Autor Thema: Suche nach Rollenspiel-Cons mit Anti-Harassment-Policy - Diskussion  (Gelesen 47791 mal)

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Offline Lichtschwerttänzer

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Sexuelle Belästigung ist für dich kein guter Grund?
Mir wird hier die halbe Zeit kommuniziert, Hausherr darf Vertrag nach Willkür brechen.
Dafür will ich Belege.
Zeig mir einen juristischen Kommentar, Urteil etc. der das belegt.

Jemand nur auf A sagt B hat rauszuwerfen ist da für mich etwas nahe dran
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
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Offline Archoangel

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Die falschen Leute rauswerfen geht für mich halt gar nicht. Da bin ich viel zu sehr Freund der persönlichen Freiheit. Einen potentiell unschuldigen rauszuwerfen verschlimmert das Problem nur noch, statt an einer Lösung zu arbeiten. Motto: ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert. Und genau da sehe ich gesellschaftlich das Zunderfass.
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Offline Boba Fett

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Dafür will ich Belege.

1.
Tanelorn ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Wenn Du so eine haben möchtest, wende Dich an die Anwaltskammer deiner Heimatstadt. Wenn Du ansonsten Belege brauchst, kauf Dir Aufschnitt und leg ihn aufs Brot.

2.
Was ist das denn bitte für ein Ton?
Die User von Tanelorn sind nicht Deine persönlichen Bediensteten, die Deinem Willen nachkommen und für Dich irgendwelches Zeug recherchieren müssen.
Mach es Dir selber! (bzgl Belege, versteht sich)
« Letzte Änderung: 4.01.2018 | 14:05 von Boba Fett »
Kopfgeldjäger? Diesen Abschaum brauchen wir hier nicht!

Offline Chruschtschow

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@Archoangel:
Ok, ich habe zwei Leute, die ich so zusammen auf einer Con nicht lassen kann. Die eine Person hat der anderen gerade Schaden zugefügt, sei als als falsche Anschuldigung der einen Person oder sexueller Übergriff der anderen. Gesprochen habe ich mit allen Betroffenen und kann nicht sagen, wie wahr die eine oder die andere Geschichte ist. Der Vorwurf ist schwerwiegend, ein "Weiter so" schließt sich aus. Aber auch wieder nicht schwerwiegend genug für die Polizei.

Gib mir bitte dein Rezept, das sich auf einer Con praktikabel und zielgerecht umsetzen lässt.

Das meine ich damit, dass man sich hier in juristischen Spitzfindigkeiten verzettelt. Dann mag es mal unfair sein. Aber Zeitgeist? Vor zwanzig Jahren wurdest du auch schon aus der Disco geschmissen, wenn jemand meinte, die eigene Hand wäre zu oft am anderen Körper gewesen. Wobei ich an der Stelle tatsächlich nicht Täter, sondern beistehende Person war. Da wurde weder lange nachgeforscht noch hinterher jenseits eines zünftigen "Arschloch!" zurückgeharkt.
« Letzte Änderung: 4.01.2018 | 14:10 von Chruschtschow »
Tolles Setting, würde ich aber mit Fate spielen. Und jeder Thread ist ein potentieller Fate-Thread. :d

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Offline Archoangel

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Jemand nur auf A sagt B hat rauszuwerfen ist da für mich etwas nahe dran

Wenn es dir so wichtig ist: berufen kann man sich mE hier nur auf das juristisch geregelte "Hausrecht". Liegt also eine Vertragsverletzung vor - und die wiederum (für uns hier wichtig) liegt letztlich nur dann vor, wenn in den AGBs das auch aufgeführt wird (es sei denn natürlich es handelt sich um generelles Recht) - kann der Hausherr oder sein Vertreter jemanden vom Veranstaltungsort verweisen. Da das Hausrecht jedoch niemals ein "notwehrfähiges Rechtsgut" ist, bleibt dir letztlich bei einer Verweigerungshandlung des Beschuldigten nur die Möglichkeit die Polizei zu rufen, damit sie dein Hausrecht durchsetzt. Selbst "Hand anzulegen" ist hier strafbar. Eine Ersatzleistung muss nicht erbracht werden.
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Offline Grandala

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Also wenn das ganze jetzt losgelöst von der Prämisse des Harassment betrachtet werden soll dann würde ich einen neuen Thread aufmachen. Wie Greifenklause schon gesagt hat: Kontext is key. Den Kontext über Bord zu werfen hilft ja keinem weiter und führt zur sinnloser Kreisdreherei. In so gut wie allen Kontextualisierungen wird ja wohl klar was im vernünftigen Ermessen des Hausherren zu tun ist. Boba und Cruschtschow haben dazu (und natürlich auch andere) wertvolle Beiträge verfasst.

