Autor Thema: Tabletop Genossenschaft  (Gelesen 501 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ToBored

  • Bloody Beginner
  • *
  • Beiträge: 39
  • Username: ToBored
Tabletop Genossenschaft
« am: 14.04.2022 | 21:24 »
Mit dieser Idee hab ich mich schon länger herum getragen, doch nach mehreren verworfenen Entwürfen kam mir dann Termine dazwischen. Aber jetzt will ich sie doch mal in einem neuen Anlauf vorstellen. Meine ersten Anläufe waren an Erörterungen aus der Schule angelegt, ein Format das ich wie ich feststellen musste nicht in der Lage war ertragbar in einen Forenpost zu bringen. Deswegen versuche ich es für den Anfang jetzt einmal etwas anders, nicht so ausgearbeitet und durch deklarierend, ich hoffe die Idee wird genau so klar, der Text der sie erklärt aber besser.

Seit ich im Forum auf das Thema Next-Gen-Rollenspiele(https://www.tanelorn.net/index.php/topic,121499.0.html) gestoßen bin habe ich mich ausführlicher die Frage gestellt "Wie betreiben wir eigentlich Rollenspiel und im weiteren Sinne Table-Top?". Dies mündete bisher in dem Thema Hobby-Läden und Vereine(https://www.tanelorn.net/index.php/topic,121573.msg135047176.html#msg135047176) indem ich mich mit der Frage beschäftigt habe welchen Platz vor allem Hobby-Läden im Rollenspiel aber auch Table-Top allgemeinen haben. Dieses Thema soll daran anknüpfen indem es versucht die beiden Institutionen Hobby-Laden und Verein zusammen zu denken. Gleichzeitig will es darauf aufbauend einen Bogen zur Fragestellung der Next-Gen-Rollenspiele spannen indem es Wege aufzeigt potentielle Nachteile der Digitalisierung des Hobbys durch eine Vereinigung dieser bisher sehr analogen Institutionen aufzulösen, dabei aber die meisten Vorteile zu erhalten, vielleicht sogar zu verstärken.

Fangen wir zuerst einmal bei der Genossenschaft an. Was ist eine Genossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Organisation die im Sinne ihrer Mitglieder*innen Produkte bereitstellt. Ein Beispiel dafür sind Konsumgenossenschaften die für ihre Mitglieder*innen einen gemeinsamen Einkauf von Lebensmitteln bereitstellen oder Vertriebsgenossenschaften von Bäuer*innen die ihren Mitglieder*innen einen gemeinsamen Vertrieb ihrer Erzeugnisse bereitstellen. Sie können also ökonomisch aktiv sein um ihren Zweck zu verfolgen, anders als Vereine denen dies nach dem Recht nicht möglich ist.
Dabei sind sie nach demokratischen Grundsätzen organisiert. Teil einer Genossenschaft kann jede*r werden der*die einen Geschäftsanteil(Aktie) dieser Genossenschaft erwirbt. Zusammen mit diesem Geschäftsanteil erhält man ein Stimmrecht um in der Genossenschaft mitzubestimmen, dabei gilt grundsätzlich "Eine Person, eine Stimme", das Stimmrecht orientiert sich also nicht an der Anzahl der Geschäftsanteile oder Einlagen. Dies unterscheidet die Genossenschaft von der Aktiengesellschaft in der sich das Stimmrecht anhand der gehaltenen Aktien(Geschäftsanteile) bemisst, bedeutet hält man 5 Aktien hat man 5 Stimmen.
Die Struktur einer Genossenschaft wird wie beim Verein und der Aktiengesellschaft durch ihre Satzung festgelegt. Rechtlich muss diese Satzung ab 20 Mitglieder*innen min. Vorstand, Aufsichtsrat und Genrealversammlung(Vertreterversammlung) enthalten. Der Vorstand ist hierbei für das laufende Geschäft zuständig, der Aufsichtsrat für die Kontrolle des Vorstandes und die Generalversammlung ist das zentrale demokratische Gremium das regelmäßig einberufen wird um den Vorstand und Aufsichtsrat zu entlasten, die Gewinn- und Verlustverteilung zu beschließen, den Vorstand und Aufsichtsrat zu berufen und die grundlegende Richtung der Genossenschaft fest zu legen. Die Generalversammlung stellt also eine Mischung aus der Generalversammlung des Vereins und der Aktionärsversammlung der Aktiengesellschaft dar. Die Satzung kann darüber hinaus jedoch noch weitere Gremien vor sehen und deren Verhältnisse zueinander und den 3 beschriebenen frei bestimmen, solange diese nicht die Mindestbestimmungen verletzen. Generell ist die Satzung einer Genossenschaft sehr flexibel gestaltbar, einige Genossenschaften nutzen dies um z.B. Arbeitsgruppen formal als Beteiligungsmöglichkeit zu schaffen und Mitglieder*innen und andere Gruppen bessere Mitbeteiligung zu ermöglichen.
Bei all dem ist die Genossenschaft eine vollständig eigene juristische Persönlichkeit. Sie kann also selbst Verträge eingehen, bzw. der Vorstand kann es im Namen der Genossenschaft. Dies unterscheidet sie von Personengesellschaften und ermöglicht ihr ein transparentes und unkompliziertes Handeln. Es bedeutet aber auch das ihre Mitglieder*innen von Haftungsansprüchen über ihre Einlagen hinaus ausgeschlossen werden können(wird durch die Satzung festgelegt), was bedeutet das man im Falle einer Insolvenz nicht mit seinem privaten Vermögen haften muss, was das Risiko an einer Beteiligung an einer Genossenschaft zu Grenzen ermöglicht.
Mitglied in einer Genossenschaft können dabei alle juristischen Persönlichkeiten werden, also sowohl Personen als auch Unternehmen wie andere Genossenschaft. Die Satzung kann hierbei auch eine Stimmverteilung pro Mitgliedsorganisation nach Mitgliedszahlen vorsehen.
Ein Sondermerkmal der Genossenschaft ist die Verpflichtende Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband. Dieser Prüft die Genossenschaft und Unterstützt den Aufsichtsrat bei seiner Kontrolle des Vorstandes. Von diesen Prüfungsverbänden gibt es in Deutschland mehrere und die meisten bieten neben ihren rechtlichen Aufgaben noch weitere Dienstleitungen für ihre Mitglieds Genossenschaften an und dienen auch als Interessenvertretung in politischen Prozessen.
All das macht die Genossenschaft zu einer sehr sichern, flexiblen, vielseitigen und demokratischen wirtschaftlichen Rechtsform die viele Vorteile von anderen Rechtsformen in sich vereint.
https://www.gesetze-im-internet.de/geng/GenG.pdf


