Wobei ich nicht weiß, ob die These von Peter Horstmann richtig ist. Denn ich weiß nicht, ob die Entlohnung von MitarbeiterInnen Einfluss darauf hat, ob die etwas veröffentlichen können oder nicht. Zumindest dann nicht, wenn sie die Arbeiten der MitarbeiterInnen erst einmal in Händen haben.
Dan rate ich mal dazu, einen Blick ins
Urheberrechtsgesetz zu werfen. (Spoiler: Er dürfte ziemlich nah dran sein) Neben originären Werken sind auch Übersetzungen von fremdsprachigem Material durch das Urheberrecht abgedeckt. Da die meisten Übersetzungsarbeiten Auftragsarbeiten sind, kann bei Entfallen der Gegenleistung (Geld) der eingekaufte Dienst (Verwendung einer Übersetzung) verweigert werden. (Rückabwicklung) Dann hat man zwar vielleicht eine saubere Übersetzung auf dem Schreibtisch, darf die dann aber nicht verwenden.
Besonders problematisch dürfte das für kleinere Verlage sein, wenn man für ein Buch z.B. ein Dutzend Übersetzer für die Kapitel hat und somit erst sicher drucken kann, wenn alle bezahlt sind, da man sonst im Ernstfall die gesamte Auflage einstampfen muss.
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Ich habe es mir in dem kurzen Text gespart, die einzelnen Rechtsnormen aufzuführen. Urheberrechtsgesetz+Bürgerliches Gesetzbuch helfen da weiter. Wer Interesse hat - Wir können das unter interessierten Leuten gerne mal in einer Reihe von PMs diskutieren. Ich bin zwar nicht vom Fach, habe aber aus... Gründen... schon einiges recherchieren müssen/dürfen. Und 3 Jahre Wirtschaftsrecht im Studium haben ihre Spuren hinterlassen...
Vielleicht kommen wir ja so auch auf einen Info-Text, den wir all' jenen hier im Forum, die selber gerne schreiben/veröffentlichen möchten, als eine Handreichung bieten können. Denn nicht jeder Jungautor kann sich den Gang zum Fachanwalt leisten. Und für einen groben Überblick (aber nicht als Ersatz einer fundierten Rechtsberatung) sollten wir hier doch gut genug sein, oder?