Sollte ich mit meinen Posts den Eindruck erweckt haben, dass ein haufen Veranstalter nur auf die Gelegenheit warten jeden X-beliebigen Gast hinauszubitten und damit auch noch völlig im Recht zu sein bitte ich um Verzeihung das war nicht meine Intention. Ich wollte lediglich sagen, dass eine Anschuldigung eines anderen Gastes einen validen Grund bieten kann vom Hausrecht gebrauch zu machen.
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Offline Rhylthar

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Der Rausgeworfene kann ja später dagegen klagen. Sein gutes Recht.

Ändert nichts daran, dass das Hausrecht vom Veranstalter/Besitzer/etc. ausgeht. Im Zweifel kann er, wie Archoangel richtig sagt, die Polizei rufen, die es dann umsetzt.
Die interessiert es im Übrigen dann auch nicht, warum, wieso, weshalb. Sie setzen es nur durch.
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"Naja, ich halte eher alle FATE-Befürworter für verkappte Chemtrailer, die aufgrund der Kiesowschen Regierung in den 80er/90er Jahren eine Rollenspielverschwörung an allen Ecken wittern und deswegen versuchen, möglichst viele noch rechtzeitig auf den rechten Weg zu bringen."

Für alle, die Probleme mit meinem Nickname haben, hier eine Kopiervorlage: Rhylthar.

Offline Chruschtschow

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Da das Hausrecht jedoch niemals ein "notwehrfähiges Rechtsgut" ist, [...]

Keine Ahnung, was folgende Instanzen sagten, aber ...

Wobei ich mich auf meinen Fall darauf verlassen würde. Das lässt man die Polizei erledigen. Wobei 110 erst ein Mal über's Ziel hinaus schießt. Speichert dafür lieber die Nummer der lokalen Dienststelle ein. So dringend ist es meistens nicht und die reagieren gelassener, wenn man sagt: "Ne, passt schon. Die Person geht jetzt. Alles wieder gut." ;)
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Offline Greifenklause

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1.) Nein, der Hausherr darf keinen Vertrag nach Willkür brechen!

2.) Ja, er darf  von seinem Hausrecht Gebrauch machen und jemanden auch ohne Angaben vom Gründen (grundsätzlich jedenfalls*) jemanden rausschmeißen oder rausschmeißen lassen. Er darf notfalls sogar körperlichen Zwang anwenden** (*Ausnahme ist uU ein Fall von Diskriminierung)
(**strittig. Archoangel vertritt eine andere Auffassung. UU irre ich hier).

3.) Wenn er jetzt von seinem Recht zu 2 Gebrauch macht, dabei aber einen Vertrag bricht (siehe 1), beißt sich das natürlich.
Dann ist er zum Schadensersatz wegen 1 verpflichtet, muss ergo zB deinen Eintritt zurück zahlen. Und alle weiteren Schäden, die er zu verantworten hat.

4.) Was unter "alle weiteren Schäden, die er zu verantworten hat" fällt ist je nach Sachverhalt anders sein und ist oft strittig.
« Letzte Änderung: 4.01.2018 | 14:27 von Greifenklause »
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Offline Archoangel

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@Archoangel:
Ok, ich habe zwei Leute, die ich so zusammen auf einer Con nicht lassen kann. Die eine Person hat der anderen gerade Schaden zugefügt, sei als als falsche Anschuldigung der einen Person oder sexueller Übergriff der anderen. Gesprochen habe ich mit allen Betroffenen und kann nicht sagen, wie wahr die eine oder die andere Geschichte ist. Der Vorwurf ist schwerwiegend, ein "Weiter so" schließt sich aus. Aber auch wieder nicht schwerwiegend genug für die Polizei.

Gib mir bitte dein Rezept, das sich auf einer Con praktikabel und zielgerecht umsetzen lässt.

