Autor Thema: Suche nach Rollenspiel-Cons mit Anti-Harassment-Policy - Diskussion  (Gelesen 49421 mal)

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Offline Grandala

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Von der ethischen Innocent until proven gar nicht erst anzufangen

Gibt es nicht wenn ein Hausrecht besteht. Ich hab Jahre lang in Discotheken gearbeitet und der Fall von sexueller Belästigung in allerlei Formen und Farben war da an der Tagesordnung. Ggf wurden auch schon Individuen polizeilich unter Berufung auf das Hausrecht entfernt unter Umständen hat das sogar rechtliche Konsequenzen, wenn dich jemand der das Hausrecht besitzt verweist und man dem dann nicht nachkommt. Ob man das ethisch bewerten möchte ist was ganz anderes aber ich habe noch keinen glaubhaften Fall erlebt (und glaub mir ich habe hunderte von Anschuldigungen erlebt) bei dem die Aussage des "vermeindlichen" Opfers glaubwürdig in Zweifel zu ziehen war. Das ist in der Realität meist ein Fantasiekonstrukt (fragwürdige Vorfälle, die mir beruflich in der sozialen Arbeit über den Weg gelaufen sind gibt es zumeist dann, wenn bereits Beziehungskonstrukte bestehen und nicht wenn sich die Leute noch nicht kennen. Zumindest meiner Erfahrung mit dem Thema nach)
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Offline Teylen

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Es stellt sich mir also die Frage: Würde ich als Frau jetzt auf eine Veranstaltung gehen, die ein so schlimmes Belästigungsproblem hat, dass die eine Policy brauchen?
Als weibliche Person kommuniziert mir eine Policy nicht das die Veranstaltung ein Sexismus-/Belästigungsproblem hat.
Eine derartige Policy kommuniziert mir das die Veranstalter sich des gesellschaftlichen Problem hinsichtlich Sexismus / Belästigungen bewusst sind, ihren Standpunkt dazu kommunizieren und ein Angebot machen respektive den Versuch unternehmen eine Umgebung zu schaffen in der Rücksicht genommen wird.
 
Wenn es keine Policy gibt würde ich persönlich wahrscheinlich mit etwaigen Problemen nicht Initiativ in Kontakt mit der Orga treten.
Das heißt ich würde wahlweise über entsprechende Probleme hinweg sehen, nach entsprechenden Problemen nicht mehr erscheinen oder bei entsprechenden Problemen versuchen rechtliche Schritte einzuleiten.
 
Hinsichtlich des Kontakts bin ich einerseits zu zurückhaltend um selbst zu erkunden wer dafür zuständig ist bzw. auf Verdacht Personen anzusprechen. Hierbei können Systeme wie bei Knutepunkt, wo sich Leute die z.B. kein Alkohol trinken und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen ein blaues Band umbinden, durchaus helfen.
Mitunter noch wichtiger. Ohne einen entsprechenden Rahmen wäre meine Annahme das der Versuch es zu adressieren nicht erfolgreich sein wird. Weil die angesprochenen Personen nicht glauben, dass eine aufgezeigte Handlung problematisch ist. Weil die angesprochenen Personen für immaterielle oder eingeschränkt physische Übergriffe Beweislasten verlangen die man mitunter nicht erbringen kann. Weil die angesprochenen Personen mitunter die Ansicht vertreten das man mit dem Kontakt die beschuldigte Person zerstören möchte.

