Autor Thema: Adult Readers Only ?!  (Gelesen 20464 mal)

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Offline Issi

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #175 am: 29.01.2017 | 20:40 »
Therapieren und in die Gesellschaft integrieren. Artenschutz würde den Monstern die Intelligenz absprechen nur aufgrund ihrer Herkunft.
Ja natürlich, auch mit Tatzelwuermern kann man ein zivilisiertes Gespräch führen. Die können ja nix für ihren beängstigenden Körper und ihr großes Maul. Man kann die sicher auch auf eine vegane Ernährung umstellen. ~;D

Hauptsache die Monster erfahren nie was die Helden in ihnen gesehen haben.Wer möchte schon als XP Tank betrachtet werden. Das ist einfach nicht fair. :D ;) 

PS. Kennt jemand den Ausdruck "Sich seinen Dämonen stellen"?  Das kann im Traum passieren, im Märchen oder im Rollenspiel.
Einen " Drachen töten" mussten unzählige Helden in Sagen und Märchen. Da kommen auch die Elfen und Gartenzwerge her und die Zahnfeen, und die Meerjungfrauen und die Trolle und die Hauswichtel und Kobolde.usw.
Daher auch die Artenvielfalt.

Die Isländer kennen sich da noch aus -  ~;D
siehe "Bundesamt für magische Wesen"...http://bundesamt-magische-wesen.de/islaendische-elfen-trolle-zwerge-und-huldufolk/

Zitat
Es gibt 13 verschiedene Elfenarten. Drei Sorten von Unsichtbaren, vier Gnomgattungen, zwei Arten von Trollen und drei Feengattungen.

Elfen – Álfar haben lange, spindeldürre Beine, große Ohren und wuscheliges Haar.
Zwerge – Dvergar tragen meist spitze Hüte und Schuhe, einen langen Mantel und haben Bärte. Sie haben etwa die Größe von 3 – 5 jährigen Kinder und besitzen eine farbenfrohe Aura und ein   temperamentvolles Wesen. Das unsichtbare Volk sieht wie die isländische Landbevölkerung vor ein paar Jahrhunderten aus. Sie bevorzugen farbenfrohe Kleidung und sind nette Zeitgesellen.
Gnome – Jardvergar werden nur etwa 12 cm groß und leben in menschenähnlichen Gemeinschaften.
« Letzte Änderung: 29.01.2017 | 22:23 von Issi »

Offline ArneBab

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #176 am: 29.01.2017 | 21:02 »
Deshalb boykottiere ich auch das klassische fantasyrollenspiel. Es gibt immer eine rasse die von Natur aus böse ist und sofort diskriminiert oder gleich getötet wird. DSA bsp. die Dämonen und halbdämonen.
Allerdings sterben die Dämonen nicht wirklich, sie werden nur zurückgeschickt — und Paktierer kann man (zumindest in der Theorie) noch retten. Halbdämonen kenne ich nicht (für mich ist gefühlt DSA 4 immernoch "Das Neue" ☺).

Ich finde es völlig OK, wenn es Wesen gibt, die so unterschiedlich sind, dass sie eine echte Gefahr darstellen. Ich habe zum Beispiel keinerlei schlechtes Gewissen dabei, Millionen von Bakterien mit Antibiotika auszulöschen — auch wenn ich den Kollateralschaden unter meinen Darmbakterien betrauere. Würde ich gegen feindliche Bakterien nicht mit Massenvernichtungswaffen vorgehen, hätten sie mich schon mindestens dreimal getötet.

Soviel zur Moral ☺
« Letzte Änderung: 29.01.2017 | 21:13 von ArneBab »
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Offline Teylen

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #177 am: 13.02.2017 | 13:07 »
Eingehend auf die Ausgangsfrage,
Hinsichtlich Rollenspielprodukten wäre es, für mich persönlich, keine Empfehlung. Zunächst wäre mein persönlicher Verdacht das es, gegenüber mir als Kunde, eine Lüge ist, ein Werbeversuch mit einem Versprechen das bewusst nicht gehalten wird. Was mich persönlich dann eher missmustig stimmt.
 
Der zweite Verdacht wäre das die Warnung sich nicht aus Erwachsene Inhalte bezieht, sondern auf ein eher infantiles Verständnis von Altersbeschränkungen. Das heißt das etwaige graphische Gewaltdarstellungen oder sexuelle Inhalte auf dem Niveau eines Ash vs. Evil Dead sind oder dem Versuch von 15 bis 20 jährigen besonders edgy zu sein. Was in der Regel nicht das ist was ich suche.

