Mal ne dumme Frage: ich bin nicht betroffen und lese nur mit. Kann ein Anbieter eines Krautfundings nicht einfach im nachhinein sagen:"Sorry - das klappt nicht so, wie wir es dachten ... wir schicken euch euer Geld zurück." Das wäre doch sicher auch eine Lösung.
Hmm, machbar ist das sicherlich. Hat dann halt den Haken, dass man das Geld an die Unterstützer zumindest soweit zurückzahlen muss, soweit man noch keine ordnungsgemäße Leistung erbracht hat. Und das dann eben zeitnah. IMHO ist das nur ein gangbarer Weg, wenn man die dafür erforderlichen Mittal auch tatsächlich zur Verfügung hat. Denn wenn nicht, ist auch einen Personengesellschaft zahlungsunfähig und damit ein heißer Kandidat für einen Insolvenzantrag. Bloße Überschuldung (wo also auch die Verpflichtungen berücksichtigt werden, die nicht unmittalbar auf Geldzahlung gerichtet sind, wie z.B. die Lieferung von noch herzustellenden Produkten) greift nur bei Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG und ein paar exotischere)
Wenn das auf nur ein Crowdfunding beschränkt wird, birgt es außerdem noch das Risiko, dass die Unterstützer der übrigen Crowdfundings von ihrem jeweiligen Widerrufsrecht Gebrauch machen, was dann jeweils auch eine Rückzahlungspflicht auslöst. Kann also auch zu einer Zahlungsunfähigkeit führen.
Dazu kommt dann noch der Imageschaden, wobei hier die Frage wäre, inwieweit der dann größer wäre. IMHO keine Option, wenn man noch mal vorhat, irgend etwas über Crowdfunding zu finanzieren. IMHO sehr wohl eine Option, wenn man absehen kann (z.B. bei zu viel abgesprungenen Unterstützern), dass die Realisierung einen Verlust mit sich bringen würde.
Eine weitere Frage wäre, was das bei Übersetzungen mit der jeweiligen Lizenz bzw. mit anderen Lizenzen) anstellt, das ist dann wohl abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen.