Autor Thema: Wie stark muss ein Regelsystem abgeändert werden um es legal zu "requieren"?  (Gelesen 1227 mal)

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Online Orok

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Eine (z.Z.) hypothetische Frage die mich aber schon etwas länger immer mal wieder beschäftigt. Wir wissen ja, das Spielregeln selbst keinem Urheberrecht unterliegen (stimmt doch, oder?), also was genau braucht es, um mein "inspiriertes" Rollenspiel zu veröffentlichen, ohne das es (rechtlich) ein Plagiat ist. Klar,  ich muss es mit eigenen Worten neu schreiben. Begriffe/Namen für Mechanismen sollte ich wohl auch ändern. Was haben Old School Klone gemacht, um rechtlich nicht belangt zu werden?
Sonst noch was?
Bin gespannt auf euren Input.
E PLURIBUS DUDEINUM
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Offline ManuFS

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Ich bin kein Anwalt. Hier der aktuelle Stand der Dinge (soweit mir aus US Communities bekannt):
Regelmechaniken können nicht geschützt werden. Du kannst Mechaniken kopieren solange das Tageslicht dich schreiben lässt. Was geschützt ist sind die eventuell dafür benutzten Begriffe, und die Beschreibungstexte. Sobald du das umbenennst, alles paletti.
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Online Orok

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So ungefähr war auch mein Stand. Was mir da als verwandte Frage durchs Hirn schießt, wäre eine Übersetzung dann nicht auch schon eine Neuinterpretation?
E PLURIBUS DUDEINUM
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Offline ManuFS

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Die Realität sagt "Nö", aber warum das genau so ist, das musst du einen Anwalt fragen. :)
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Offline Gunthar

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In gewissen Fällen kannst zwar das Regelsystem nehmen, aber auf keinen Fall ohne Lizenz auch die Bilder. Reine Übersetzungen brauchen aber meines Wissens eine Lizenz.
Spieler in D&D 5e: "8 + viel, trifft das?"

(Klicke zum Anzeigen/Verstecken)
I propose that we rename the game "The One Ring" to become "The Eleven Ring" ;)
Three Rings for the Elven-kings under the sky,
Seven for the Dwarf-lords in their halls of stone,
Nine for Mortal Men doomed to die,
Eleven Rings to roleplay the one...

Offline Thaddeus

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Deine Frage ist nicht so leicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich sind Regelmechaniken nicht geschützt, aaaber wenn Du einfach blind abpinselst geht das natürlich nicht. Die Übersetzung ist in den meisten Fällen - wenn eine eigene kreative Schöpfungshöhe durch die/den ÜbersetzerIn erreicht wird - ein eigenes Werk. Ohne die Zustimmung des ursprünglichen Werkschöpfers darf die Übersetzung aber nicht veröffentlicht werden.

Der Begriff "Plagiat" ist im übrigen (meiner Meinung nach) kein Rechtsbegriff. An Deinem Küchentisch darfste zunächst einmal alles möglich anstellen. Nur veröffentlichen darfste es ggf. nicht, weil Du in das Verwertungsrecht der Rechteinhaber bzw. der Urheber eingreifst.

Je nachdem, wie stark Du an dem Regelsystem herumschraubst, kannst Du aber - bei erreichen einer eigenen Schöpfungshöhe und Verblassen der Schöpfungshöhe des Ursprungswerkes - ggf. in den Bereich der freien Bearbeitung kommen.

Ob Du Namen und Begriffe ändern musst hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen sollte immer geprüft werden, ob bestimmte Bezeichnungen nicht neben dem Urheberrecht auch als Marke geschützt worden sind (GamesWorkshop lässt grüße). Zum anderen dürfte eine Verwendung bestehender Begriffe gegen eine freie Bearbeitung sprechen.

Um rechtlich besser einschätzen zu können, ob das, was du vor hast, legal ist, wäre eine genauere Beschreibung Deines Vorhabens hilfreich.
« Letzte Änderung: 19.11.2019 | 21:03 von Thaddeus »
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Online Orok

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Danke für euren Input so weit.
@Bilder: Ist klar. Da müsste ich dann was eigenes/freies integrieren.
@Vorhaben: Ich habe kein konkretes Projekt geplant. ich hatte mal überlegt Ubiquity (HEX, Space1889) zu klonen bzw. aufzubohren, der Aufwand war mir aber bislang zu groß. Ansonsten interessiert mich das Thema einfach.
E PLURIBUS DUDEINUM
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Offline Rorschachhamster

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Weil es hier noch niemand erwähnt hat:
Was die D&D-Klone angeht, gab es die OGL, die WotC genau mit der Absicht herausgebracht hat, das mehr Leute für ihr Spiel, D&D 3 am Anfang, Zusatzinhalt schreiben. Das hat aber auch erlaubt, alte Versionen wieder zurückzuzüchten aus den nach der Lizenz erlaubten Inhalten, auch gegen den Wunsch von WotC. Da ist der Geist aus der Flasche. Gilt halt aber nur für (A)D&D wie in der OGL beschrieben als Besitz von WotC/Hasbro. Das kann man also überhaupt nicht mit anderen Situationen vergleichen.  ;)
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline sma

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Nach meiner Laienmeinung ist es möglich, ein Regelgerüst (allgemein eine abstrakte Idee) mit eigenen Worten (neu) zu beschreiben, ohne Rechte des ursprünglichen Autors zu verletzen. Dabei ist die verwendete Sprache nicht relevant. Wichtig ist, dass es nicht einfach eine Übersetzung ist, denn diese ist nur mit Einwilligung des Urhebers des Originals zulässig.