Zur Genossenschaft gehört aber auch die Geschichte ihrer Entstehung.
Entstanden ist sind die Grundlagen Genossenschaft im 19. Jahrhundert im industrialisierenden England. Dort schlossen sich Weber für den Zweck des gemeinsamen Einkaufs und des gemeinsamen Sparen zusammen und gründeten damit die erste bekannte moderne Konsum- und Spargenossenschaft.
In Deutschland erlebte das Genossenschaftswesen erstmals zur Kaiserzeit einen Aufschwung. Einerseits erfreute es sich in der Arbeiter*innenbewegung nach anfänglicher Ablehnung großer Beliebtheit. Andererseits bei christlichen und liberalen Sozialreformern, aus dieser Zeit stammen die Volks-Raifeisen Banken. Die beiden Zugänge wurden bekannt als die Hamburger(erstere) und die Kölner(zweitere). Einen weiteren Aufschwung erlebte das Genossenschaftswesen dann während der Weimarer Republik.
Zentral waren zu beiden Aufschwingen die Formen der Konsum-, Spar- und Wohngenossenschaft, oft traten sie dabei in gemeinsamer Form auf so das die Mitglieder*innen oft in einem Laden der Genossenschaft einkauften, in einer ihrer Wohnungen wohnten und ihr Geld bei ihr einlegten.
Genossenschaften waren dabei oft vorne bei Innovationen dabei, so waren Genossenschaftswohnungen oft hoch modern für ihre Zeit mit Toiletten in den Wohnungen oder sogar Zentralheizungen. Auch der aller erste Supermarkt in Deutschland wurde von einer Konsumgenossenschaft in Hamburg eröffnet. Und dabei erhöhten die Genossenschaften meist spürbar die Lebensqualität ihrer Mitglieder*innen durch günstigeres und qualitativ höherwertiges Essen oder günstigeren und besser aus gestatte Wohnungen.
Vor allem durch den Erfolg der Konsumgenossenschaften verbreiteten sich die Genossenschaften in Deutschland auch in den direkten Produktionsbereich, indem sie sich vorher nicht wirklich etablieren konnten. Soweit sogar das in den 1920er Jahren ein signifikanter Anteil der Berliner Wirtschaft genossenschaftlich organisiert war.
Vor allem für die Hamburger Linie(Die der Arbeieter*innenbewegung nahe) war bei all dem der Begriff der "Wirtschaftsdemokratie" zentral, also das die die etwas Produzieren (und/oder es Konsumieren) über die Produktion mitbestimmen. Ein Begriff an den später die Alternativbewegung mit ihren Alternativbetrieben anknüpfte und für eine kleine Gründungswelle während der Zeit der Alten-Bundesrepublik sorgte.
Aber die Geschichte der Genossenschaft hat auch ihre dunklen Stellen. So spielten Genossenschaften auch im deutschen Kolonialhandel eine Rolle, EDEKA z.B. startete als eine Genossenschaft von Kaufleuten in Berlin als "Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler im Halleschen Torbezirk zu Berlin".
https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft

