Autor Thema: Suche nach Rollenspiel-Cons mit Anti-Harassment-Policy - Diskussion  (Gelesen 47652 mal)

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Offline Irian

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Mir liegt der Gedanke schwer im Magen, dass bei solchen Veranstaltungen Person A einfach Person B entfernen lassen kann, ohne dass es da ein gemeinsames Gespräch gibt was überhaupt passiert ist.

Davon spricht keiner - auch wenn ein "gemeinsames Gespräch" nicht automatisch angebracht ist. Oder würdest du gerne eine Person, die tatkräftig sexuell belästigt wurde, dazu zwingen, sich mit dem oder der Täter(in) an einen Tisch zu setzen? Das ist nicht immer eine gute Idee. Aber natürlich spricht keiner davon, dass es reicht, nur einen Satz zu sagen. Die Orga muss sich natürlich ein Bild von der Lage verschaffen, die Frage ist nur, was man tut, wenn es dann eben Aussage gegen Aussage ist.

Ebenso die Einstellung, dass wir lieber jemanden unschuldig verurteilen, damit ja kein Schuldiger davon kommen kann.

Du verwechselt hier eine Kleinigkeit: Es geht absolut nicht um bestrafen. Wenn ich jemanden vom Con werfen würde, dann nicht als "Strafe" für Fehlverhalten, sondern ausschließlich, um den Con wieder sicher und ruhig zu bekommen, damit auch das Opfer sich wieder besser fühlen kann. Es geht also nur darum, dass sich alle auf dem Con wieder sicher(er) fühlen können, als Strafe ist das nicht gedacht und zum bestrafen von sexueller Belästigung sind dann tatsächlich wieder die Gerichte zuständig, das geht über die Möglichkeiten einer Orga weit hinaus.

Vielleicht stell ich mir auch nur den krassen Fall vor, dass ich seit ein paar Stunden gemütlich an einer Runde teilnehme und plötzlich kommt jemand von der Orga, zeigt auf mich und meint, ich sollte die Veranstaltung verlassen. Am besten noch ohne Entschädigung, weil ich ja der Böse bin. Die Aussage, dass ich die letzten drei Stunden den Tisch nicht verlassen habe, daher vor 90 Minuten überhaupt nichts gemacht haben konnte wird dann einfach ignoriert, weil Person A sich schon was dabei gedacht hatte, als sie zur Orga ging um sich über mich zu beschweren?

Dann hast du diverse Zeugen und nach kurzer Klärung wird sich das auch alles auflösen. Wie schon gesagt, die harte Schiene bedeutet nicht, dass die Orga nicht etwas Zeit investiert, um die Situation zu verstehen. Sie bedeutet nur, dass im Zweifel (und bei deiner Situation gäbe es die ja kaum) erstmal der Beschuldigte entfernt wird (sofern die Tat dies rechtfertigt - ein einzelner unpassender Witz mag da z.B. noch nicht ausreichen).

Hinweis: Wenn ich schreibe "X ist toll" oder "Y ist Mist", dann ist das meine persönliche Meinung und beinhaltet keinerlei Aufforderung, X zu kaufen oder Y zu boykottieren. Im Zweifelsfall denkt euch einfach vor jeden Satz "Meiner Meinung nach..." dazu. Und nur weil ihr X für schlecht und Y für toll findet, bedeutet das nicht, dass wir uns nun hassen müssen. Jedem das seine. Ansonsten stehe ich für Duell-Forderungen (oder auch "drüber reden") jederzeit per PM zur Verfügung.

Achamanian

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Irian +1.

Offline kamica

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Ich glaube, es ging LST eher darum, welche Rechtsgrundlage ein Conhelfer besitzt.
Letztendlich die, dass die Durchsetzung des Hausrechts (auf Conhelfer) übertragbar ist.
Natürlich ist es das. Das Hausrecht ergibt sich aus dem Mietvertrag und wer das Ausüben darf, entscheidet der Mieter, also im Zweifel die Orgaleitung. Und wenn die entscheidet, dass die Conhelfer das machen dürfen, dann ist das so.

Offline YY

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Orga schmeisst ohne weitere Beweise B raus; B hat aber bezahlt .... und ggf verklagt die Orga

Von der ethischen Innocent until proven gar nicht erst anzufangen

+1 zu allem, was Grandala schrieb.

