicher ist, dass es von einem Richter entschieden werden muss, dann lass es. Ein Rechtsstreit kostet massiv Nerven, und das kann dir leicht bleibend den Spaß am Basteln zerstören.

Also frag vorher konkret nach.

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