Und wie könnte eine Tabletop Genossenschaft aussehen?
Im vorangegangenen Absatz hatte ich immer wieder Vergleiche zur Aktiengesellschaft und zum Verein gezogen. Dies liegt daran da man die Genossenschaft juristisch als eine Mischung aus diesen Beiden Formen betrachten kann, von ersterer übernimmt sie ihre wirtschaftliche Verfassung nach außen und von zweiter ihre flexible und demokratische interne Struktur. Dies ermöglicht es Tabletop-Läden, mit ihrem wirtschaftlichen Betrieb nach außen, und Tabletop-Vereine, mit ihrer demokratischen und flexiblen Struktur, zu vereinen.
Wir könnten so also den wirtschaftlichen Vertrieb von Tabletop-Produkten des Ladens mit den demokratisch geteilten Ressourcen und Vereinsleben des Vereinsverbinden. Was ich mir vorstelle ist ein Lokal mit mehreren Räumen. Im einen werden Rollenspiel-Literatur, Miniaturen, Brettspiele, etc. verkauft, im anderen stehen Spiele Platten wie bei Games Workshop neben Tischen für Rollenspiele, im nächsten stehen Mal Stationen, 3D-Drucker und weitere Werkzeuge zum Basteln von Miniaturen und Kostümen, angrenzend daran ein Raum mit einer kleinen Tabletop Bibliothek und im anderen ist ein kleines Restaurant in dem es Getränke und Gerichte gibt(angelehnt an die Boardgame Cafes/Restaurants aus Amerika). Im Laden und Restaurant kann jede*r Einkaufen, Mitglieder*innen der Genossenschaft zahlen mit ihrer Mitglieder*innen-Karte auf der ihre Einkäufe verbucht werden damit diese bei der nächsten Abrechnung eine Rückvergütung entsprechend ihrer Einkaufsmenge im Abrechnungszeitraum erhalten. In der Bibliothek kann Tabletop-Literatur mithilfe der Mitgliedskarte für Zuhause ausgeliehen werden oder jede*r kann ein Werk innerhalb des Lokals nutzen, z.B. um am Spieltisch etwas nachzuschlagen ohne jeden Regionalband und Erweiterungsband immer wieder mit zu schleppen. Oder es kann ein Brettspiel ausgeliehen werden um es im Restaurant zusammen zu spielen während man auf das Essen wartet oder bei Snacks. Im Raum mit den Geländeplatten können während dessen Miniaturen spiele und Pen and Paper gespielt werden. Während im Werkstattraum Miniaturen, Kostüme und Gelände entstehen, manche für den Eigengebrauch andere für den Gebrauch im Lokal. Und wenn Interesse besteht werden Veranstaltungen wie Vorlesungen, Debattenabende und Conventions organisiert, manche im Lokal, andere an anderen Orten. Auch könnte die Genossenschaft mit der örtlichen Bibliothek kooperieren und dort die Hobbys präsentieren oder mit Schulen und Akteur*innen der Jugendarbeit zusammenarbeiten und die Hobbys im Bildungsbereich einsetzen.
Finanziert wird all dies von den Gewinnen aus dem Verkauf an Nicht-Mitglieder*innen des Ladens und Restaurants, Spenden, Fördermittel und Mitgliedsbeiträge der Genossenschaftsmitglieder*innen. Helfen kann dabei das Genossenschaften gemeinnützig sein können solange keine Gewinn-Ausschüttungen stattfinden(Rückvergütungen zählen dabei nicht als Gewinn-Ausschüttungen) und sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen(wie Kulturförderung). Gelinge es also das Finanzamt von der Gemeinnützigkeit der Förderung von Tabletop-Kultur zu überzeugen könnte die Genossenschaft so auch gemeinnützig sein und so auch von den Vorteilen der Gemeinnützigkeit profitieren, wie Absetzbarkeit von Spenden und teilweise Privilegierung in der Besteuerung. Allerdings scheinen Finanzämter bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Genossenschaften recht konservativ zu sein, wohl da es solche Anträge nicht so oft auf ihren Tischen liegen.(https://www.winheller.com/gemeinnuetzigkeitsrecht/genossenschaftsrecht/gemeinnuetzige-genossenschaft.html, https://www.winheller.com/fileadmin/redaktion/Publikationen/stefan_winheller/Fundraising_Echo_01_2013_Winheller_Zeller_Gemeinnuetzige_Genossenschaften.pdf, https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/Genossenschaften-Gemeinnuetzigkeit-Gemeinwohloekonomie-Gemeinsamkeiten-und-Unterschiede-8015.htm)