Das kann natürlich anders sein und vermutlich tue ich damit entsprechend engagierten und ausgebildeten Orgas Unrecht. Allerdings ist dies so pimaldaumen nach der Betrachtung der Rollenspielszene auf verschiedenen Social Medial- wie Diskussions-Plattformen meine Grundannahme.
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 13:51 von Teylen »
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Offline Medizinmann

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Zitat
Ich bin so ein bisschen skeptisch bei spontanen "Wende dich an den Veranstalter, die werden sich todsicher kümmern" Verkündungen. Wenn der Veranstalter da nie einen Gedanken dran verschwendet hat, kann das auch sehr schnell ins Auge gehen:
WENN er sowas noch nicht gemacht hat. bei neuen Orgas/neuen Cons kann ich mir das evtl noch vorstellen, aber
Die Cons (grosse & kleine in NRW) auf die ich gehe, bestehen seit 20+ vielleicht 25 Jahren
Die Leute organisieren  auch nicht nur 1 Con Pro Jahr.
GFR  (z.B.) machen 3-5 Cons pro Jahr mit Feencon,Krähencon,Dorfcon,Morpheus usw
, das sind dann in 20-25 Jahren ca 100 Cons....
und die tauschen sich auch untereinander aus, wenn also auf einer Con was passiert weiß das recht schnell jede Orga.....
Ich kann mir nicht vorstellen, das die sich in der ganzen Zeit keine Gedanken um sowas machen oder das die sowas total überraschen würde .
Aber Ich nehme das nur an, mein GMV sagt mir das .
Ich kann gerne am WE mal fragen was so eine Orga in Petto hat :)

JahtaHey
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Offline Boba Fett

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Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass es bei Anti-Harassment nicht ausschließlich um Sexismus gehen muß...

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« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 13:38 von Boba Fett »
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Offline Lichtschwerttänzer

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@Boba Fett &  Grandala

Du hast aber als Veranstalter im vom mir geschilderten Fall keinen Beweis außer A sagte und B streitet  das ab ...

Zitat
Das ist in der Realität meist ein Fantasiekonstrukt
meist != immer
Rechtsstaat usw.

Da würde mich einfach die rechtlische und ethische Seite interessieren.

@Infernal Teddy

Ich meinte was deine Freundin zur Orga sagte
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
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Offline Greifenklause

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@ Lichtschwerttänzer
Teilweise kann man ganz gut mit Anscheinsbeweisen arbeiten. Manchmal auch mit Zeugenaussagen. Auch wenn eine reine Auszählung von Zeugen nicht immer hilft (oft im Gegenteil).

Zu "In dubio pro reo"
Das wird oft falsch verstanden. Zum einen ist das ein Grundsatz, kein Gesetz.
Zum zweiten meinen selbst fundierte Strafrechtler meist "ernstliche Zweifel" und nicht "irgendwelche denkbaren Zweifel"

Wenn also A zur Orga geht und sagt "Der B hat mich geschlagen"
und B gibt das sogar noch zu, sagt aber "trotz mehrerer Ermahnung, auch von Seiten meiner Freundin C hat er diese wiederholt angegrabscht",
sind wir hier noch nicht in Fällen von "indubio pro reo",
da müssen erst noch "Dubii" hinzukommen...
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Offline Chruschtschow

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WENN er sowas noch nicht gemacht hat. bei neuen Orgas/neuen Cons kann ich mir das evtl noch vorstellen, aber
Die Cons (grosse & kleine in NRW) auf die ich gehe, bestehen seit 20+ vielleicht 25 Jahren
[...]
Ich kann gerne am WE mal fragen was so eine Orga in Petto hat :)

Du kannst halt auch anders herum argumentieren. In den 90ern war es noch wesentlich "normaler", wenn eine begraptschte Frau sich doch bitte nicht so anstellen möge. Und seitdem hat es ja auf der Con nie Probleme gegeben. Warum sollte man also was tun? Da könnten durchaus ordentlich Beharrungskräfte wirken.

Entsprechend fände ich das interessant, was du beim Nachfragen heraus bekommst.

