Hm ich weiss gerade nicht, ob die Urhebergesetz-Novelle durch ist, die viel strenger werden sollte. Da ging es aber mehr um das Thema Privatkopie.
Soweit ich weiss, kann man Streams legal anschauen, das verstößt noch nicht gegen das UrhG.
Darf ich Musik von einer kostenlosen Downloadseite herunterladen wenn es das Material auch woanders kostenpflichtig gibt?
Wenn die Musik nicht unter Verletzung des Urheberechts angeboten wird, ja. Das heisst in der Praxis, wenn der Künstler sie selber auf seiner Homepage anbietet, dann ja. Wenn die Musik aber aus unsicheren Quellen stammt, ist es wahrscheinlich, dass sie entgegen dem Urheberecht angeboten wird. Dann wäre das herunterladen auch illegal.
Darf ich eine solche Seite verlinken?
Tja, das kommt wieder darauf an (TM). Auf jedenfall sind solche Disclaimer "Das LG Hamburg hat entschieden, blablabla, ich schliesse jede Haftung aus" wirkungslos. Sofern die Seite nur eine P2P Seite ist, die nur die Software zum Austausch bietet, ist das kein Problem. Findet sich auf der Seite aber illegales Material, dann dürfte das Verlinken zumindest für den (Foren-)Betreiber problematisch werden, wenn ihm hier Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Also wenn er Rechtsverstöße von seinen Benutzern nicht ahndet. Andererseits ist es im Internet auch leicht gegen Rechte zu verstoßen, bekanntester Fall die Beleidigung, die immer noch eine Straftat darstellt (§ 185 StGB).
In der Praxis dürfte sich das Problem jedoch nicht stellen, wenn die Seite nicht von jedermann einsehbar ist. Dann ist zudem auch der "Schaden" nicht so groß.
Darf ich YouTube-Videos auf meiner Festplatte speichern (außer jetzt im Cache, wo sie ohnehin immer landen wenn der an ist)?
Wenn diese gegen das Urheberecht verstoßen, dann nein.
Darf ich die MP3-Spur aus diesen extrahieren (Qualität sei dahingestellt) und abspeichern?
Hier gilt dasselbe.
Welche Graubereiche gibt es sonst noch, wo macht man sich noch strafbar?
Eigentlich sind für die Ermittlungsbehörden nur die Anbieter illegalen Materials interessant. Leute die Sachen in der Filesharingszene anbieten oder im Falle von YouTube, Youtube selber. Youtube wird dann natürlich seinerseits gegen Leute vorgehen, die illegales Material uploaden, aber das ist was anderes.
Ganz genau kann ich dir das leider nicht beantworten, da ich Urheberecht erst noch hören werde (wenn ich es zeitlich schaffe).
Mitschneiden ist erlaubt, bzw. die GEMA hat da andere Methoden, um die Rechte der Musiker zu verwerten, zB über pauschale Abgaben in Kassetten, Recordern usw. Bei der technischen Besonderheit des I-Net Radios bin ich aber überfragt. Nach dem Grundsatz darf man aber mitschneiden.