Organisiert und Betrieben werden könnte so eine Genossenschaft durch einen Mix aus ehrenamtlicher Arbeit, bezahlten Funktionär*innen und angestellten Arbeiter*innen. Erfahrungen dazu gibt es im Lebensmittelbereich schon reichlich, sie reichen von den ersten Konsumgenossenschaften, über Dorfläden, bis hin zu aktuell aufkommenden Food Coops aus den USA. Ein Modell was mir recht  sinnvoll erscheint ist die Aufteilung der wöchentlichen Arbeit auf die Mitgleider*innen mittels eines Arbeitszeitkontos. Da wo der Arbeitsaufwand hoch ist und nicht gut auf mehrere Verteilt werden kann und in der eine gewisse Kontinuität sinnvoll ist, wie z.B. die Geschäftsführung an sich, werden Funktionär*innen gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung bis hin zu einem Gehalt orientiert an Umfang und Gewichtigkeit der Aufgabe. Und da wo professionelle Fähigkeit benötigt wird und es sich um eine ausführende Tätigkeit handelt werden Arbeiter*innen nach Tarif und mit weitreichender Beschäftigten Vertretung Angestellt.
In Bezug auf die Struktur ermöglicht es das Genossenschaftsgesetz durch seine Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat und seine wenigen Vorgaben im Bezug auf die Berufung und Zusammensetzung des Vorstandes flexibel Elemente der Repräsentativen und Direkten Demokratie zu vermischen und einen weiten Bereich von verschiedenen Interessengruppen in der Struktur zu berücksichtigen. So könnte der geschäftsführende Vorstand regelmäßig von der Generalversammlung gewählt werden, während der Rest des Vorstandes flexibel aus von Arbeitsgruppen berufenen Sprecher*innen zusammengesetzt werden könnte. Die Zahl und jeweiligen Bereiche der Arbeitsgruppen könnten flexibel durch den Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat im laufenden Geschäft an die Notwendigkeiten angepasst werden. Auch die Zusammenätzung der Arbeitsgruppen könnte flexible pro jeweilige Arbeitsgruppe orientiert an ihrer Aufgabe festgelegt werden, so könnte die Arbeitsgruppe Einkauf sowohl aus Mitglieder*innen als auch beigeordneten Beschäftigten bestehen die sich in den Märkten für Tabletop Produkte gut auskennen. Flankiert werden könnte so ein Vorstand durch einen Aufsichtsrat der durch die Generalversammlung gewählt wird, Teile des Aufsichtsrat könnten hierbei auch Quotiert bestimmten Interessengruppen, z.B. Bildungsorganisationen, Stadt und Beschäftigten zugesprochen werden um den Schutz bestimmter Interessen zu gewährleisten. Dieser Aufsichtsrat würde im laufenden Betrieb den Vorstand kontrollieren und es könnte sogar in der Satzung vorgesehen werden das bestimmte Entscheidungen des Vorstandes der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürften, auch Stimmquoten dafür und für die Änderung können hier in der Satzung recht frei bestimmt werden. Eine solche Struktur wäre in der Lage sich flexibel dem laufenden Geschäft und wechselnden Bedingungen und Zielen anzupassen, würde dabei aber genügend Checks and Balances besitzen um einen Raum zu erhalten in der die Struktur und Ziele immer wieder hinterfragt und angepasst werden könnten. Wie genau die für die jeweilige Situation und Ziele geeignete Struktur an Arbeitsgruppen und deren Zusammensetzung, Stimmquoten, Aufsichtsratsquoten, etc. aussieht müsste aber natürlich immer wieder neu hinterfragt und bestimmt werden.
In einem nächsten Schritt könnten sich mehrere solcher Genossenschaften Landes- und/oder Bundesweit in Form einer Dachgenossenschaft zusammenschließen. So könnten sie den Einkauf zusammen bestreiten und so besser organisieren, sich gegenseitig aushelfen, ihre Interessen besser vertreten, gemeinsame Veranstaltungen planen und Investitionen tätigen die für eine einzige Genossenschaft zu groß wären, aber so könnte auch der Aufbau neuer Genossenschaften unterstützt werden.
Auch bei der Struktur einer solchen Dachgenossenschaft würde das Genossenschaftsgesetz eine Satzung ermöglichen die sehr viel Flexibilität ermöglichen würde. So könnte der operative Bereich unter dem Vorstand aus Arbeitsgruppen bestehen die je nach dem komplett eigenständige Arbeitsgruppen sind oder Vereinigungen der Arbeitsgruppen der Mitgliedsgenossenschaften, auch hier könnte der geschäftsführende Vorstand vom Aufsichtsrat kontrolliert und durch die Generalversammlung gewählt werden. Die Generalversammlung würde hier durch Delegierte der Mitgliedsgenossenschaften bestehen und würde zusätzlich zum geschäftsführenden Vorstand einen Aufsichtsrat wählen der die Generalversammlung im laufenden Geschäft vertritt, auch dieser Aufsichtsrat könnte durch Quoten und Stimmkriterien so gestaltet sein dass er den Schutz bestimmter Interessen Gruppen gewährleisten könnte, bzw. diesen ein Teilnahme Recht zu spricht.