[Edit]
Zum Fall Teddy vs. Offensivflirter:
Ohne mehr Details zu kennen, hätte ich an der Stelle wahrscheinlich beide vor die Tür gesetzt. Der Typ, der deine Frau bedrängt hat, fällt ganz klar unter unsere Regeln. Aber Hauen ist auch böse. Aber das ist halt nur das, was ich aus dem Gespräch hier an Information habe. Wir wollen halt auch eine Situation, in der man direkt zur Orga stampfen und sich gegen entsprechende Angriffe verteidigen und verteidigen lassen kann, bevor körperliche Gewalt zur Abwehr notwendig wird. So gerne ich da manchmal Leuten einfach kurzerhand auf die Fresse hauen würde, so sehr ist mir aber auch klar, dass es da ebenfalls ethische und gemeinerweise rechtlich so unendlich leichter ergreifbare Hindernisse gibt.

In wie weit sich das im weiteren Gespräch aufdröselt, kann die Reaktion natürlich auch anders ausfallen.
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 14:12 von Chruschtschow »
Tolles Setting, würde ich aber mit Fate spielen. Und jeder Thread ist ein potentieller Fate-Thread. :d

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Offline Infernal Teddy

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Ich meinte was deine Freundin zur Orga sagte

Das wurde eine lange und lautstarke beschwerde, mit androhung die Polizei zu holen, bis die orga uns den Eintritt erließ und und kostenlosen verzehr angeboten hat damit sie ruhe gibt.
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Offline KhornedBeef

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Das wurde eine lange und lautstarke beschwerde, mit androhung die Polizei zu holen, bis die orga uns den Eintritt erließ und und kostenlosen verzehr angeboten hat damit sie ruhe gibt.
Oh klasse, ein Schnuller  :q tut mir leid, dass das so lief.

Edit: ach so, Moment. Das war jetzt so "Wir schmeißen dich raus" "Halt, es lief so...[Schilderung]" "Tut uns leid, da haben wir uns vertan...äh.. können wir euch ein Entschuldigung versüßen?" ?
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Wer Fehler findet...soll sie verdammt nochmal nicht behalten, sondern mir Bescheid sagen, damit ich lernen und es besser machen kann.

Offline Grandala

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Du hast aber als Veranstalter im vom mir geschilderten Fall keinen Beweis außer A sagte und B streitet  das ab ...

Ja als Veranstalter brauche ich keinen Grund um dich von der Veranstaltung auszuschließen (Das bezieht sich auf meine praktische Erfahrung Gesetze kann ich dazu nun nicht zitieren). Solange ich dabei keine Diskriminierung im Sinne augrund deiner sexuellen Ausrichtung, deiner Herkunft u.Ä. begehe hast du keine Chance. Erst wenn ich dies im Vorfeld tue gibt es evt. ein Problem, solange du schon bezahlt hast. Ein Veranstalter muss niemanden irgendwo reinlassen und dazu muss er dir auch keinen Grund nennen. Wenn du Eintriff im Vorfeld bezahlt hast bewege ich mich auf der sicheren Seite wenn ich dich hinein lasse. Das Verweilen während einer Veranstaltung ist aber soweit ich informiert bin reine Toleranz des Veranstalters. Er kann sich auch entscheiden dich aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht mehr zu tolerieren. Damit ist die Veranstaltung dann zu verlassen und fertig.

meist != immer
Ja da hab ich mich in Umgangsprache verheddert. Ich meinte, dass meiner Erfahrung nach die Erwägung der Unschuld aus dem Kontext heraus meist zu vernachlässigen ist und mir noch kein Fall untergekommen ist, wo ich ernsthaft in mich gehen musste um mir die Frage der "rechten Handlung" zu stellen. Ich kenne aber ja nicht alle Fälle, daher habe ich das Wort "immer" nicht benutzt. Kompletter Ausschluss ist nicht möglich das ist uns allen klar. Ob ich in Kauf nehme auch mal wen unschuldiges mit einem Verweis zu treffen ist eine ethische Überlegung, die absolut interessant ist. Ich kann nur nochmal sagen, dass meiner Erfahrung nach diese Überlegung noch nie konkret von Nöten war. Und mal ganz ehrlich als Veranstalter ergibt mehr Sinn ein Mal zu viel rauszuwerfen als drei Mal zu wenig.

