Jura-Fähigkeit bräuchte der SC, um zu wissen, ob eine Klage tatsächlich Erfolg hat.
Ein Jura-Experte kann eine absolute Niete beim Einschüchtern sein, obwohl er genau weiß, dass das Gesetz auf seiner Seite ist und er sein Gegenüber vor Gericht fertig machen kann. Wenn er vom Gegenüber nicht ernst genommen wird, dann klappt es mit dem Einschüchtern nicht, auch wenn er den Gegenüber vor Gericht zerrt und wegsperren lässt.
Vielleicht habe ich in CKs Formulierung vom "knallharten Geschäftsmann, der mit rechtlich völlig legitimen Schritten droht" etwas zu viel reingelesen.
Für mich heißt das jedenfalls, dass das Ganze auch tatsächlich auf einer vernünftigen juristischen Grundlage steht und in entsprechenden Bahnen verlaufen wird, wenn der andere nicht klein bei gibt.
"Einfach so" mal auf gut Glück mit dem Anwalt zu drohen, würde ich auch eher über Intimidate oder verwandte soziale Fertigkeiten abhandeln - das geht dann aber auch nur noch "live" und passt nicht mehr zu einem brauchbaren Geschäftsmann.
In dieser Weise mit dem Anwalt drohen fast ausschließlich irgendwelche Vollidioten, wenn ihnen sonst nichts mehr einfällt - dementsprechend einschüchternd ist es dann, nämlich gar nicht.