Der Veranstalter bzw. die Hausrechtsinhaber können in der Hinsicht erst mal tun und lassen, was sie wollen.
Dass man da aus reinem Eigeninteresse nicht alles und jeden rausschmeißt, liegt auch auf der Hand - das kommt eben auf die Location an.
Wenn man als Sicherheitsfirma eine in Sachen Randale etc. beschissene Disko neu übernimmt, muss man zumindest in der ersten Zeit anders agieren als drei freiwillige Orga-Leute auf einer Rollenspielcon mit 40 Leuten in Hintertupfingen.

Ich verstehe das Problem nicht.

Wer entscheidet nach welchen Kriterien wenn Aussage gegen Aussage steht?

Muss inuneindeutiogen Fällen wenigstens das Eintrittsgeld zurückgegeben werden oder drohen gar Klagen (doppelt wenn zwei Schutzgruppenangehörige aneinandergeraten ?

Das entscheiden die Hausrechtsinhaber/-ausübenden, entweder nach Kriterien, auf die sie sich vorher geeinigt haben und/oder - spätestens wenn man feststellt, dass man an genau die aufgetretene Konstellation nicht gedacht hat - nach freier Beratung.

Wieder der Vergleich: Bei so gut wie jeder Diskoschlägerei steht Aussage gegen Aussage.
Da findet natürlich die Türstehertruppe schneller ihre Linie als eine Con-Orga, weil sie das ständig machen (müssen).
Aber genau deswegen sollte man sich im Vorfeld nicht zu sehr auf genau eine Reaktion festlegen.

Wenn es völlig nebulös ist oder sich beide Seiten fehlverhalten haben, gehen eben beide und bekommen ihr Geld zurück, wenn sie halbwegs einsichtig sind.
In anderen Fällen fliegt ggf. nur eine Seite raus und kann sich auf entsprechende Anzeige(n) einstellen.
Manchmal gibt es nur eine deutliche Ansage an eine Seite.
Ist doch alles kein Hexenwerk.

Mir liegt der Gedanke schwer im Magen, dass bei solchen Veranstaltungen Person A einfach Person B entfernen lassen kann, ohne dass es da ein gemeinsames Gespräch gibt was überhaupt passiert ist.

Wir reden immer noch von einer Rollenspielcon und nicht von irgendwelchen anderen Veranstaltungen.
Nur weil das hier gerade Thema ist, heißt das nicht, dass die Rechtslage jetzt auf einmal so ist.
Das praktische Experiment hat doch bisher eindeutig gezeigt, dass es bis auf wenige Fälle funktioniert.

Ich weiß von genau gar keinem, der völlig aus heiterem Himmel eine Con verlassen musste oder erst gar nicht rein durfte.
Das ist woanders anders.
"Kannst du dann bitte mal kurz beschreiben, wie man deiner Meinung bzw. der offiziellen Auslegung nach laut GE korrekt verdurstet?"
- Pyromancer

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Grundsätzlich gilt natürlich, nur weil mir etwas schwer im Magen liegt, muss es noch lange nicht falsch sein. Ändert aber nichts daran, dass mir das schwer im Magen liegt.

Davon spricht keiner - auch wenn ein "gemeinsames Gespräch" nicht automatisch angebracht ist. Oder würdest du gerne eine Person, die tatkräftig sexuell belästigt wurde, dazu zwingen, sich mit dem oder der Täter(in) an einen Tisch zu setzen? Das ist nicht immer eine gute Idee. Aber natürlich spricht keiner davon, dass es reicht, nur einen Satz zu sagen. Die Orga muss sich natürlich ein Bild von der Lage verschaffen, die Frage ist nur, was man tut, wenn es dann eben Aussage gegen Aussage ist.
Mir geht es eher darum einen Raum zur Klärung einzuräumen. Wenn Person A nicht anwesend sein will, weil warum auch immer, kann und sollte man A auch nicht dazu zwingen. Wenn dann Person B aber keine Ahnung hat, was überhaupt Sache ist und jede Nachfrage mit einem "Du weißt ganz genau was vorgefallen ist! Geh einfach!" abgebügelt wird, dann wird mir da schon schlecht.
Wenn bei der Befragung jedoch weiterhin eindeutige Sprüche gemacht werden, wie "A sollte doch überhaupt froh sein, dass ihn überhaupt mal jemand anbaggert. Hast du gesehen wie der aussieht, der soll mal von seinem hohen Ross runterkommen..." oder ähnliches, dann kann die Orga immer noch mit ruhigem Gewissen handeln.