Rechtsstaat usw.
Ich glaube einer von uns beiden versteht komplett miss was sich hinter dem Begriff Rechtsstaat verbirgt. Könntest du zu diesem Kommentar elaborieren? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie das gemeint ist.
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Offline Boba Fett

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Ich glaube einer von uns beiden versteht komplett miss was sich hinter dem Begriff Rechtsstaat verbirgt. Könntest du zu diesem Kommentar elaborieren? Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie das gemeint ist.

Könnt Ihr das via PM abwicklen, ich denke, das führt hier zu weit ins OT.
Danke!
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Offline Lichtschwerttänzer

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@ Lichtschwerttänzer
Teilweise kann man ganz gut mit Anscheinsbeweisen arbeiten. Manchmal auch mit Zeugenaussagen. Auch wenn eine reine Auszählung von Zeugen nicht immer hilft (oft im Gegenteil).
"

Wie gesagt, du hast nix anderes ausser A sagt B hat und B sagt habe ich nicht

--------------
Trennung

Laut Infernal Teddys Aussage hat er IMPOV in Nothilfe gehandelt und hat dafür noch Zeugen.
Da rufe man doch vielleicht besser die Polizei

@Grandala

Zitat
Erst wenn ich dies im Vorfeld tue gibt es evt. ein Problem, solange du schon bezahlt hast.
Ich habe schon mit der Kombination Eintrittskarte bestellt und entgangener Urlaubszeit den Kartenverkauf durchgedrückt.

Zitat
Das Verweilen während einer Veranstaltung ist aber soweit ich informiert bin reine Toleranz des Veranstalters.
dazu wüsste ich gerne mal die rechtliche Grundlage und zwar speziell als Conhelfer
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Offline Medizinmann

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Du kannst halt auch anders herum argumentieren. In den 90ern war es noch wesentlich "normaler", wenn eine begraptschte Frau sich doch bitte nicht so anstellen möge. Und seitdem hat es ja auf der Con nie Probleme gegeben. Warum sollte man also was tun? Da könnten durchaus ordentlich Beharrungskräfte wirken.

Entsprechend fände ich das interessant, was du beim Nachfragen heraus bekommst.



.....

???
Wieso andersrum argumentieren
Du schreibst von etwas GANZ anderem als Ich !
und ich kann wirklich nicht nachvollziehen, was das was ich meine mit dem da oben zu tun hat

der mit Hochgezogener Augenbraue tanzt
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Offline Chruschtschow

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@Medizinmann:
Meintest du nicht, dass du sicher bist, dass auf einer 30 Jahre alten Con sicher sich schon mal jemand Gedanken dazu gemacht hat? Ich meinte, dass gerade das Alter einer Con durchaus den Effekt haben kann, dass eben genau die Entstehung der Con zu einem diesbezüglich weniger aufmerksamen Zeitpunkt und ein Funktionieren seitdem der Entwicklung von Richtlinien auch entgegen wirken kann.

Klarer?
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 14:46 von Chruschtschow »
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Zitat
Meintest du nicht, dass du sicher bist, dass auf einer 30 Jahre alten Con sicher sich schon mal jemand Gedanken dazu gemacht hat?
Ähhh , ja....!?!
auf den Cons die schon Jahrzehntelang bestehen (und untereinander Verknüpft sind) wird sich ( so denke Ich) bestimmt schon jemand Gedanken gemacht haben, was zu tun ist, wenn es zu Harassment kommt, bzw wie sie dazu stehen....
( Ich weiß z.B. von Cons wo bestimmte Leute Hausverbot haben, weil sie sich daneben benommen haben )

Zitat
Ich meinte, dass gerade das Alter einer Con durchaus den Effekt haben kann, dass eben genau die Entstehung der Con zu einem diesbezüglich weniger aufmerksamen Zeitpunkt und ein Funktionieren seitdem der Entwicklung von Richtlinien auch entgegen wirken kann.
Ich verstehe den Satz nicht so ganz....
Nur weil die Cons Mitte/ende der 90er Entstanden sind doch die Leute nicht ...damals Hängengeblieben ?
Die Leute/Orga die Ich kenne sind keine Weinsteins !
Oder meinst Du was anderes ?

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Offline Irian

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Eine Con-Orga ist kein Gericht. Das bedeutet, eine Con-Orga kann keinem eine Haftstrafe aufbrummen, eine Con-Orga kann nicht dein Leben durch eine falsche Verurteilung versauen, etc. - das Maximum, was eine Con-Orga kann, ist jemandem vom Con zu werfen. Und das ist, seien wir mal ehrlich, kein Beinbruch. Ärgerlich, klar, aber es versaut mir auch nicht das Leben. Dementsprechend, umgekehrt, gelten für eine Orga natürlich auch nicht die gleichen Regeln wie für ein Gericht, inkl. Unschuldsvermutung. Dementsprechend bringen Vergleiche mit dem Rechtsstaat nicht sonderlich viel, weil wir hier ja nicht von Gerichten, Gerichtsurteilen, etc. sprechen, sondern von Cons, mit deutlich kleineren Auswirkungen.

Eine Orga muss wissen, dass man so und so in die Scheiße greifen kann:

* Glaubt man dem Opfer und schmeißt den Täter raus, kann das evtl. unfair sein, weil Missverständnis oder gar eine falsche Beschuldigung
* Erwartet man vom Opfer große Beweise und arbeitet strikt nach Unschuldsvermutung, können Täter länger rumlaufen ohne Probleme zu bekommen

Als Orga MUSS man also quasi einen Standpunkt wählen in dem Wissen, dass man damit quasi automatisch das Risiko eingeht, Fehler zu machen. Entweder man läßt Belästiger rumlaufen oder man wirft evtl. harmlose Leute raus. Eine Lösung, die beides verhindert, existiert nicht. Die Frage ist, welche Richtung man wählen will.

Persönlich halte ich den Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand übertriebenerweise vom Con ausgeschlossen wird, für geringer, als den Schaden, der entsteht, wenn ein Belästiger weiter auf dem Con rumlaufen darf. Wie gesagt, klar versaut es einem das Wochenende, wenn man freundlich gebeten wird, den Con (für dieses Mal) zu verlassen - aber es ist auch kein Weltuntergang. Wenn du hingegen belästigt wirst und dir dann gesagt wird, es stünde Aussage gegen Aussage und da kann man nix machen, höchstens wenn du drei Zeugen bringst oder so, dann ist das ne deutlich härtere Nummer.

Dementsprechend würde ich da eine harte Politik fahren und Leute, denen sowas glaubwürdig vorgeworfen wird (bei entsprechender Stärke, also z.B. angrabschen, stalken, etc.) erstmal von diesem Con ausladen (freundlich und mit Geld zurück erstatten). FALLS sich später rausstellt, dass es eine falsche Anschuldigung war (kann ja auch mal passieren), kann man sich immer noch entschuldigen (in dem Wissen, dass man das nächste Mal genauso handeln würde, weil die Alternative schlechter wäre) und die Person, die falsch beschuldigt hat, permanent von den Cons ausschließen.

Das ist sicherlich hart, aber die Alternative ist genauso hart. Es ist quasi nur die Frage, welches Risiko man lieber eingehen will. Eine tolle Patentlösung, die allen gerecht wird, hat bislang leider keiner gefunden (und in den Kreisen, wo ich verkehre, wird sowas schon SEHR lange SEHR intensiv gesucht).
Hinweis: Nein, ich will dir nicht verbieten, X, Y oder Z in deinem Rollenspiel zu tun. Nein, ich habe dich keinen Rassisten genannt. Ja, du darfst X, Y oder Z auch weiterhin tun (außer es ist illegal, dann ist es aber auch nicht mein Problem). Wenn du denkst, es gibt eine einflussreiche oder auch nur mäßig große Gruppe hier im Forum oder in der dt. Szene, die dir dein Rollenspiel verbieten will, liegst du sehr wahrscheinlich falsch, insb. weil es idR keinen interessiert, was du so tust.

