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The best lack all conviction, while the worst are full of passionate intensity.
Wobei wir hier in Stuttgart ja vor ca. 15 Jahren einen Mord im Larper-Milieu hatten...
@Samael: Das war ein Vampire LARPer.
Im so genannten "Fantasy-Mord-Prozess" von Stuttgart hat die Staatsanwalt-schaft am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den angeklagten Laien-schauspieler gefordert. Der Verteidiger des 28-Jährigen bezeichnete seinen Mandanten dagegen als erheblich vermindert schuldfähig und plädierte für eineFreiheitsstrafe von elf Jahren. Mit acht Schüssen hatte der angeklagte Mannim vergangenen Mai in Stuttgart einen 25 Jahre alten Bekannten aus einem Fantasy-Spielverein niedergestreckt. Umstritten war bis zuletzt die Frage derSchuldfähigkeit des Täters. Staatsanwalt Matthias Enzensberger sprach am Mittwoch von einer besonnenen Tat, einer "kaltblütigen, hinrichtungsgleichenTötung". Der Hass auf das Opfer habe im Vordergrund gestanden, nicht aber Selbstmordgedanken oder Amokfantasien, sagte der Ankläger. Der Angeklagte habeden Filmstudenten und Schauspieler beneidet, der Mitte des Jahres 1998 in denRollenspielverein gekommen sei und bei allen beliebt war. Durch den Konkurrenten habe der Angeklagte seinen Einfluß bedroht gesehen und die Beschneidung seiner Rolle des "brillanten, charismatischen" Fürstbischofs befürchtet. Diese Rolle sei der Lebensmittelpunkt des Angeklagten gewesen, derim Privatleben "gescheitert" gewesen sein - arbeitslos, hoch verschuldet undohne soziale Bindungen. Gerade deshalb sei die Aussage des Angeklagten aberglaubhaft, argumentierte Verteidiger Klaus Rücker. Der Mann habe ein "Gefühls-chaos" erlebt und "seelische Qualen" erlitten, als er nach immer größeren Differenzen mit den anderen Mitgliedern den Ausschluß aus dem Verein gefürchtet habe. Charakteristisch für die seelische Störung des Angeklagtensei laut Aussage des psychiatrischen Sachverständigen die Unfähigkeit, mitKonfliktsituationen angemessen umzugehen, sagte Rücker. So habe der Angeklagteschon vor der Tat innerlich "mit seinem Leben Schluß gemacht". Trotz ernst-hafter Selbstmordabsichten habe der Angeklagte es nach der Tat "einfach nichtmehr fertig gebracht, sich umzubringen". Der 28 Jahre alte Angeklagte aus Reutlingen verlas im Anschluß an die Plädoyers eine Erklärung, in der er seine Tat "ein schreckliches Verbrechen" nannte und die Verwandten des Opfersum Vergebung bat. Das Urteil wird am (kommenden) Freitag gesprochen.
Unterschätzt niemals die Macht des Glitzers!!!11
Soweit ich weiß, war das ein Liferollenspieler, der aus der SL ausgebootet wurde, und der denjenigen, den er dafür verantwortlich gemacht hat, erschossen hat.