Du verwechselt hier eine Kleinigkeit: Es geht absolut nicht um bestrafen. Wenn ich jemanden vom Con werfen würde, dann nicht als "Strafe" für Fehlverhalten, sondern ausschließlich, um den Con wieder sicher und ruhig zu bekommen, damit auch das Opfer sich wieder besser fühlen kann. Es geht also nur darum, dass sich alle auf dem Con wieder sicher(er) fühlen können, als Strafe ist das nicht gedacht und zum bestrafen von sexueller Belästigung sind dann tatsächlich wieder die Gerichte zuständig, das geht über die Möglichkeiten einer Orga weit hinaus.
Was du als notwendige Maßnahme zur Sicherung des Con-Friedens siehst, sehe ich als Strafe für denjenigen der gehen muss. Da ist es auch egal ob man Strafe in Anführungszeichen setzt oder nicht. Nur weil es eine gerechtfertigte Strafe ist, ändert das nichts an dem Umstand der Bestrafung.


Dann hast du diverse Zeugen und nach kurzer Klärung wird sich das auch alles auflösen. Wie schon gesagt, die harte Schiene bedeutet nicht, dass die Orga nicht etwas Zeit investiert, um die Situation zu verstehen. Sie bedeutet nur, dass im Zweifel (und bei deiner Situation gäbe es die ja kaum) erstmal der Beschuldigte entfernt wird (sofern die Tat dies rechtfertigt - ein einzelner unpassender Witz mag da z.B. noch nicht ausreichen).
Und genau dieses Einräumen eines Klärungsraumes kam für mich bisher nicht so rüber. Aber genau darum geht es ja auch bei dieser Diskussion. Es dürfen und sollten Prämissen abgeklopft werden, was dass jetzt konkret bedeuten soll.

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Offline Lichtschwerttänzer

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Dementsprechend bringen Vergleiche mit dem Rechtsstaat nicht sonderlich viel, weil wir hier ja nicht von Gerichten, Gerichtsurteilen, etc. sprechen, sondern von Cons, mit deutlich kleineren Auswirkungen.
war wohl etwas sehr ungeschickt ausgedrückt mir ging es um das richtige ethische Verhalten und das richtige praktische Verhalten.

Es Versaut das Wochenende, ggf mit vertaner Urlaubszeit und Kosten für Anreise und Unterbringung, die Eintrittskarte läuft da ggf. unter Peanuts

Hausrecht aus Eigentum und/oder Besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Ob du Conhelfer bist oder nicht spielt keine Rolle.
>;D ~;D

Das habe ich wirklich nicht gemeint.

@Bobba Fett

Mir ging es hauptsächlich darum auf welcher Rechtsgrundlage die Orga(in einer A sagt B sagt)  jemand von einem Con verweisen  darf ohne sich selbst strafbar zu machen.
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
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Offline Irian

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Mir geht es eher darum einen Raum zur Klärung einzuräumen.

Völlig sinnvoll, es geht nicht darum, zu fordern, dass Orgas innerhalb von 30 Sekunden eine Entscheidung über's Knie brechen müssen. Natürlich, ZU lange sollte man es auch nicht verschleppen. Die Orga sollte schon mit allen Betroffenen reden, die Lage so gut es geht einschätzen und dann halt eine Entscheidung treffen. Erst da ist der Knackpunkt.

Wenn bei der Befragung jedoch weiterhin eindeutige Sprüche gemacht werden

So leid es mir tut, wenn du darauf hoffst, dass sich sowas in Wohlgefallen auflöst, weil die schlechten Menschen sich wie klischeehafte Comic-Schurken verhalten, wirst du enttäuscht werden. Die Realität dürfte eher sein, dass eine Orga harte Entscheidungen (egal in welche Richtung) treffen muß ohne diese absolute Sicherheit zu haben, so dass vermutlich fast immer ein dumpfes Gefühl zurückbleiben wird.

Was du als notwendige Maßnahme zur Sicherung des Con-Friedens siehst, sehe ich als Strafe für denjenigen der gehen muss. Da ist es auch egal ob man Strafe in Anführungszeichen setzt oder nicht. Nur weil es eine gerechtfertigte Strafe ist, ändert das nichts an dem Umstand der Bestrafung.