Offline Chruschtschow

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@Medizinmann:
Nein, ich meine damit nicht, dass sie sich wie die wilden Höhlenmenschen aufführen, eher dass funktionierende informelle Strukturen ein Entwickeln formeller Strukturen verhindern. Mehr "also wir machen das dann meistens so ...", weniger "das sind die Richtlinien ..."
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 15:11 von Chruschtschow »
Tolles Setting, würde ich aber mit Fate spielen. Und jeder Thread ist ein potentieller Fate-Thread. :d

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dazu wüsste ich gerne mal die rechtliche Grundlage und zwar speziell als Conhelfer
Naja ich wüsste nicht wo in einem Gesetzbuch in Deutschland irgendwo das Conhelfen geregelt ist aber meiner Kenntnis nach bezieht kannst du dies als solcher tun, solange du den Veranstalter vertrittst. Der Veranstalter hat aufgrund des Hausrechts aus dem BGB die Autorität dich auch Verdacht von Handlungen, die Misbilligt werden, von der Veranstaltung auszuschließen (das gilt mKn nur bei allen Veranstaltungen, die nicht unter geschlossene Veranstaltungen fallen. Ein Rollenspielcon wäre glaube ich dann öffentlich). Wenn der Veranstalter auf der sicheren Seite sein möchte, dann erschafft er vorher ein Regelwerk indem Gründe für einen Ausschluss dargelegt werden. Bei seiner Entscheidung darf er nur nicht mit dem AGG (Gleichbehandlungsgesetz) in Konflikt geraten, was in unserem Fallbeispiel eigentlich keine Rolle spielt.

Ich bin kein Jurist aber so habe ich in meiner Tätigkeit die Grundlage verstanden. Es könnte sein, dass es einen Unterschied gibt zwischen Freiwilligen und Angestellten vertretern des Hausrechtes. Ich kenne aber Beispiele wo es diesen Unterschied auf jeden Fall nicht gibt.(z.B. bei den "Umsonst und Draußen Festivals" bei denen alle unendgeltlich dabei sind. Bei diesen größeren Veranstaltungen ist aber auch klar geregelt, wer von den Freiwilligen Hausrecht durchsetzen darf und wer eben nicht. In meiner Tätigkeit in der Discothek war klar, dass alle Mitarbeiter ausdrücklich vom Hausrecht gebrauch machen sollten. Das ist schon ein Unterschied der sich aber meine ich eher darauf ergibt wie der Hausrecht Inhaber seine Vertreter anweist)

@ Irian:
+1
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 15:11 von Grandala »
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Offline Medizinmann

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Nein, ich meine damit nicht, dass sie sich wie die wilden Höhlenmenschen aufführen, eher dass funktionierende informelle Strukturen ein Entwickeln formeller Strukturen verhindern. Mehr "also wir machen das dann meistens so ...", weniger "das sind die Richtlinien ..."
Mit "Weinstein" meinte Ich jemanden ,der ....was völlig falsches(amoralisches/widerwärtiges) tut und sich/seine Einsicht nicht weiterentwickelt
also ....: Wir haben das damals schon so gemacht und machen das auch weiterhin so .
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das die vielen Menschen, die in den verschiedenen Orgas tärig sind .
Die werden schon richtlinien haben und sie weiterentwickeln/ändern, wenn's notwendig wird.
Und auch auf die Ggefahr hin mich als Dummerchen zu outen verstehe ich das mit den informellen & formellen Strukturen nicht so ganz

Aber....Ich bin ja selber keine Con-Orga, Ich hab ja schon geschrieben, das Ich gerne mal bei der Morpheus nachfrage was die für Anti-Harassment Pläne haben ;)

JahtaHey
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Offline kamica

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Hausrecht aus Eigentum und/oder Besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Ob du Conhelfer bist oder nicht spielt keine Rolle. Da man selbst Angestellte im Zweifel mit dem Hausrecht vor die Tür setzen kann, geht das bei Conhelfern auch.

