Autor Thema: Schaden durch Sperrfeuer  (Gelesen 943 mal)

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Offline Dark_Tigger

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Schaden durch Sperrfeuer
« am: 28.12.2011 | 13:04 »
Moin,

in der GE steht zum Sperrfeuer, bei einer 1 auf dem Willenskraftswürfel (unabhängig vom WD) wird man vom Angriff getroffen und erleidet normalen Schaden.
So weit so eindeutig. Aber ist man dann bereits durch den fehlgeschlagenen Willenskraftwurf angeschlagen?

Ich seh da drei Interpretationen:
1) Nein nur der Effekt durch den Schaden
2) Ja
3) Ja, aber nur wenn man den Wurf nicht doch mit dem WildDie schafft. Also z.B.:
John und Dan stehen innerhalb der Schablone eines Sperrfeures. John macht einen Willenskraftwurf, der WI-Würfel zeigt eine 1, der WD eine 3, er ist angeschlagen und der Schütze würfelt zusätzlich Schaden.
Dans WI-Würfel zeigt auch eine 1, sein WD aber eine 5, der Schütze würfelt  also den Schaden. Dan ist aber vorher nicht angeschlagen


Ich persönlich gehe jetzt von 3) aus und halte 2) für am unwahrscheinlichsten, bin mir aber nicht sicher.
« Letzte Änderung: 28.12.2011 | 13:41 von Dark_Tigger »
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Offline Sphärenwanderer

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Re: Schaden durch Sperrfeuer
« Antwort #1 am: 28.12.2011 | 14:04 »
3. gilt immer in Situationen, die "egal, was der Wildcardwürfel zeigt" beinhalten. Z.B. der Rückschlag beim Zaubern: Trotz der 1 auf dem Zaubernwürfel, was den Rückschlag verursacht, kann die Macht dennoch gelingen, wenn der Wildcardwürfel die Probe schafft.

Und nach neuester Edition gilt das auch Schaden verursachender Effekt (noch nicht nach GE), sodass man, wenn man bereits angesclagen ist und den Willenskraftwurf nicht schafft, eine Wunde erhält.

Nach GE hingegen wird man angeschlagen, wenn man den Willenskraftwurf nicht schafft. Das soll wohl die Verwirrung und Angst, nicht getroffen zu werden, ausdrücken, die einen handlungsunfähig macht. Schafft man den Willenskraftwurf, kann man sich kaltblütig weiter auf alles andere konzentrieren, während einem die Kugeln um den Kopf jagen.
« Letzte Änderung: 28.12.2011 | 14:08 von Sphärenwanderer »
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Offline Dark_Tigger

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Re: Schaden durch Sperrfeuer
« Antwort #2 am: 28.12.2011 | 14:12 »
Nach GE hingegen wird man angeschlagen, wenn man den Willenskraftwurf nicht schafft. Das soll wohl die Verwirrung und Angst, nicht getroffen zu werden, ausdrücken, die einen handlungsunfähig macht. Schafft man den Willenskraftwurf, kann man sich kaltblütig weiter auf alles andere konzentrieren, während einem die Kugeln um den Kopf jagen.

Das ist mir klar. ;) Mir gings halt nur um die Frage was in dem Fall das Schaden gemacht wird passiert.

3. gilt immer in Situationen, die "egal, was der Wildcardwürfel zeigt" beinhalten. Z.B. der Rückschlag beim Zaubern: Trotz der 1 auf dem Zaubernwürfel, was den Rückschlag verursacht, kann die Macht dennoch gelingen, wenn der Wildcardwürfel die Probe schafft.
Gut hier war ich mir halt nicht sicher. Danke.
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Noli Timere Messorem
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