Okay, aber warum der ganze Aufwand, was ist der Nutzen davon?
Der offensichtlichste Nutzen sind denke ich die Bereitstellung von sonst nicht immer leicht zugänglichen Ressourcen. Spielgelände z.B. sei es für die Warhammer 40k Schlacht oder das Abenteuer im mittelalterlichen Fantasy-Dorf. So ein Gelände zu erstellen ist nicht ganz billig, aber vor allem muss es dann ja auch noch aufgehoben werden und man braucht genug Platz dafür, vor allem in Städten wird es immer schwerer genügend Platz dafür in einer Gruppe zu finden und für junge Menschen war dies noch nie leicht. Aber es spart auch Ressourcen, so muss nicht jede Gruppe ein Set von Dorf Gelände, eines für Höllen und eines für einen fremden Planeten haben wenn sie so etwas nutzen wollen, sondern sie können sich solche Sets untereinander Teilen. So etwas senkt die Kosten pro Person aber auch den Ressourcenaufwand für des Hobbys, Ressourcen die dann eingespart oder woanders eingesetzt werden können.
Weiter handelt es sich bei Tabletop-Spielen um soziale Spiele, sie werden mit anderen zusammen betrieben und benötigen deswegen einen sozialen Raum indem sie stattfinden können. Soziale Räume in denen man Gruppen finden kann, sich über Dinge austauschen kann und in denen die Spiele gemeinsam weiter entwickelt werden. Solche sozialen Räume drohen aber immer mehr verloren zu gehen und/oder auseinander zu brechen. Für Tabletop-Hobbys sind solche Orte aber über lebenswichtig. Die gemeinsame demokratische Gestaltung solcher Räume, in denen sich über das Hobby ausgetauscht werden kann, Gruppen gesucht werden können und gelernt werden kann, kann dazu beitragen neu soziale Räume zu schaffen und bestehende zu erhalten. So wohl physisch als auch digital(so wie z.B. dieses Forum, die Server müssen ja auch bezahlt werden und irgend ein Mensch muss das hier ja auch administrieren).
Nützlich wäre auch die Funktion als Stimme der Fans/Konsument*innen, also der Community. Als solche könnte eine Genossenschaft den Verlagen gebündeltes und ausgearbeitetes Feedback zu ihren Produkten geben, sie bei der (Weiter-)Entwicklung unterstützen und ihnen hier Kosten und Aufwand abnehmen. Andererseits könnte sie aber auch die Interessen der Fans gegenüber den Verlagen vertreten und so z.B. für eine ausgeglichene Preisgestaltung sorgen oder Entwicklungen in der Branche kritisch Begleiten und Unterstützen(wie z.B. die Gewerkschaftsgründung bei Piazo).
Auch könnte eine solche Genossenschaft die Sichtbarkeit von Tabletop erhöhen und den Einstieg ins Hobby erleichtern. Dies könnte z.B. durch Partnerschaften mit Bildungsorganisationen und anderen öffentlichen Akteuren(Warum sollte es keinen Tabletop Stand beim Stadtfest geben?), aber auch den strategischen Ausbau von Online-Content durch die Unterstützung von Creatern erreicht werden. Eine Genossenschaft könnte dafür eine starke Basis darstellen.
Und auf lange könnte eine solche Genossenschaft natürlich auch einen Kapitalstock aufbauen den sie für Investitionen nutzen könnte. Anstatt das Verlage dann eine Kickstarter Kampagne aufziehen müssten, könnten sie neue Ideen direkt besprechen und sie in enger Zusammenarbeit mit der Community entwickeln. Und abseits dessen könnten so auch langfristig und strategisch Indie Produkte unterstützt werden, z.B. in Form eines Förderprogramms.
Auch könnte die Community so auch aus einer stärkeren Position mit Politik und Öffentlichkeit interagieren.
Und zu guter Letzt denke ich das die demokratische und gemeinsame Gestaltung unseres Zusammenlebens und auch unserer Hobbys, Demokratie stärkt und in der Gesellschaft verfestigt und so auch einen Wert an sich hat.