Offline Boba Fett

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Ich glaube, es ging LST eher darum, welche Rechtsgrundlage ein Conhelfer besitzt.
Letztendlich die, dass die Durchsetzung des Hausrechts (auf Conhelfer) übertragbar ist.
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Offline Ifram

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 :d  Hurra, die SC ist zurück! >;D

Vor einigen Jahren ist die Schule, an der ich seinerzeit unterrichtet habe offensiv gegen das allherbstliche Läuseproblem vorgegangen. Wir haben informiert und mit Hilfe einiger Eltern alle Kinder zwei Wochen lang vor Unterrichtsbeginn nach Nissen untersucht. Befallene Kinder mussten wieder nach Hause und durften nach Erstbehandlung natürlich am nächsten Tag wieder in die Schule. Der Läusebefall ist im Grunde an den meisten Grundschulen gleich häufig bzw. selten. Dennoch hat das proaktive Vorgehen nicht für ein Sicherheitsgefühl gesorgt, sondern der Schule den Ruf der "Läuseschule" eingebracht. So kann auch gut gemeintes nach hinten losgehen.
Im Unterschied dazu erfahren Veranstalter von Conventions nicht so selbstverständlich, wenn jemand zu Hause bleibt, weil ein Hinweis abschreckend gewirkt hat. In den FAQ und unaufgeregt wie bei der PaderCon finde ich ihn trotzdem sinnig. Denn umgekehrt erfährt man ja auch nicht, wenn sich jemand deswegen zu kommen getraut oder einfach sicherer gefühlt hat.

Offline Archoangel

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Es ist - wie gesagt - keine leichte Situation. Ich kann mir schon vorstellen, dass gerade bei kleineren Cons die Überlegung vorherrscht was man sich hier gerade eventuell antut. Oftmals sind die Gäste hier ja keine unbekannten Gesichter; will sagen: jemand bekanntes wird einen besseren Stand haben, als jemand unbekanntes - egal ob es nun ein potentielles Opfer oder ein potentieller Täter ist. Eine große CON wird im Zweifel eher auf Ruf/Presse achten und daher eher Leuten einen Platzverweis aussprechen, wohingegen auf einer kleinen CON der Rattenschwanz schon ein Problem sein kann: verweise ich den "Täter" so nimmt der womöglich seine Freunde/bekannten mit, gerade wenn er der Fahrer ist. Wenn ich also regelmäßig 50-100 Besucher habe und nun 5-10 ausfallen, also 10% und sich das noch negativ rumspricht (und ja: ein Rausgeworfener wird - berechtigt oder unberechtigt - eher mieße Stimmung gegen die Orga machen, als dass es positiven Einfluss durch das Opfer bringt).
Wohlgemerkt: wir sprechen hier von "unangenehmen" Vorfällen und nicht von strafrechtlich bedenklichem. In letzterem Fall wird die Vorgehensweise wohl immer ziemlich eindeutig sein.

