Bei Filmen funktioniert es doch auch? Wieso sollte es bei literarischen Werken oder Spielen dann ein Riesenproblem sein?
Bei Filmen wie Computerspielen die tatsächlich ernsthaft betrachtet werden funktioniert es durchaus. Allerdings durchaus mit einigen harten Einschränkungen was den Kauf betrifft sowie was Werbung bzw. Reviews angeht. Auch der private Weiterverkauf kann dahingehend schwierig werden.
https://www.spio-fsk.de/?seitid=385&tid=298"1. Grundsätzlich gilt, dass die Bestellung und der Versand von mit Filmen programmierten Bildträgern erlaubt sind. Dies gilt für alle Produkte, die von FSK nicht höher als "FSK ab 16 freigegeben" oder im Rahmen der Anbieterkennzeichnung als Info- und Lehrprogramme gekennzeichnet sind.
Für Bildträger ohne Kennzeichen oder mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" gilt grundsätzlich das Versandhandelsverbot. Diese Produkte können nur dann durch Versand zugänglich gemacht werden, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen wurden. Die Beschränkungen gelten im Internet für alle Angebote, über die Bildträger verkauft, versteigert oder in sonstiger Weise vertrieben werden. Die einschlägigen Vorschriften (§§ 1, 2, 12 und 15 JuSchG) sind zu beachten."
"1. Die Betreiber von Angeboten mit Bildträgern (z. B. Online-Shops, Versanddienste oder Tauschbörsen) müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung durch die FSK in ihrem Angebot deutlich hinweisen (§§ 12 JMStV, 12 Abs. 2 JuSchG). Das Werbeverbot für indizierte Bildträger und sonstige Trägermedien ist zu beachten."
Sowas halt, ... sollte man imho schon berücksichtigen wenn man davon träumt Rollenspiele durch fesche "ab 18"-Freigaben vermarkten zu wollen, ...