Sollte es sich tatsächlich, wirklich an ein Erwachsenes Zielpublikum richten ...
Würde sich mir persönlich die Frage stellen ob sich der Autor jenseits von 'Ho, vielleicht funzt es als Werbung' was gedacht hat. Das heißt ob er berücksichtigt das wenn die Warnung tatsächlich zutrifft und angemessen bzw. notwendig ist, das Produkt mit einer FSK von 18 oder ohne FSK mitunter nicht mehr beworben und so ganz offen verkauft werden kann.
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #178 am: 13.02.2017 | 13:42 »
Der zweite Verdacht wäre das die Warnung sich nicht aus Erwachsene Inhalte bezieht, sondern auf ein eher infantiles Verständnis von Altersbeschränkungen. Das heißt das etwaige graphische Gewaltdarstellungen oder sexuelle Inhalte auf dem Niveau eines Ash vs. Evil Dead sind oder dem Versuch von 15 bis 20 jährigen besonders edgy zu sein. Was in der Regel nicht das ist was ich suche.
Das ist aber tatsächlich das Verständnis der FSK. Insofern ...
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Offline Teylen

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #179 am: 13.02.2017 | 14:16 »
Es hat immernoch das Problem, dass sollte es einmal tatsächlich ernstgenommen werden, was manche so auf ihre Produkte schreiben, mit der Werbung und dem ungestörten Verkauf schluß wäre. Zumindest bezogen auf Deutschland.
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Offline Greifenklause

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #180 am: 13.02.2017 | 14:20 »
Es hat immernoch das Problem, dass sollte es einmal tatsächlich ernstgenommen werden, was manche so auf ihre Produkte schreiben, mit der Werbung und dem ungestörten Verkauf schluß wäre. Zumindest bezogen auf Deutschland.
Hä?
Warum?

Bei Filmen funktioniert es doch auch? Wieso sollte es bei literarischen Werken oder Spielen dann ein Riesenproblem sein?
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Offline Teylen

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #181 am: 13.02.2017 | 14:40 »
Bei Filmen funktioniert es doch auch? Wieso sollte es bei literarischen Werken oder Spielen dann ein Riesenproblem sein?
Bei Filmen wie Computerspielen die tatsächlich ernsthaft betrachtet werden funktioniert es durchaus. Allerdings durchaus mit einigen harten Einschränkungen was den Kauf betrifft sowie was Werbung bzw. Reviews angeht. Auch der private Weiterverkauf kann dahingehend schwierig werden.

https://www.spio-fsk.de/?seitid=385&tid=298
"1. Grundsätzlich gilt, dass die Bestellung und der Versand von mit Filmen programmierten Bildträgern erlaubt sind. Dies gilt für alle Produkte, die von FSK nicht höher als "FSK ab 16 freigegeben" oder im Rahmen der Anbieterkennzeichnung als Info- und Lehrprogramme gekennzeichnet sind.
Für Bildträger ohne Kennzeichen oder mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" gilt grundsätzlich das Versandhandelsverbot. Diese Produkte können nur dann durch Versand zugänglich gemacht werden, wenn bestimmte Vorkehrungen getroffen wurden. Die Beschränkungen gelten im Internet für alle Angebote, über die Bildträger verkauft, versteigert oder in sonstiger Weise vertrieben werden. Die einschlägigen Vorschriften (§§ 1, 2, 12 und 15 JuSchG) sind zu beachten."

"1. Die Betreiber von Angeboten mit Bildträgern (z. B. Online-Shops, Versanddienste oder Tauschbörsen) müssen auf eine vorhandene Kennzeichnung durch die FSK in ihrem Angebot deutlich hinweisen (§§ 12 JMStV, 12 Abs. 2 JuSchG). Das Werbeverbot für indizierte Bildträger und sonstige Trägermedien ist zu beachten."

Sowas halt, ... sollte man imho schon berücksichtigen wenn man davon träumt Rollenspiele durch fesche "ab 18"-Freigaben vermarkten zu wollen, ...
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Offline KhornedBeef

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #182 am: 13.02.2017 | 14:42 »
Also, man muss kennzeichnen. Von einem Werbeverbot für FSK18 (nicht indiziert) steht da jetzt nichts. Das kommt evtl. auf das absehbare Publikum an.
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #183 am: 13.02.2017 | 14:56 »
Jupp, fände ich richtig so!

Welche Werbeabsicht damit verbunden ist, ist mir wuppe!
Ich gebe aber zu, dass ich mit dieser Einstellung mich aus Sicht des TE etwas im OT befinde.
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Offline ArneBab

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #184 am: 13.02.2017 | 22:50 »
Es hat immernoch das Problem, dass sollte es einmal tatsächlich ernstgenommen werden, was manche so auf ihre Produkte schreiben, mit der Werbung und dem ungestörten Verkauf schluß wäre. Zumindest bezogen auf Deutschland.
Wenn der Inhalt wirklich FSK18 ist, dann wäre das ja auch richtig so (oder zumindest rechtmäßig). Und wenn nicht, dann empfände ich die Kennzeichnung als unlautere Werbung.
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Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #185 am: 13.02.2017 | 23:03 »
Wenn der Inhalt wirklich FSK18 ist, dann wäre das ja auch richtig so (oder zumindest rechtmäßig). Und wenn nicht, dann empfände ich die Kennzeichnung als unlautere Werbung.
Widerspruch in sich.

