Mit Gesetzestexten hast du es nicht so, oder?
Nein, wirklich nicht, wie sich hier mal wieder zeigt...
Glücklicherweise findet sich hier:
http://www.www-kurs.de/urheber.htmeine recht gut Übersicht über das neue deutsche Urheberrecht in allgemeinverständlicher Sprache. Besonders interessant ist der Teil hier:
Rechte des Autors nach dem deutschen Urheber-Gesetz (UrhG):
Er bestimmt,
* ob seine Werke veröffentlicht werden dürfen,
(Dies gilt auch für private E-Mails und Beiträge aus geschlossenen Newsgruppen. Diese müssen von den Autoren zur Veröffentlichung genehmigt werden)
* in welcher Art und Weise sie veröffentlicht werden,
* in welchem Umfang sie veröffentlicht werden
Demnach müsste das SRD auch in Deutschland seine Gültigkeit behalten, denn im Prinzip machen hier nur die Autoren von ihrem Recht Gebrauch, genau festzulegen, was in welchem Umfang veröffetnlicht werden darf.
Das löst allerdings nicht das Problem des Threadstellers, das ja darin besteht, ob er seine legal als public domain erworbenen Pdfs an seine Freunde verteilen darf.
Und da stellt sich halt die Frage, inwieweit die Pdfs immer noch public domain sind, wenn die Wizards die downloads von der Homepage nehmen.