Hmm warum kommentierst du den Ansatz dan nwen ndu ihn völlig daneben findest?
Na, genau deswegen.
Was ist in deinen Augen der Vorteil daran, das Ganze nach deutschem Recht zu betrachten?
Die größere Vertrautheit ist es mMn schon mal nicht, weil die meisten Spieler da auch nur diffuses Halbwissen haben dürften - nicht mehr, als man es auch aus den entsprechenden Settingbüchern ziehen könnte.
Und i.d.R. führt es zu nichts, weil die Voraussetzungen auf Aventurien gar nicht gegeben sind, um deutsches Recht überhaupt sinnvoll anwenden zu können.
Es gibt doch bestimmt genug Quellenmaterial über aventurisches Recht, um sich zumindest die Grundgedanken mal klar zu machen und dementsprechend auf diffizilere Fälle anwenden zu können.
Ich würde mit der Erkenntnis anfangen, dass "mittelalterliches Recht" (in Anführungszeichen, weil das eine extrem verallgemeinernde Überschrift ist) auf dieser Ebene gerade keine absoluten Prinzipien hat. Da "muss" erst mal keiner was und im Zweifelsfall muss die nächstbeste "Regierungsinstanz" relativ frei Schnauze entscheiden.
Aber ich würde dem magier der Gruppe quasi einen Artstatus untersteleln, falls er entsprechende heilzauber beherrscht. Dann ist er nach deutschem recht im Aktufall zur direkten Hilfeleistung verpflichtet.
Kann man ihm das nachweisen?
Hat jeder Magier ein kleines Büchlein mitzuführen, in dem alle beherrschten Zauber mit Akademiestempel und Prüfsiegel aufgeführt sind, inklusive jährlicher Fortbildung?
Edit: hab grade nochmal nachgeschat du bist falsch informiert. Man ist gesetzlich verpflichtet nach bestem Wissen und Fähigkeiten erste Hilfe zu leisten, d.h. wen nman Heilzauber draufhat reicht es nicht nur nach der Wache zu rufen.
Zumindest als Laie kann man sich darauf berufen, sich die Erste Hilfe im konkreten Fall nicht zuzutrauen.
Da reicht simple Unsicherheit ggf. aus - der Notruf ist aber immer zumutbar.
Ansonsten wäre die Frage, ob der Magier durch das erst mal nachzuweisende Beherrschen von Heilzaubern eine Garantenstellung erhält.
Und wenn man das weit genug treibt, kann der Magier dann gegen den Saboteur und sogar gegen die Verletzten Anspruch auf Schadensersatz für die aufgewendeten Astralpunkte anmelden
Das ist dann der Punkt, wo es endgültig absurd wird...
hmm, ich würd erstma lsagen wenns den KGIA gibt dann kanns auch modernes recht geben.
Den finde ich auch ziemlich unpassend
Aber hätte, könnte, sollte mal beiseite:
Irgendwo gibt es doch garantiert was zu aventurischem Recht. Und dort steht ziemlich sicher nicht "alles so wie in Deutschland"
Auch wenn ich mir denke, dass es wahrscheinlich etwas zu modern sein dürfte.