Ich bin jetzt nicht vom Fach, aber ich hatte das Problem so im Kopf:
Das Urheberrecht umfasst neben Veröffentlichungsrecht auch Verwertungsrechte wie z.B. Vervielfältigungsrechte. Das heißt, du kannst nicht einfach z.B. von einem Buch, das du hast, eine Kopie machen. Dazu gibt es Einschränkungen (Werk länger vergriffen, Auszüge und Zitate, Schulunterricht, private Nutzung) und wenn die gelten, darfst du auch einen Dienstleister in Anspruch nehmen.
Wenn alles privat bleibt, schön und gut, dann hat der Dienstleister sein Geld und du dein Buch. Wenn du das Ding jetzt aber auf Ebay als seltenes Einzelexemplar reinstellst oder auf Cons stundenweise vermietest, oder es einem Bekannten schenkst, dann gibt es irgendwann Stress mit dem Urheberrecht. Und dann stellt sich die Frage: War der Druckdienstleister da an einer Urheberrechtsverletzung irgendwie beteiligt oder konnte der gar nicht wissen, was da läuft und hat im guten Glauben selbst nichts falsch gemacht.
Und da kann es einen wichtigen Unterschied machen, ob der Druckdienstleister ein reiner Handwerker ist, der ein Produkt nach Druckvorlage anfertigt und dem nicht zwingend auffallen *muss*, was die inhaltliche Relevanz ist oder ob es da noch einen wie auch immer gearteten redaktionellen Schritt im Workflow gibt, dem Hakenkreuze, Tierpornos und urheberrechtlich Bedenkliches irgendwie auffallen muss.
Bei Leuten wie "Flyeralarm" oder Onlineanbietern von individuellen Fotokalendern mit Selbstgestaltungsportal landen tausende von digitalen Druckaufträgen in der Stapelverarbeitung, da schaufelt hinten eine Azubine Papier, T-Shirts und Tassen in die Maschine und vorn klebt ein Praktikant die Adressaufkleber auf die verpackten Bestellungen. Da prüft keiner irgendwas nach und wenns scheußlich aussieht oder illegal ist, hängt der Kunde.
Bei einem mehr oder weniger Verlag wie Epubli, die Privatdrucke nebenher anbieten liegt der Fall da etwas anders. Und wenn unter den Umständen jemand zu mir käme und mir sagen würde: "Hey, druckt dieses Buch, von dem klar ist, dass die Rechte nicht bei mir liegen, ist nur für private Zwecke, ich schwöre es bei allen Heiligen!", dann würde ich auch ablehnen - dann lieber diesen einen Kunden verlieren, der sowieso nicht zu meinem Hauptgeschäft gehört, als ein Risiko eingehen oder Zeit und Personal mit einer Fallprüfung zu verschwenden.
Wenn einer nix gesagt und sich durch das Onlineinterface geklickt hätte, hätte man sich im Notfall hinter irgendwelche AGB zurückziehen können - wenn der Kunde anklickt, dass er alle Rechte hat und dabei lügt, kann man schließlich nichts dafür. Aber wenn einer so direkt nachfragt, dann nein danke.