Nach meiner Laienmeinung ist es möglich, ein Regelgerüst (allgemein eine abstrakte Idee) mit eigenen Worten (neu) zu beschreiben, ohne Rechte des ursprünglichen Autors zu verletzen. Dabei ist die verwendete Sprache nicht relevant. Wichtig ist, dass es nicht einfach eine Übersetzung ist, denn diese ist nur mit Einwilligung des Urhebers des Originals zulässig.
Wort- und/oder Bildmarken genießen einen eigenen Schutz. Sie sollten in jedem Fall vermieden werden. Dies betrifft z.B. den Titel und/oder ein Produktlogo oder auch spezielle erfundene Regelbegriffe. Illustrationen einfach kopieren geht natürlich auch nicht.
Der ursprüngliche Autor kann auch Geschmacksmuster (Schutz des Designs) geltend machen oder beantragen, etwa für die Gestaltung eines Charakterbogens oder das Layout eines Buches.
Schließlich könnte (zumindest in den USA) auch noch ein Patent existieren oder beantragt sein. Da hier der, der es potentiell verletzt in der Beweislast ist und nicht der, der es hält, ist das ein gutes Abschreckungsmittel, da es schnell teuer werden kann, völlig egal, ob das Patent überhaupt rechtens wäre.
Weil der Übergang von Übersetzung und eigenständiger Neubeschreibung fließend ist, kann (in Deutschland) letztlich nur ein Richter nach einem Prozess definitiv sagen, was Sache ist, da er oder sie die Schöpfungshöhe und Eigenständigkeit beider Werke beurteilen muss. Umgekehrt heißt das aber auch, wo kein Kläger da kein Richter.
Gerade bei kleinen Systemen wie Ubiquity halte ich es für einfacher, den Autor zu fragen, ob er es erlaubt. Vielleicht fühlt er sich sogar geschmeichelt und/oder es kostet nicht einmal etwas außer der Frage. Ich glaube, so ein Autor will einfach nur ein gutes Gefühl haben, dass mit seinem "Baby" da in einem fremden Land in der Hand fremder Leute nichts schlimmes passiert.