Kannst du so sehen, ist es trotzdem nicht. Wenn du in ner Bar randalierst, fliegst du raus - das ist aber keine Strafe, sondern nur das Mittel, um zu verhindern, dass du weiter machst. Die Strafe kommt dann in Form einer Anzeige bzw. dann Verurteilung. Und wenn du was kaputt gemacht hast dabei, ist nichtmal die Tatsache, dass du das dann bezahlen darfst, eine Strafe, sondern nur eine Widergutmachung. Dass es sich wie eine Strafe anfühlt, zeigt ja nur, wie selten in solchen Situationen eine wirkliche Bestrafung passiert. Käme jeder Täter vor Gericht, wäre jeder Täter froh, wenn er nur vom Con fliegt.

war wohl etwas sehr ungeschickt ausgedrückt mir ging es um das richtige ethische Verhalten und das richtige praktische Verhalten.

Und das ist eine schwierige Frage, wie ja so ziemlich jeder zustimmt. Es gibt keine Patentlösung, sondern nur verschiedene Strategien, die alle Vor- und Nachteile haben. Welche davon man in Kauf nehmen will, ist dann Orga-Sache.
Hinweis: Wenn ich schreibe "X ist toll" oder "Y ist Mist", dann ist das meine persönliche Meinung und beinhaltet keinerlei Aufforderung, X zu kaufen oder Y zu boykottieren. Im Zweifelsfall denkt euch einfach vor jeden Satz "Meiner Meinung nach..." dazu. Und nur weil ihr X für schlecht und Y für toll findet, bedeutet das nicht, dass wir uns nun hassen müssen. Jedem das seine. Ansonsten stehe ich für Duell-Forderungen (oder auch "drüber reden") jederzeit per PM zur Verfügung.

Offline kamica

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Mir ging es hauptsächlich darum auf welcher Rechtsgrundlage die Orga(in einer A sagt B sagt)  jemand von einem Con verweisen  darf ohne sich selbst strafbar zu machen.
Siehe Post 78

Offline Maarzan

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..entweder nach Kriterien, auf die sie sich vorher geeinigt haben...

Das war genau ein Teil der Frage - wie sehen solche Kriterien dann transparent aus?
Storytellertraumatisiert und auf der Suche nach einer kuscheligen Selbsthilferunde ...

Offline Grandala

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Mir ging es hauptsächlich darum auf welcher Rechtsgrundlage die Orga(in einer A sagt B sagt)  jemand von einem Con verweisen  darf ohne sich selbst strafbar zu machen.
Wie gesagt. Solange das AGG nicht verletzt wird darf er das einfach weil dies aus dem Hausrecht hervorgeht. Es muss nur eine Begründung dafür gegeben werden. "Ein weiterer Gast fühlt sich belästigt" reicht da meiner Erfahrung nach aus. Das heißt nicht, dass die Orga das muss. Es heißt nur, dass sie das darf.
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Offline Teylen

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Es Versaut das Wochenende, ggf mit vertaner Urlaubszeit und Kosten für Anreise und Unterbringung, die Eintrittskarte läuft da ggf. unter Peanuts
Ein Convention Betreiber ist jenseits der Eintrittskarte nicht für deine Organisation, Planung, Urlaub sowie weitere Kosten verantwortlichen.
 
Als praktisches Jahr wurde 2017 Tampa by Night (WoD Convention mit Fokus LARP) aufgrund nicht näher detaillierter Sicherheitsaspekte abgesagt, ein paar Tage unter einem Monat vor geplanten Start.  Das hat meinen Jahresurlaub getroffen, einen Flug nach Florida, welcher nicht mehr umbuchbar war, sowie weitere Kosten für Hotels und dergleichen.

In einem solchen Fall wird einem das gezahlte Eintrittsgeld erstattet.
Der Rest ist mitunter bedauerlich, geht allerdings zu Lasten des Besuchers. Wobei der Veranstalter sich noch bemühen kann hinsichtlich Flug-Cancellations etc. zu unterstützen.
 
Das gleiche dürfte für Besucher gelten welche der Convention aufgrund Verstöße wegen des Code of Conduct oder im Rahmen des Hausrechts verwiesen werden. Man bekommt [mitunter] sein Eintrittsgelds bleibt jedoch dem Rest seiner Unkosten ausgesetzt.
 
