Gottesurteile passen hervorrangend nach Thorwal. Das thorwalsche Rechtsystem entspricht in etwa dem germanischen, welches gerne auf Gottesurteile vertraute. Vorstellen kann ich es mir noch in Nostergast.
Ansonsten sind Gottesurteile nur in Ländern mit Schiedsverfahren denkbar. Das Inquisitionsverfahren funktioniert ganz anders.
In Aranien, wo es das Schiedsverfahren gibt, würde ich aber nicht davon ausgehen, dass da Gottesurteile praktiziert werden.