ja aber es gab einen Passus der besagt, dass wenn etwas eine bestimmte Zeit lang nicht mehr verlegt wird man sich zumindest Privatkopien anfertigen darf...
Hab nachgesehen: Einzelkopien zu sonstigen privaten Verwendungszwecken sind erlaubt wenn:
§53 UrhG Absatz (2) Punkt 4b "wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt."
das ist wohl eindeutig der Fall. Wenn die Seite mal weggenommen wird darfst Du es definitiv innerhalb Deutschlands straffrei als E-Mail oder Fax verschicken, solange es nicht neu aufgelegt wird. (gut, betrifft Dich vielleicht weniger)
Das Urheberrecht erlischt dadurch uebrigens nicht, das erlischt erst 70 jahre nach dem Tode des laengstlebenden beteiligten Authors.