Hinzu kommt die Frage: was genau ist denn nun eine Belästigung? Ein sexistisches Komentar? Ein lüsterner Blick? Wie ist es mit dem Typen, der mit jedem halbwegs "gut" aussehenden Mädel anbandelt, der sich aber nun von den Flirtversuchen der Matrone belästigt fühlt? Oder dem Mädel, dass sich von jedem Surflehrer kichernd begrapschen lässt, aber nun den "Fetti" bei der Orga anzeigt, der nach so einer Aktion ein sexistisches Komentar abgibt?
Da ist dann mehr als nur "goodwill" von Seiten einer Orga gefragt und eine echte Vermittlung gefordert. Eine Absichtserklärung alleine wird nicht viel helfen. Über einen Empang mit Ermahnung würde ich mich persönlich sogar aufregen: wenn ich auf eine CON komme und mir der Türsteher erstmal einen Vortrag hält, wie mit Belästigern umgegangen wird, würde ich mich doch schon fragen was das soll, bzw. für wen die mich eigentlich halten ... und vermutlich direkt gehen. wie gesagt: bei der Nordcon wäre das "who cares" aber bei der MuRoCo bedeutet das "da gehen gerade 10% zahlende Kundschaft" - weil ich ja quasi immer der Fahrer bin.

Nach wir vor: ganz schwieriges Thema.
4E Archoangel - Love me or leave me!

Methuselah-School GM

Ideologie ist der Versuch, den Straßenzustand durch Aufstellung neuer Wegweiser zu verbessern.

Online Maarzan

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http://daserste.ndr.de/extra3/Sei-kein-Sexist-Mach-Knasttest,extra13650.html

Eine Aktion, die wiederum selbst auf homophoben und sexistischen Leitbildern fußt... .

Ansonsten:
bei schweren Fällen und besser auch noch bei Zeugen  ist so etwas ja in der Regel eindeutig.

Aber wer entscheidet nach welchen Kriterien wo Belästigung dann überhaupt beginnt.

Wer entscheidet nach welchen Kriterien wenn Aussage gegen Aussage steht?

Muss inuneindeutiogen Fällen wenigstens das Eintrittsgeld zurückgegeben werden oder drohen gar Klagen (doppelt wenn zwei Schutzgruppenangehörige aneinandergeraten ?
Storytellertraumatisiert und auf der Suche nach einer kuscheligen Selbsthilferunde ...

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Mir liegt der Gedanke schwer im Magen, dass bei solchen Veranstaltungen Person A einfach Person B entfernen lassen kann, ohne dass es da ein gemeinsames Gespräch gibt was überhaupt passiert ist. Ebenso die Einstellung, dass wir lieber jemanden unschuldig verurteilen, damit ja kein Schuldiger davon kommen kann.

Vielleicht stell ich mir auch nur den krassen Fall vor, dass ich seit ein paar Stunden gemütlich an einer Runde teilnehme und plötzlich kommt jemand von der Orga, zeigt auf mich und meint, ich sollte die Veranstaltung verlassen. Am besten noch ohne Entschädigung, weil ich ja der Böse bin. Die Aussage, dass ich die letzten drei Stunden den Tisch nicht verlassen habe, daher vor 90 Minuten überhaupt nichts gemacht haben konnte wird dann einfach ignoriert, weil Person A sich schon was dabei gedacht hatte, als sie zur Orga ging um sich über mich zu beschweren?

Ich weiß nicht wie ich auf so einen Fall von Harassment (welche Ironie...) reagieren würde.

Die Aussage "Wir dulden soetwas nicht" ist einfach, doch die Umsetzung kann sehr kompliziert sein. Was ist den eigentlich "soetwas", was bedeutet das nicht dulden konkret? Was mache ich mit Missverständnissen? Wie sehr muss ich bereit sein etwas über mich ergehen zu lassen?

Ich war selbst mal SL einer Vampire Domäne (irgendwie lustig zu lesen, wie viele davon hier vertreten sind) und entweder gab es sowas bei uns zum Glück nicht, oder ich habe es damals nicht mitbekommen. Teilweise war ein Vampire Live auch seine eigene Art von Speed Dating und Wahrscheinlichkeiten sagen, dass es auch damals schon Personen gegeben haben müsste die ein Nein! überhört haben. Sowas macht einen dann doch schon nachdenklich.

Echt schwieriges Thema...
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