Für uns ist ein Polizist immer eine Respektsperson - das ist aber eine sehr moderne Vorstellung.
Das fällt aber doch einigermaßen mit dem modernen Staats- und Polizeibegriff zusammen.
Wäre also für CoC 1920 schon gegeben.
Wenn man weiter zurück geht, wird das irgendwann Thema, aber dann ist der passende Vergleich zum Adligen auch eher das polizeiliche Behelligen eines Bundestagsmitgliedes oder eines ausländischen Diplomaten:
Darf man eben nicht so ohne Weiteres.
Ist aber mMn ziemlich weit weg von der Eingangsfrage - da geht es doch gerade um "richtige"/moderne Polizei.
Wenn Kriminalhauptkommissar Meier bei einem der oberen 10.000 an der Haustür klingelt und IRGEND ETWAS will, dann darf er 20 Minuten warten und dann mit dem Anwalt reden, da bringt der Dienstausweis auch nichts.
Joah, aber es ist schon etwas anderes, ob man tatsächlich etwas nicht darf oder ob der Betroffene nur buchstabengenau auf seinen zugehörigen Rechten besteht. Und ob man als Polizist dann Gegendruck aufbaut, wenn der andere seine Rechte zu weit auslegt oder ob man zur Erreichung der eigenen Ziele darauf verzichtet.
Zum Vergleich: Wenn der Einsatzbefehl fürs SEK geschrieben ist, ist denen völlig egal, wen sie da mitten in der Nacht aus dem Bett zerren.
Und wenn der feine Herr sich strafbar gemacht hat, kann man den auch ansonsten genau so festnehmen wie jeden anderen auch - da ist dann "nur" wieder die Frage, ob die beteiligten Polizisten das entsprechende politische Feingefühl haben und noch was werden wollen (wobei das oft genug auch nur Drohkulisse ist) oder ob sie aus diversen Gründen auf die Zurückhaltung pfeifen, die andere in diesem Kontext an den Tag legen würden.
Die Dorfbüttel von 1600 irgendwas dürften das aber auch auf diesem Level nicht.
Der Unterschied liegt auch eher am anderen Ende und dann nur auf der praktischen, nicht auf der rechtlichen Ebene:
Wenn man heute in der Unterschicht zu nebulösen Zwecken ohne dienstliche Berechtigung mit dem Dienstausweis wedelt und gegen nichts verstoßen will, kann man auch nur drauf hoffen, dass der Betroffene nicht auf sein Recht besteht, wo man vor 60, 80 oder 100 Jahren ohne Weiteres einfach sein Ding hätte machen können im Vertrauen darauf, dass da schon nichts nachkommt - obwohl wie gesagt die Rechtslage nicht groß anders war.
Nebenthema wären dann die diversen Fiesheiten, mit denen man sich da gegenseitig das Leben schwer machen kann. Also sowohl der Bürger der Polizei als auch umgekehrt. Das ist aber zumindest auf juristischer Ebene wieder nicht sonderlich bespielenswert.