Damit sowas gewährleistet wäre, müsste die FSK erstmal prüfen. Wenn sie es dann als FSK 18 deklariert, müsste eh auf die oben erwähnte Weise verfahren werden.
Also ist es für mich mitnichten "unlautere Werbung" (das UWG wird es sehr sicher auch nicht so sehen), wenn ich eine Warnung drauf schreibe, weil ich denke, dass es sich z. B. eher an Erwachsene richtet.
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"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

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Offline ArneBab

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #186 am: 14.02.2017 | 00:27 »
Widerspruch in sich.
Dann schreibe ich es halt exakter: Wenn die Autoren drauf schreiben, dass sie den Inhalt für FSK 18 halten, dann ist es nur logisch, wenn damit so verfahren wird wie mit FSK 18 Material. Ein Widerspruch wäre es, wenn sie sich dann darüber aufregen würden.

Ich hatte eigentlich gedacht, dass das aus meinem Text klar würde.
Zitat
Damit sowas gewährleistet wäre, müsste die FSK erstmal prüfen. Wenn sie es dann als FSK 18 deklariert, müsste eh auf die oben erwähnte Weise verfahren werden.
Also ist es für mich mitnichten "unlautere Werbung" (das UWG wird es sehr sicher auch nicht so sehen), wenn ich eine Warnung drauf schreibe, weil ich denke, dass es sich z. B. eher an Erwachsene richtet.
Ich verstehe die Diskussion hier so, dass es um Kennzeichnungen geht, die so tun als würde ein Werk FSK 18 entsprechen. Wenn das dann nicht so wäre, würde ich die Werbung für unlauter halten (also für Kundentäuschung: Wenn ich FSK 18-Äquivalente kaufe, will ich dass da auch FSK 18-Äquivalent drin ist). Wenn es Äquivalent zu FSK 18 wäre, wäre es wohl zu erwarten und angemessen, wenn das Werk wie FSK 18 Material behandelt würde. Bzw. Dass das passiert, sobald die FSK mal prüft (ich weiß nicht, ab wann die tätig werden, und ob sie überhaupt für Rollenspiele zuständig sind).
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Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #187 am: 14.02.2017 | 05:36 »
Zitat
Wenn die Autoren drauf schreiben, dass sie den Inhalt für FSK 18 halten, dann ist es nur logisch, wenn damit so verfahren wird wie mit FSK 18 Material.
Tun sie aber nicht, denn sie können es ja gar nicht kategorisieren. Ist es ihrer Meinung nach jetzt FSK 18 oder FSK 18 (indiziert)? Oder eben "nur" Mature Content wie bei CD/LPs "Explicit Lyrics"?

Zitat
Ich verstehe die Diskussion hier so, dass es um Kennzeichnungen geht, die so tun als würde ein Werk FSK 18 entsprechen. Wenn das dann nicht so wäre, würde ich die Werbung für unlauter halten (also für Kundentäuschung: Wenn ich FSK 18-Äquivalente kaufe, will ich dass da auch FSK 18-Äquivalent drin ist).
Auch diese Annahme sehe ich nicht. Der Threadersteller hat nur englische Begriffe verwendet und dies sicher nur zufällig. Heisst, dass die Schreiber solcher Werke sich sehr wahrscheinlich nicht mit der FSK beschäftigt habem. Außerdem spricht eine Aussage im Eingangsthread überhaupt ein konkretes Alter an.

Bin doch verwundert, dass hier häufig von "unlauterer" Werbung (was es nicht ist) zur Anlockung ausgegangen wird, anstatt als normalen Warnhinweis, um z. B. in den USA wirklich rechtliche Folgen zu verhindern.
« Letzte Änderung: 14.02.2017 | 05:51 von Rhylthar »
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #188 am: 14.02.2017 | 08:51 »
[...]
Bin doch verwundert, dass hier häufig von "unlauterer" Werbung (was es nicht ist) zur Anlockung ausgegangen wird, anstatt als normalen Warnhinweis, um z. B. in den USA wirklich rechtliche Folgen zu verhindern.
was wohl auch daran liegt, dass in den USA andere Rechtsprinzipien angewandt werden als hier.
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #189 am: 14.02.2017 | 09:16 »
Wenn der Inhalt wirklich FSK18 ist, dann wäre das ja auch richtig so (oder zumindest rechtmäßig). Und wenn nicht, dann empfände ich die Kennzeichnung als unlautere Werbung.
Nun aktuell kann ein RPG-Inhalt nicht FSK18 sein.
Weil es die Einstufung, nach meiner Kenntnis, für Bücher und Gesellschaftsspiele nicht gibt.