Wort- und/oder Bildmarken genießen einen eigenen Schutz. Sie sollten in jedem Fall vermieden werden. Dies betrifft z.B. den Titel und/oder ein Produktlogo oder auch spezielle erfundene Regelbegriffe. Illustrationen einfach kopieren geht natürlich auch nicht.

Der ursprüngliche Autor kann auch Geschmacksmuster (Schutz des Designs) geltend machen oder beantragen, etwa für die Gestaltung eines Charakterbogens oder das Layout eines Buches.

Schließlich könnte (zumindest in den USA) auch noch ein Patent existieren oder beantragt sein. Da hier der, der es potentiell verletzt in der Beweislast ist und nicht der, der es hält, ist das ein gutes Abschreckungsmittel, da es schnell teuer werden kann, völlig egal, ob das Patent überhaupt rechtens wäre.

Weil der Übergang von Übersetzung und eigenständiger Neubeschreibung fließend ist, kann (in Deutschland) letztlich nur ein Richter nach einem Prozess definitiv sagen, was Sache ist, da er oder sie die Schöpfungshöhe und Eigenständigkeit beider Werke beurteilen muss. Umgekehrt heißt das aber auch, wo kein Kläger da kein Richter.

Gerade bei kleinen Systemen wie Ubiquity halte ich es für einfacher, den Autor zu fragen, ob er es erlaubt. Vielleicht fühlt er sich sogar geschmeichelt und/oder es kostet nicht einmal etwas außer der Frage. Ich glaube, so ein Autor will einfach nur ein gutes Gefühl haben, dass mit seinem "Baby" da in einem fremden Land in der Hand fremder Leute nichts schlimmes passiert.

Online ghoul

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Die von sma erwähnten US-Patente (wobei auch Geschmacksmuster patent heißen) gelten natürlich nur in den USA. Die sind also nur relevant, wenn du die geklonten Regeln in den USA bspw. über RPGnow / drivethruRPG vertreiben würdest, und vor einem deutschen Gericht wertlos.

Ich habe mal in meinem Blog versucht, die Materie geistiges Eigentum für Rollenspieler verständlich aufzubereiten, ich hoffe es hilft weiter:
https://ghoultunnel.wordpress.com/2010/07/07/urheberrecht-copyright/
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PESA diskutiert.

Zensur nach Duden:
Zitat
von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität.

Offline Thaddeus

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[...snip...]
Die von sma erwähnten US-Patente (wobei auch Geschmacksmuster patent heißen) gelten natürlich nur in den USA.
[...snip...]

Ein Patent ist ersteinmal ein Schutzrecht für eine Erfindung/eine Idee, ganz anders als der Schutz nach dem Urheberrecht, welches den Schutz von Ideen nicht kennt. Ein Patent setzt aber immer eine neuartige Beherrschung der Naturkräfte voraus (<- etwas antiquierte Definition, die es im Kern aber trifft). Das ist bei einem Rollenspiel schwerlich vorstellbar, ggf. durch Erfindung eines neuartigen Würfelturmes. ;-)
Im Rollenspiel geht es also praktisch immer um urheberrechtliche Fragestellungen; Ggf. kann auch Markenschutz relevant sein s.o., ist aber zumeist nicht problematisch.

US-Amerikanische Patente gelten nicht per se auch in der EU. Ihr Schutz kann aber über die WIPO auf die EU erstreckt werden und wird er in aller Regel auch. Ein US-Patent ist aber auch nach deutschem (Rechts-)Sprachgebrauch ein Patent. Ein patented design entspricht dem ehemaligen deutschen Geschmacksmuter, was wir heute als geschütztes Design bezeichnen würden. Schutzfähig sind aber nur wahrnehmbare Erscheinungsformen. Der gedanktliche Inhalt eines Rollenspieles unterfällt dem Urheberrecht.

Als Anwalt mit mehrjähriger Berufserfahrung und zeitweisem Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht finde ich es immer schwierig, wenn Rechtsthemen in Online-Foren besprochen werden. Die meisten Postings fangen dann an mit "Nach meinem Laienverständnis..." und dann kommen regelmäßig juristisches Halbwissen und Kauderwelsch. Dem Threadersteller ist dann nicht nur wenig geholfen. Ggf. geht sogar er ein Risiko in Form einer Abmahnung ein, wenn er sich auf juristisches Laienwissen verlässt.

Deshalb meine ganz klare Empfehlung: Geh bei Rechtsfragen zum Anwalt Deines Vertrauens, der sich damit auskennt und im Zweifel bei einer Falschberatung haftet!
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Online ghoul

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Zitat
US-Patente.... EU ...WIPO
Das ist so nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Führt hier aber zu weit zum Ausdiskutieren. Ist wie du sagtest ja Patentrecht, nicht Urheberrecht.
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PESA diskutiert.

Zensur nach Duden:
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von zuständiger, besonders staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., besonders auf politische, gesetzliche, sittliche oder religiöse Konformität.