Mir wäre dahingehend auch kein Fall bekannt nachdem man einen Veranstalter in einem solchen Fall für die Anreise haftbar machen kann.
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 16:37 von Teylen »
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Auch im RL gebe ich mich nicht mit Axxxxxxxxxx ab #RealLifeFilterBlase

Offline Irian

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Im LARP werden z.B. auch häufig die gleichen, ewig kopierten AGBs verwendet, die auch beinhalten, dass die Orga jeden vom Con werfen darf. Ist meiner Erfahrung nach selten, passiert aber - und von rechtlichen Folgen danach habe ich bislang nie was gehört. Dementsprechend, rein pragmatisch gesehen, ist das nicht sooo hart. Wobei sich trotzdem empfiehlt, für Cons, etc. die Rechtsform des Vereins zu wählen.
Hinweis: Wenn ich schreibe "X ist toll" oder "Y ist Mist", dann ist das meine persönliche Meinung und beinhaltet keinerlei Aufforderung, X zu kaufen oder Y zu boykottieren. Im Zweifelsfall denkt euch einfach vor jeden Satz "Meiner Meinung nach..." dazu. Und nur weil ihr X für schlecht und Y für toll findet, bedeutet das nicht, dass wir uns nun hassen müssen. Jedem das seine. Ansonsten stehe ich für Duell-Forderungen (oder auch "drüber reden") jederzeit per PM zur Verfügung.

Offline Silent

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Kannst du so sehen, ist es trotzdem nicht. Wenn du in ner Bar randalierst, fliegst du raus - das ist aber keine Strafe, sondern nur das Mittel, um zu verhindern, dass du weiter machst. Die Strafe kommt dann in Form einer Anzeige bzw. dann Verurteilung. Und wenn du was kaputt gemacht hast dabei, ist nichtmal die Tatsache, dass du das dann bezahlen darfst, eine Strafe, sondern nur eine Widergutmachung. Dass es sich wie eine Strafe anfühlt, zeigt ja nur, wie selten in solchen Situationen eine wirkliche Bestrafung passiert. Käme jeder Täter vor Gericht, wäre jeder Täter froh, wenn er nur vom Con fliegt.
Wäre für mich dennoch eine 1A Definition von Strafe, jedoch sehe ich hier keinen Sinn mehr weiter darüber zu philosophieren. Zumal du wahrscheinlich rein juristisch sogar recht hast, das ändert jedoch nichts an den allgemeinen Sprachgebrauch. Ich kann meine Kinder auch zur Strafe Hausarrest geben, ohne dass es ein Gerichtsurteil gibt. Ob meine verhängt Strafe gerechtfertigt, sinnvoll oder im Sinne des Kindes ist ändert nichts an dem Umstand der Bestrafung im Sinne des Sprachgebrauchs. Nur um vorzubeugen, dass dies auch keine Strafe sei, sondern eine erzieherische Maßnahme...
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Offline YY

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Das war genau ein Teil der Frage - wie sehen solche Kriterien dann transparent aus?

Unabhängig davon, wie die konkret aussehen, müssen und sollten die mMn nicht transparent sein.
Dann kommen nämlich im Zweifelsfall die Extraschlauen, die dann mit "aber das Kriterium ist doch gar nicht erfüllt" anfangen und man dreht sich ewig im Kreis, bis doch einer sagt "Basta!"

Wer auf eine Veranstaltung geht, muss damit leben, dass er ggf. von dort verwiesen wird. Ziemlich sicher wird er das anders sehen und ab und zu wird es tatsächlich unberechtigt sein.
Ich wüsste angesichts der Häufigkeit, mit der das auf Rollenspielcons passiert (nämlich so gut wie nie), aber nicht, warum man sich da jetzt auch noch krummlegen sollte, um die unbegründete Sorge auszuräumen, es könnte ja jeden einfach so treffen und da wäre reine Willkürherrschaft.
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Offline Boba Fett

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Aber wer entscheidet nach welchen Kriterien wo Belästigung dann überhaupt beginnt.
Wer entscheidet nach welchen Kriterien wenn Aussage gegen Aussage steht?

Das war genau ein Teil der Frage - wie sehen solche Kriterien dann transparent aus?

Wer entscheidet: Der Veranstalter, der das Hausrecht besitzt oder jemand, der sein Hausrecht vertritt (Weisungsbefugnis).