Meine Sorge wäre daher das bei dem Versuch darüber zu werben, irgendwann die Klatsche fällt wegen dem offenen Verkauf und Produkten die keine FSK (Freigabe) erhalten.
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Offline ArneBab

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #190 am: 14.02.2017 | 20:37 »
Meine Sorge wäre daher das bei dem Versuch darüber zu werben, irgendwann die Klatsche fällt wegen dem offenen Verkauf und Produkten die keine FSK (Freigabe) erhalten.
Das heißt, du befürchtest, dass bei überbordendem Echt-Krass-Für-Erwachsene-Bewerben irgendwann eine FSK für Rollenspiele eingeführt werden könnte?
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #191 am: 14.02.2017 | 20:38 »
was wohl auch daran liegt, dass in den USA andere Rechtsprinzipien angewandt werden als hier.
Das hatte ich wirklich nicht bedacht.
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Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #192 am: 14.02.2017 | 20:53 »
Nun aktuell kann ein RPG-Inhalt nicht FSK18 sein.
Weil es die Einstufung, nach meiner Kenntnis, für Bücher und Gesellschaftsspiele nicht gibt.

Meine Sorge wäre daher das bei dem Versuch darüber zu werben, irgendwann die Klatsche fällt wegen dem offenen Verkauf und Produkten die keine FSK (Freigabe) erhalten.
FSK 18 gibt es nicht, wohl aber indizierte Bücher (von Beschlagnahmungen mal ganz außen vor). Und dies könnte eben durchaus passieren, halte es aber für sehr unwahrscheinlich.
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #193 am: 14.02.2017 | 21:51 »
Das heißt, du befürchtest, dass bei überbordendem Echt-Krass-Für-Erwachsene-Bewerben irgendwann eine FSK für Rollenspiele eingeführt werden könnte?
Es wäre an sich nur konsequent?

FSK 18 gibt es nicht, wohl aber indizierte Bücher (von Beschlagnahmungen mal ganz außen vor)
Ich bin relativ sicher das Deadpool als FSK 18 eingestuft wurde? Das hat man doch auch entsprechend gefeiert?
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Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #194 am: 14.02.2017 | 21:53 »
FSK 18 bei Büchern. Fime gibt es natürlich FSK 18 (ob Deadpool das jetzt hatte, weiss ich nicht).
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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #195 am: 14.02.2017 | 22:03 »
Bei Büchern ist mir eine FSK vollständig neu.  wtf?
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Chiungalla

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #196 am: 14.02.2017 | 22:10 »
Ihr redet gerade seit mehreren Posts 100%ig aneinander vorbei.

Was Rhylthar glaube ich schreiben wollte und was sich aus dem Kontext eigentlich ganz gut ergibt:
Er meinte das es FSK 18 bei Büchern nicht gibt. FSK 18 für Filme gibt es natürlich.

Sein kurzes "FSK 18 bei Büchern" ist die Ergänzung zu seinem "FSK 18 gibt es nicht".

Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #197 am: 14.02.2017 | 22:10 »
Bei Büchern ist mir eine FSK vollständig neu.  wtf?
Es gibt sie nur in dem Sinne, dass die FSK Bücher indizieren bzw. beschlagnahmen lässt.

American Psycho als bekanntes Werk stand jahrelang auf dem Index.
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Chiungalla

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #198 am: 14.02.2017 | 22:13 »
Es gibt sie nur in dem Sinne, dass die FSK Bücher indizieren bzw. beschlagnahmen lässt.

Nur ist das dann nicht die FSK, weil die Bücher gar nicht prüft. Und meines Wissens nach auch nicht für den Index verantwortlich ist. Dafür sind doch dann andere Stellen verantwortlich, oder? z.B. die Staatsanwaltschaft.

Offline Rhylthar

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Re: Adult Readers Only ?!
« Antwort #199 am: 14.02.2017 | 22:21 »
Nur ist das dann nicht die FSK, weil die Bücher gar nicht prüft. Und meines Wissens nach auch nicht für den Index verantwortlich ist. Dafür sind doch dann andere Stellen verantwortlich, oder? z.B. die Staatsanwaltschaft.
Hm, da wir damals in der Videothek immer den Katalog der FSK bekamen und neben Filmen auch Tonträger, Spiele und Bücher drinstanden, gehe ich davon aus, dass sie involviert sind.

Das genaue Prozedere müsste ich nachlesen, irgendwann kommt sicherlich die Staatsanwaltschaft ins Spiel gerade bei Beschlagnahmungen.

Edit:
FSK macht nur Filme. Indizierungen macht BPjM.
« Letzte Änderung: 14.02.2017 | 22:36 von Rhylthar »
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