Hallo Leute,
Ich habe mit ein paar Leuten diskutiert und wir sind zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen. (S. 82 GRW)
Außer Frage steht, dass nur ein Würfel pro Probe wieder genutzt werden kann und die Probe dann mit einem Würfel weniger gewürfelt wird.
Option 1:
Man kann, so oft man möchte, aus einem Risikowurf max einen Würfel rausnehmen und dafür einen Splitterpunkt bezahlen. Ab Verstärkt auch zwei aus einem Wurf für zwei Splitterpunkte. Es dürfen auch mehr als ein Würfel gesammelt werden. Z.b. aus drei Proben drei 0er für drei Splitterpunkte. Diese können dann zum Beispiel in drei folgenden proben nach und nach genutzt werden.
Option 2:
Man kann, max einmal, bis man ihn wieder ausgegeben hat, aus einem Risikowurf max einen Würfel rausnehmen und dafür einen Splitterpunkt bezahlen. Ab Verstärkt auch zwei aus einem Wurf für zwei Splitterpunkte. Also kann man auf HG 1 nie mehr als einen Würfel bereithalten. Ab HG 2 bis zu zwei Würfel. Diese müssen dann aber aus einer Probe stammen.
Option 3:
Man kann, max einmal, bis man ihn wieder ausgegeben hat, aus einem Risikowurf max einen Würfel rausnehmen und dafür einen Splitterpunkt bezahlen. Ab Verstärkt auch zwei aus einem Wurf für zwei Splitterpunkte. Also kann man auf HG 1 nie mehr als einen Würfel bereithalten. Ab HG 2 bis zu zwei Würfel. Diese können dann aber auch aus zwei Proben stammen.
Option 4:
Man kann, max einmal, bis man ihn wieder ausgegeben hat, aus einem Risikowurf max einen Würfel rausnehmen und dafür einen Splitterpunkt bezahlen. Es darf immer nur ein Würfel bereitgehalten werden, wie im Text steht. Allerdings widerspricht das in meinen Augen der verstärkten Gabe "zwei aus einem Wurf für zwei Splitterpunkte".
Oder gar eine 5. Option?
Könnt Ihr da Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank!