Mir wird gerade gesagt das man Deutschland auch als Unternehmen verpflichtet ist Insolvenz anzumelden wenn man Zahlungsunfähig ist.
Nur wenn man einen Kapitalgesellschaft ist, das gilt nicht für Personengesellschaft wie eine GbR. Jeder Gesellschafter einer GbR ist zwar berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen aber eben nicht verpflichtet. Dahinter steckt halt die Idee, dass jeder Gesellschafter unbeschränkt persönlich haftet. Insolvenzverschleppung spielt bei einer GbR keine Rolle.
Ich denke, dass sich Christian sehr deutlich bewusst ist, dass er (und Marcel) für die Forderungen der GbR persönlich haften. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass er da intern im Wort steht, das irgendwie geradezubiegen und zwar so, dass Marcel da außen vor bleibt...
Ich wurde gerade von einem Freund gefragt, ob man wüsste, wo die 25000 € für die Gründung einer GmbH her sind ...
Auf das Stammkapital der GmbH wurden bei Gründung laut Handelsregister € 12.500 eingezahlt. Die weitere Entwicklung wird im Handelsregister erst einmal nicht dokumentiert.
Interessante Nebenbemerkung: Die GmbH hat 25.000 Gesellschaftsanteile mit einem Nennwert von je 1,- €. Bei der 13Mann GmbH ist die Stückelung deutlich gröber. Und ja, laut Handelsregister ist Christian bei beiden GmbHs alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
@Rechtsnachfolge und dem Angebot der Schuldentilgung aus GmbH-Gewinnen et al
Das sind IMHO in der Tat Smokescreens. Die beiden Gesellschafter der GbR haften mit ihrem vollen Vermögen und dem pfändbaren Anteil ihres jeweiligen Einkommens. Anders als die Gehälter als GF ist der Anspruch auf Gewinnauszahlung eines GmbH-Gesellschafters zunächst einmal voll pfändbar.
Die inzwischen mehrfach (mindestens) angedeutete Zusage der GmbH, für die Verbindlichkeiten der GbR einzutreten, ist keine Rechtsnachfolge sondern ein Schuldbeitritt Im Grunde rudert da jemand gerade ganz heftig zurück, zumal ein Schuldbeitritt auch in die Bilanz der GmbH einzubringen ist und damit eben auch auf die Gewinne der GmbH durchschlägt. AFAIK werden die normalerweise auch nicht gerade monatlich berechnet, festgestellt und ausgezahlt...
Was in dem oben zitierten Schreiben meines Erachtens versucht wird auszudrücken: Sorry, ich hab gerade kein Geld. Lass mich in Ruhe, dann zahle ich das vielleicht irgendwann mal doch zurück. Hey, ich mach das schon, lass mich nur mein Ding (weiter) machen, vertrau mir nur...
Was tatsächlich gesagt wird: Wenn du deine Forderung tatsächlich geltend machst, riskierst du, dass ich gar nichts mehr mache, sieh zu wo du dann dein Geld herbekommst.
Wobei ich es inzwischen erstaunlich finde, dass der Weg einer Insolvenz von Seiten der GbR oder GbR-Gesellschafter nicht gegangen worden ist und anscheinend auch nicht gegangen werden soll. IMHO könnte das für die Menschen, die noch
Geld von der PG GbR zu bekommen haben, tatsächlich ein positives Signal sein. Leider so gar nicht für die Menschen, die immer noch hoffen, tatsächlich ausstehende Sachen, Dinge oder Leistungen aus den Crowdfundings zu bekommen, der Vorrang der Schuldentilgung wird ja deutlich in den Vordergrund gestellt. Und das heißt eben auch: Keine oder kaum Eigenproduktionen mehr...
(Es sei denn, die GmbH nimmt das neu auf, aber das ergäbe bei den älteren Sachen nun wirklich keinen wirtschaftlichen Sinn mehr. Und CL hat ja dargelegt, weshalb Crowdfundings für ihn nicht auskömmlich sind. Dem entsprechend wäre jedes (neue) Verlagsprojekt der GmbH letztlich auch wieder etwas, das die Gewinne der GmbH schmälert...).