Wie wird entschieden, wenn...
Das kann man doch pauschal nicht beantworten.
Letztendlich wird anhand des Wahrgenommenen nach gesundem Menschenverstand entschieden und irgendwo auch anhand der Interessen des Veranstalters.
Wenn man befürchten muß, dass mir das Verweilen von Beteiligten die Stimmung der Veranstaltung maßgeblich beeinträchtigt, dann schmeisst man jemanden raus, bevor allen der Spaß verdorben wird und nächstes Mal die Hütte leer bleibt (auf deutsch gesagt).
Wenn man abwägen muss, ob man ein Belästigungs-Opfer davor bewahren kann, immer wieder mit der Anwesenheit des Belästigenden konfrontiert zu sehen und deswegen eventuell jemanden unschuldigen vor die Tür zu setzen, naja, wie entscheidet man da wohl? Im Zweifel für die Vermeidung des größeren Schadens, oder?
Wenn man Zweifel hat, sollte man den Anstand besitzen, dem Verwiesenen den Eintritt zurückzugeben...

Und wie gestaltet man das transparent?
In dem man möglichst seine Toleranzgrenzen formuliert, seine Maßnahmen im Voraus als Option bekannt gibt und seine Entscheidungen im Nachhinein erklärt und begründet.
Und das alles für die (potentiellen) Teilnehmer einsehbar macht.
Warum "möglichst"? Weil man nie alles voraussehen kann.

Einfach mal optimistisch davon ausgehen, dass der Veranstalter auch seinen gesunden Menschenverstand und seine Sozialkompetenz einsetzt und ein bisschen Anstand besitzt.
Denn letztendlich geht man sowieso genau davon aus, wenn man an einer Veranstaltung teilnimmt.
Wenn man generell davon ausgeht, dass man damit rechnen muß, dass man vom Veranstalter aus dubiosen Gründen rausgeworfen wird oder von irgendjemand grundlos beschuldigt wird, braucht man doch gar nicht an Veranstaltungen teilzunehmen...
« Letzte Änderung: 3.01.2018 | 16:47 von Boba Fett »
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Offline Maarzan

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Wenn man befürchten muß, dass mir das Verweilen von Beteiligten die Stimmung der Veranstaltung maßgeblich beeinträchtigt, dann schmeisst man jemanden raus, bevor allen der Spaß verdorben wird und nächstes Mal die Hütte leer bleibt (auf deutsch gesagt).

Danach könntest du auch das vermutliche Opfer rauswerfen (oder tust es gar, wenn du mit dem "Bauchgefühl" daneben liegst) - wenn der Übergreifende mehr Kumpels/bessere Presse etc hat.
Das müßte danneben auch generell damit rechnen "ggf. von dort verwiesen" zu werden - und dürfte das Klima wiederspiegeln, welches dann vor Zeiten vorlag, als so etwas als Kavaliersdelikt galt.

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Offline YY

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Wie oben schon gesagt wurde:
In der Regel sind solche Fälle selten wirklich dermaßen eindeutig, dass man im Grunde gar nicht entscheiden, sondern nur noch umsetzen muss.

Mit totaler Willkür hat das trotzdem nichts zu tun.
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Achamanian

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Vielleicht hilft es ja auch, sich mal bewusst zu machen, dass es bei praktisch allen Veranstaltungen Codes of Conduct gibt, und dass da immer weite Interpretationspielräume und selten klare Sachlagen vorliegen. Wenn jemand bei mir auf einer Party auf den Couchtisch pisst, fliegt er raus, auch ohne, dass ich das vorher öffentlich so angekündigt habe. Und wenn ich nur durch eine in meinen Augen glaubwürdige Schilderung eines dritten weiß, welche Person auf den Couchtisch gepisst hat, dann fliegt er auch raus, auch auf das geringe Risiko hin, dass dieser dritte aus unerfindlichen Motiven die betroffene Person nur anschwärzen will. Und das ist keine Straße, sondern schlicht ein: "Wer sich nicht halbwegs gemäß den ungeschriebenen, aber selbstverständlichen Regeln einer Party bei mir verhalten kann, der soll sich bitte nicht bei mir auf einer Party aufhalten."
Wenn es um Sexismus, Homophobie und ähnliches geht, steht seltsamerweise immer wieder die Angst im Raum, dass es dann plötzlich zu unbegründeten Anschuldigungen aus heiterem Himmel und kompromisslos-brutaler Ahndung beim kleinsten Verstoß käme. Ich möchte mal wissen, ob sich das aus Erfahrungen speist und wenn ja, aus welchen Mir ist sowas noch nicht untergekommen. Meine Erfahrung ist, dass jede halbwegs sozial kompetente Person schon merkt, wenn sie in der Beziehung mal verbal ins Klo gegriffen hat, und dass eine aufrichtige Entschuldigung und evtl. ein "okay, dann bleibe ich dir bis auf Weiteres von der Pelle" reicht, um die Sache halbwegs in Ordnung zu bringen. Habe ich auch schon gemacht, hat funktioniert. Das Szenario, dass man überhaupt nicht weiß, wie einem geschieht, weil einem a) jemand böses will oder man b) nicht kapiert, dass man jemandem sexistisch blöd gekommen ist, scheint mir ziemlich unwahrscheinlich. Normalerweise reicht es, souverän genug für eine Entschuldigung zu sein, anstatt defensiv darauf zu bestehen, dass man es ja nicht böse gemeint habe oder Ähnliches.