Das meine ich damit, dass man sich hier in juristischen Spitzfindigkeiten verzettelt. Dann mag es mal unfair sein. Aber Zeitgeist? Vor zwanzig Jahren wurdest du auch schon aus der Disco geschmissen, wenn jemand meinte, die eigene Hand wäre zu oft am anderen Körper gewesen. Wobei ich an der Stelle tatsächlich nicht Täter, sondern beistehende Person war. Da wurde weder lange nachgeforscht noch hinterher jenseits eines zünftigen "Arschloch!" zurückgeharkt.

Mein Kochrezept? Beiden Beteiligten das genauso kommunizieren. "Mir schildert sich euer Fall also wie folgt, A sagt, dass ... B sagt, dass ... Zeugen gibt es keine. Ist das korrekt?" Nach Bejahung: "Was erwartest du A nun als Konsequenz? Was du B?" Abgleichen. Ausgleich suchen. A besteht auf Platzverweis, B sieht sich als nicht schuldig und ich kann es nicht beurteilen. "A - leider kann ich, da niemand den Vorfall mitbekommen hat - schwer sagen wer von euch beiden nun die Recht hat. Da ich dies nicht abschließend beurteilen kann möchte ich dir folgenden Vorschlag unterbreiten: B wird sich für den Rest der Veranstaltung von dir fern halten, sollte er willentlich dagegen verstoßen werde ich ihn von der Veranstaltung entfernen. Ist das O.K. für dich?" Verneinung. "Da ich keine Lösung in beidseitigem Eivernehmen erzielen kann und nur aufgrund eurer beiden Aussagen, die sich wiedersprechen, auch nicht zu einer Lösung gelangen kann schlage ich vor, dass ihr beide die Veranstaltung verlasst. So muss leider auch einer von euch beiden unschuldig gehen, aber nur so kann ich sicher sein, dass der verursacher auch tatsächlich sanktioniert wird. Ich bitte um euer verständnis - anders kann ich die Situation leider nicht lösen. Ihr habt 15 min. um eure Sachen zu packen und zu gehen."

So oder so ähnlich würde ich das lösen: versuchen zu vermitteln, versuchen zu klären, versuchen eine Lösung zu finden, die für beide verständlich und nachvollziehbar bleibt. Das Opfer - wer auch immer es sein mag - wird ernstgenommen, der Täter "bestraft". Das auf jeden Fall. Wie gesagt: wenn die Aussagen konträr bleiben und jeder seinen Standpunkt ohne Zeugen verteidigt bleibt letztlich kaum eine andere Wahl. Sonst beziehst du Stellung ohne diese - jenseits von persönlichen Animösitäten - begründen zu können. Und damit hast du deine Rolle als Moderator nicht erfüllt.
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Offline Archoangel

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Offline CAA

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Zur Anwendbarkeit von Gewalt wegen Hausfriedensbruchs: Selbst wenn du vor Gericht Recht bekommen solltest, dass das keine Körperverletzung sondern Notwehr war, hast erstmal ne Anzeige wegen Körperverletzung am Allerwertesten.

Mal abgesehen von der Frage inwiefern man ne Schlägerei mit jemandem Anfangen will, der ohnehin schon auf 180 ist, weil er gerade vor Versammelter Manschaft (was immer das im jeweiligen Kontext auch heißen mag) bloßgestellt wird. Wenn du Pech hast bekommst einen auf die Fresse und bist am Ende des Tages noch dran wegen Körperverletzung  ~;D

Die Polizei anzurufen ist da doch eher das geeignetere weil weniger Stressfreie Mittel.

Offline Greifenklause

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Kann sein, dass die eigene Wohnung notwehrfähiges Rechtsgut ist (Da bin ich mir an sich sicher).
Nicht aber jedes Hausrecht an sich.
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Offline Chruschtschow

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@Archo:
(1) Bei meiner Variante schmeiße ich vielleicht jemand Unschuldigen raus, bei deiner sicher. Ich verstehe jetzt tatsächlich nur noch eingeschränkt den Vorteil. Und ich bin da als Con-Orga, somit nur eingeschränkt als Moderator. Ich HABE Interessen in der Situation.