Das waren soweit meine Gedanken die ich vorstellen wollte, ich hoffe die Länge des Textes hat nicht zu viele abgeschreckt. Ich freue mich auf eure Gedanken zu dem Thema und einen guten Austausch.

Offline Rorschachhamster

  • Famous Hero
  • ******
  • Mob! Mob! Mob!
  • Beiträge: 2.597
  • Geschlecht: Männlich
  • Username: Fischkopp
    • Mein Weblog
Re: Tabletop Genossenschaft
« Antwort #1 am: 14.04.2022 | 21:47 »
Also, ich hab das überflogen, weil ich Kleinstadtmensch da eh keinen Bedarf bei mir sehe, aber alles was du unter "Okay, aber warum der ganze Aufwand" schreibst, kann ein Verein doch genauso, wenn nicht sogar besser leisten? Da fehlt mir ganz allgemein der Grund für eine Genossenschaft, die ja auch ein wesentlich höheren Verwaltungsaufwand hat - ich würde behaupten einen zu hohen, im Nischenhobby...  :think:
Rorschachhamster
DMG Pg. 81 " The mechanics of combat or the details of the injury caused by some horrible weapon are not the key to heroic fantasy and adventure games. It is the character, how he or she becomes involved in the combat, how he or she somehow escapes — or fails to escape — the mortal threat which is important to the enjoyment and longevity of the game."

Offline ToBored

  • Bloody Beginner
  • *
  • Beiträge: 39
  • Username: ToBored
Re: Tabletop Genossenschaft
« Antwort #2 am: 14.04.2022 | 22:19 »
In dem Konzept ist grundlegend ein gemeinsamer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorgesehen, in Form des Ladens um die Konditionen mit den Verlagen zu verhandeln und die Produkte möglichst günstig weiter zu geben und in Form der Gastronomie um die Spieltischversorgung möglichst günstig zu gewährleisten. Solche Zwecke sind einerseits im Vereinsrecht ausgeschlossen und andererseits sind sie auf der Grundlage einer Kapital-Körperschaft in der die Mitglieder*innen auch Kapital einbringen das für den Geschäftsbetrieb benötigt wird leichter zu vollziehen, ein Verein stellt hier anders als die Genossenschaft aber nur eine Ideologische-Körperschaft dar, also eine die nur eine Ideologische Bekundung umfasst.
Das schließt den Verein für den Betrieb eines solchen Konzeptes aus.

Und wirklich Mehraufwand ist eine Genossenschaft zu einem Verein auch nicht. Sie hat zwar zusätzlich einen Aufsichtsrat, allerdings haben die meisten Vereine auch Kassenprüfer*innen die Verwaltungstechnisch das gleiche machen wie der Aufsichtsrat. Das einzige was hier bei der Genossenschaft dazu kommt ist die Pflichtmitgliedsschaft im Prüfungsverband, die Entlastet allerdings vor allem den Aufsichtsrat und erleichtert so den Verwaltungsaufwand und macht dabei Veruntreuungen unwahrscheinlicher.
« Letzte Änderung: 14.04.2022 | 23:32 von ToBored »