Offline Lichtschwerttänzer

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Siehe Post 78
Da ist für mich Laien 903 nicht eindeutig, der schränkt das auch ein.

@Teylen

Wir sind hier nicht in den USA
“Uh, hey Bob?”
“What Steve?”
“Do you feel like we’ve forgotten anything?”
Sigh. “No Steve. I have my sword and my bow, and my arrows and my cloak and this hobbit here. What could I have forgotten?”
“I don’t know, like, all of our stuff? Like the tent, the bedroll, my shovel, your pot, our cups, the food, our water, your dice, my basket, that net, our spare nails and arrowheads, Jim’s pick, my shovel, the tent-pegs…”
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Offline Boba Fett

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Danach könntest du auch das vermutliche Opfer rauswerfen (oder tust es gar, wenn du mit dem "Bauchgefühl" daneben liegst) - wenn der Übergreifende mehr Kumpels/bessere Presse etc hat.
Das müßte danneben auch generell damit rechnen "ggf. von dort verwiesen" zu werden - und dürfte das Klima wiederspiegeln, welches dann vor Zeiten vorlag, als so etwas als Kavaliersdelikt galt.

Freie Willkür ist doch wohl die schlechteste Lösung, selbst wenn sie mal gut gemeint ist, oder?

Lasse bitte das „du“ weg, denn ich veranstalte keine Conventions.

Ansonsten das, was Rumpel sagt.
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Offline Chruschtschow

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@Marzaan:
Angesichts dessen, dass eine Con-Orga nicht die Kapazitäten, die Kompetenzen oder auch schlicht nur die gleiche Zielsetzung wie ein Justizsystem hat und dass dieses oft nach Erlassen eines Gesetzes Jahre und Jahrzehnte damit verbringt die genaue Interpretation eines Gesetzes (die übrigens in ihrer Interpretation noch gesellschaftlichem Wandel unterliegt) mit allerhand Präzedenzfällen, Grundsatzurteil etc. auszuformen, finde ich die Idee irrwitzig, dass wir da wesentlich genauer werden könnten. ::)

Natürlich müssen alle Beteiligten darauf schauen, dass es irgendeine Form von gesellschaftlichem Konsens gibt. Und da wird der eine einen anderen Blick drauf haben als andere. Als Con-Orga ist die grundsätzliche Zielsetzung: alle haben Spaß. Addendum: ... und bitte nicht auf Kosten anderer. Wir haben halt entschieden, dass diesen Auf-Kosten-anderer mit einem Passus in der FAQ auftaucht, was uns denn besonders gegen den Strich ginge. Das ist unvollständig (wer bei uns auf der Con auf eine Sitzgelegenheit pinkelt, sollte ebenfalls einen guten Grund haben, auch wenn es nicht in der FAQ steht). Das ist nicht in letzter Instanz für jeden zufriedenstellend. Da wird es im Fall der Fälle zu Ungerechtigkeiten kommen. Aber alles Umfassendere stößt auch schnell an die Grenzen der Machbarkeit. Da muss dann halt einer aus der Orga irgendwann in den saueren Apfel beißen und eine Entscheidung treffen, die möglichst fair ist. Dieses "Möglichst" wird unfraglich immer irgendwem anders übel aufstoßen.