(2) Danke, ich glaube es auch so. Aber wie schon geschrieben: Polizei ist eh sicherer. Hinterher kriegt man auch noch einen auf die Fresse? Nein danke, da gibt es Profis für. ;)

@all:
Wirklich, wir brauchen keine Debatte darüber. Es tut mir schon leid, dass ich das Urteil dazu rausgesucht habe, obwohl ich da selbst schon nicht drauf setzen würde. Mannomann, hier  springt echt jeder auf jeden geworfenen Knochen, mich selbst eingeschlossen. ::)
« Letzte Änderung: 4.01.2018 | 14:35 von Chruschtschow »
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Offline Greifenklause

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Wenn Hausrecht kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, begeht dann der Diskorausschmeißer immer einen Rechtsbruch, wenn er jemanden rausschmeißt ohne das Dritte noch gefährdet sind?

Fall:
Es gibt einen nachvollziehbaren Grund, den Gast der Räumlichkeiten zu verweisen. Der Gast ist nicht oder nicht mehr gewalttätig. Er weigert sich aber die Räumlichkeiten zu verlassen.
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Offline Lichtschwerttänzer

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1.
Tanelorn ist keine verbindliche Rechtsauskunft.
habe ich nicht angenommen

Zitat
2.
Was ist das denn bitte für ein Ton?
Die User von Tanelorn sind nicht Deine persönlichen Bediensteten,
war auch nicht im mindesten meine Intention,  die genannten Belege, decken den Fall Veranstalter kann zahlende Kunden nach Gusto rauswerfen aber IMHO nicht ab, da ist immer Fehlverhalten des Kunden involviert.
Da war die Formulierung, Entschuldigung, ungeschickt, aber ohne diese Belege halte ich diese Aussage für wenig überzeugend.

@Rhylthar &  Archoangel

Danke, aber das ist doch genau das Problem was ich sehe,
Macht der Hausherr sich bei "willkürlichem" Vertragsbruch strafbar?
Welcher Schadenersatz kann gefordert werden

@Grandala

Mir geht es hier durchaus auch um die Folgen für den Veranstalter

@Greifenklause

und wenn du jetzt noch bitte  ein(ige) Urteile hättest

@Archoangel

Ja, das liest sich salomonisch.


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Offline Grandala

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@ Archo:
Sehr Lehrerhaft  ;) aber nicht unsympathisch

Das ist schon eine annehmbare Herangehensweise unter der Prämisse, dass das Problem in einer zivilisierten Eskalationsstufe auftritt. Wie gesagt meine Discothekenerfahrung prägt mich da deutlich vor. Ich habe Eskalationsstufen erlebt (und das auf nächtlicher Basis) wo so ein Gespräch außerordentlich unangebracht gewesen wäre. Wobei ich jetzt sicher bin, dass sich diese Fallbeispiele nicht auf Rollenspielcons übertragen lassen und daher unbrauchbar sind.

By the way:
Es gibt auf z.B. den Umsonst und Draußen Festivals immer die Klausel im Flyer, dass man sich vorbehält Leute zu entfernen, die offen rechtsradikales Gedankengut propagieren oder sich mit bekannten Symbolen aus der Szene schmücken. Auch hier sind die Grenzen manchmal oder sogar meistens fließend. Ich habe tatsächlich weniger Probleme damit sich so etwas als Veranstalter herauszunehmen auch in Bezug auf Belästigung besonders mit sexualisiertem Unterton oder gar Ton. Wichtig ist nur, dass derjenige der das entscheidet bereit und fähig ist eine Entscheidung zu treffen. Ganz besonders dann wenn ich das im Vorraus auch bekanntgebe. So nach dem Kredo Intoleranz wird nicht toleriert.

Darüber hinaus gehe ich auch nicht nur von sexualisierten Prämissen aus. Bei z.B. jemandem der Trans ist oder sonst wie aus dem LGBTQ-Spektrum kommt würde ich ehrlich gesagt als Veranstalter nicht lange Fackeln, da hier die "Reizschwelle des Erträglichen" meiner Erfahrung nach sehr oft und sehr schnell überschritten wird.

darüber hinaus geht dein Fallbeispiel davon aus, dass es keine Zeugen gibt. Wie sieht es denn aus wenn es Zeugen gibt? Bleibst du dann bei der Vorgehensweise?
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Offline BobMorane

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Die Paragrafen zum Hausrecht waren glaube ich auf Seite 4 schon mal verlinkt. Hier noch mal eine kurze Definition:

https://www.juraforum.de/lexikon/hausrecht

Jemand der das Hausrecht inne hat kann jederzeit rauswerfen. Das leitet sich daher ab, dass nach BGB beim Hausrecht erst mal vom eigenen Besitz ausgegangen wird. Du hast einfach das Recht zu sagen wer in dein Haus darf und wer nicht und kannst auch Leute die Du rein gelassen hast wieder zum gehen auffordern. Hausrecht bezieht sich aber auch auf gemietete Objekte. In diesem Fall geht das Hausrecht auf den Mieter über. Wenn Du eine Lokation für deine Con anmietest erhältst Du für diesen Zeitraum auch das Hausrecht und kannst Leute jederzeit "deines" Hauses verweisen.

Wenn ich jemand aus meiner Con für die er bezahlt hat raus schmeiße, weil mir seine Nase nicht gefällt hat er vermutlich einen Anspruch auf Erstattung des Eintritts. Verstößt er hingegen gegen die Hausordnung sehe ich da keinen Erstattungsanspruch. Letzten Endes akzeptierst Du mit Kauf des Tickets die Hausordnung in der steht "bei Verstoß behält sich der Veranstalter weitere Maßnahmen hin bis zum Platzverweis vor". Ist genau so, wie wenn Du ein kostenpflichtiges Online Spiel spielst. Mit Abschluss des Vertrages akzeptierst Du die AGB. Verstößt Du gegen diese wirst Du gebannt.

Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter wegen Anreisekosten ect hast Du nicht. Der Veranstalter verkauft dir ein Con Ticket sollte die Con nicht statt finden oder aus Nasengründen raus geworfen werden hast Du Anspruch auf den Ticketpreis. Falls ich dir als Veranstalter eine Übernachtung mit verkaufen dann wäre diese natürlich auch zu erstatten. Der Veranstalter kann nur für das haften, was er dir verkauft. Das war ja für viele Reisende das Problem bei der Air Berlin Pleite. Wenn sie Flug und sonstigen Urlaub von einander unabhängig gebucht haben besteht nur eine Erstattungsanspruch der Fluggesellschaft für den Flug. Wenn Du nicht zum Hotel kommst dein Problem.

Offline Sarakin

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Du wirst sehr wahrscheinlich keine Urteile finden, weil der Streitwert viel zu gering ist, als dass sich da jemand auf einen Rechtsstreit einlässt.

Strafbar macht sich der Veranstalter dabei nicht, da wir uns hier ja im Zivilrecht bewegen. *Wortklauberei*
Vertragsbrüchig wird er bei einem Rausschmiss ohne Grund aber - das hatten wir hier ja schon.
Schadensersatz kann für den Schaden, der eingetreten ist, gefordert werden. In aller Regel hier also das Eintrittsgeld - hatten wir hier auch schon.
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Offline Greifenklause

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...
@Rhylthar &  Archoangel

Danke, aber das ist doch genau das Problem was ich sehe,
Macht der Hausherr sich bei "willkürlichem" Vertragsbruch strafbar?
Welcher Schadenersatz kann gefordert werden

@Grandala

Mir geht es hier durchaus auch um die Folgen für den Veranstalter

@Greifenklause

und wenn du jetzt noch bitte  ein(ige) Urteile hättest
...

Ich kann dir keine Urteile nennen. Das ist meine Rechtserfahrung. In Einzelfällen mag ich da irren.
Du verwechselst da drei Dinge.
Fangen wir mal von vorne an. Wir denken uns mal folgenden Sachverhalt aus:
1.) Du bist auf einer xbeliebigen Con.
2.) Keine "Wohnzimmerveranstaltung" in etwas, das als "Privatwohnung" durchgehen könnte.
3.) Aus scheinbar oder anscheinend willkürlichen Gründen möchte der Veranstalter dich der Veranstaltung verweisen.
4.) Es liegt aber auch keine offensichtliche Diskriminierung vor.
5.) Du gehst, aber nur "unter Protest" bzw mit der Formulierung "Das dürfen Sie nicht". Du gehst, aber eben nicht freiwillig, sondern weil der Veranstalter das von dir verlangt. Bei diesem Szenario hat der Veranstalter
a) keine körperliche Gewalt angewendet.
b) geringfügige Gewalt wie leichtes Schubsen angewendet, das du in diesem Szenario aber nicht anzeigen möchtest.

Folgende Fragen:
I) Hat er das Recht, dich der Veranstaltung zu verweisen? JA! Nach Hausrecht!
II) Hat er das Recht, einseitig von seinem Vertrag "Eintrittsgeld gegen Aufenthalt" zurück zu treten? NEIN! Nach Vertragsrecht!
III) Hat er sich strafbar gemacht? Betrug wäre hier denkbar, dann schon. Sehe ich bei diesem Szenario aber nicht. Körperverletzung scheidet hier auch aus. (STRAFRECHTLICHE SEITE)
IV) Und das war es? NEIN! Aus II folgt das du Schadensersatzansprüche hast. Die reichen zumindest auf die Erstattung des Kaufpreises, evtl auch weiter. (PRIVATRECHTLICHE SEITE)
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Offline Sarakin

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Betrug wäre mMn nur denkbar, wenn der Veranstalter von Anfang an nicht wollte, dass der Rausgeschmissene teilnimmt, das Eintrittsgeld aber genommen hat. Das wäre dann ein Eingehungsbetrug. Für Betrug ist ja immer der Vorsatz des Betrugs Voraussetzung.
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Offline Jed Clayton

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Wir sind ja gerade in den Planungen für eine neue Con. Haltet ihr sowas für notwendig? Ich hab jetzt locker 25 Cons veranstaltet und bis auf ein paar hölzerne Flirtversuche bei unseren Frauen an der Theke gab es eigentlich nie Probleme. Von Seite der Spielerinnen hab ich sowas noch nie gehört.

Genau das war auch bislang mein Eindruck. Das sage ich jetzt mit 43 Jahren und nach mindestens 18 Jahren regelmäßiger Con-Besuche.

Die Skandale und die dazugehörige Debatte aus den USA waren bis jetzt für mich eben ein weiteres "rein amerikanisches Thema". Die maskuline, unverschämte Nerd-Kultur, von der mir per Internet berichtet wurde, kenne ich in dieser Form hier gar nicht. Was ist nun eigentlich Harrassment? Was ist ein persönlicher Angriff und was sind nur alberne Sprüche? Mir fallen aus 18 Jahren Cons jetzt höchstens vereinzelte Fälle ein, wo jemand am Tisch sagte, irgendeine Elfe auf einem Bild sähe "heiß" aus oder auch "Vampire mit Capes sind Tunten" und anderes. Wie gesagt: ganz vereinzelte Fälle, und es ging nie gegen einen Spieler persönlich.
"Somewhere there is danger, somewhere there's injustice, and somewhere else the tea is getting cold."

(Doctor Who, Survival, 26th season, serial 4, part 3)

Offline Chruschtschow

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Wir hatten im Dezember mindestens auch einen antisemitischen Ausfall auf dem Stammtisch. Ja, gibt es. Ist ja nicht so, dass die Rollenspieler eine von der Realität losgelöste Insel der Seeligen wären.
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Jungs und Mädels!
Natürlich sind das nur "vereinzelte Fälle".
Das bezweifelt doch keiner. Niemand hat behauptet, dass einem Großteil von uns, insbesondere der Jungsseite, hier Fälle oder gar häufige Fälle bekannt sein müssten.

Das hilft nur dem Mädel nicht, dass dann doch belästigt wird.
Und da reicht ein Fall auf einer Con. "Vereinzelt". Und wir sprechen hier noch von "Antatschen" oder "Ungewollter wiederholter Anmache".
Das reicht...
Und damit nicht aus einem "vereinzelten Fall" drei "vereinzelte Fälle" werden, sondern eher "ein vereinzelter Fall in drei Jahren", braucht es diese Maßnahmen.
Ich sprech hier nicht von "hey Süße" vs "verpiss dich", sondern die Fälle, die dir oder mir auch unangenehm wären.
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Offline Lichtschwerttänzer

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Darüber hinaus gehe ich auch nicht nur von sexualisierten Prämissen aus. Bei z.B. jemandem der Trans ist oder sonst wie aus dem LGBTQ-Spektrum kommt würde ich ehrlich gesagt als Veranstalter nicht lange Fackeln, da hier die "Reizschwelle des Erträglichen" meiner Erfahrung nach sehr oft und sehr schnell überschritten wird.

Könntest du das etwas präziser erläutern.


“Uh, hey Bob?”
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