Rauswurf ist ja auch nicht die einzige Variante. Wenn mitten im Raum eine Runde freudig johlend und einmütig metzelnd brandschatzende, plündernde, vergewaltigende Barbaren spielt und sich die Leute ringsum langsam belästigt fühlen, dann kann man auch erst ein Mal mit der Runde reden. Spätestens wenn ich nebenan nachmittags um 3 mit einer Kinderrunde sitze, werde ich den Leuten einen husten. Da hätte die SL bei der Rundenanmeldung vielleicht mal drauf hinweisen sollen, dass Köpfe rollen. Aber vielleicht können die ja auch einfach einen Gang runter schalten oder ein abgelegeneres Örtchen aufsuchen, in dem das Spiel fortgesetzt werden kann, das aus mancher Sicht geschmacklos, aber für die Gruppe völlig in Ordnung sein mag. Die meisten Leute sind zwangsweise ganz einsichtig, wenn ihnen jemand sagt: "Guckt mal, das geht hier gerade Leuten echt quer. Macht mal anders oder woanders. Eure Entscheidung."
Tolles Setting, würde ich aber mit Fate spielen. Und jeder Thread ist ein potentieller Fate-Thread. :d

Rollenspiel in und um Paderborn - Die Rollenspielergilde e.V. - www.rollenspiel-paderborn.de

Offline Scimi

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Es geht ja aber nicht nur immer um Extremfälle, die möglicherweise strafrechtlich relevant sind und bei denen die Orga als "Polizei" einschreiten muss.

Z.B. die Anti-Harassment Policy für 13th Age Organized Play dient dazu, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass in einem Umfeld, in dem man mit unbekannten Leuten, die verschiedene Bedürfnisse haben, anders Rücksicht genommen werden muss als beim Spielen im Freundeskreis.

Hier ist in einer Runde zuerst einmal der SL erster Ansprechpartner bei Problemen, und bei Bedarf kann ein Fall dann an die Orga, Locationverantwortlichen oder Polizei eskaliert werden. Der erste Schritt ist dann auch nicht, dass ein Störer direkt von der Veranstaltung fliegt, sondern eventuell erst einmal nur die Runde verlassen muss.

Dem SL diese Verantwortung, aber auch diese Autorität zu verleihen, hat den Vorteil, dass kleinere Fälle von problematischem Verhalten zuerst von Leuten geregelt werden kann, die dabei waren und sich nicht auf irgendwelche Zeugenaussagen verlassen müssen. Und man muss nicht warten, bis ein Vorfall so extrem ist, dass da schon ein Rausschmiss drohen muss.

Offline Teylen

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@Teylen
Wir sind hier nicht in den USA
Das ist korrekt.
Allerdings sehe ich auch in Deutschland keine Handhabe für die Rückforderung von Reisekosten, Verpflegungskosten oder anderweitiger Belastungen für den Fall das eine Veranstaltung ausfällt oder das man der Veranstaltung, auf Basis des Hausrechts, verwiesen wird.
 
Für den Fall das World of Darkness Berlin ausgefallen, oder ich ich der Veranstaltung verwiesen, worden wäre.
Eine Rückerstattung des Eintrittspreise sehe ich unproblematisch. Eine Rückerstattung der Reisekosten oder gar Kompensation von Urlaubsgeld bzw. Arbeitskraftausfall etc. nicht.
 
Das gleiche gilt auch für geschäftsbezogene Tätigkeiten wie beispielsweise die Teilnahme an einem Training zur Weiterentwicklung berufsrelevanter Fertigkeiten und Kenntnisse welches ausfällt oder dem man verwiesen wird.
 
Weshalb ich mich erkundigte wo Du dort einen Ansatzpunkt siehst.
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Auch im RL gebe ich mich nicht mit Axxxxxxxxxx ab #RealLifeFilterBlase

Offline Megavolt

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Wie verbreitet ist denn Harassment auf irgendwelchen Cons? Hat da jemand Erfahrungswerte? Und gehts bei sowas in erster Linie um mit Met vollgedieselte Larper, die sich aggressiv streiten oder was ist da andernfalls die Hauptproblemgruppe?

Die Frage ist ernst gemeint, ich kann mir das nicht so richtig vorstellen und kenne mich nicht aus.

Offline KhornedBeef

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@Rumpel: Die Sorge würde bei wenn einem überschwappen US-amerikanischer Sitte (vereinzelt) gelten, wo Horden ungewaschener Sexisten längst Horden ungekämmter Social Justice Warriors gegenüberstehen, die Lagerbildung fördern und jeden zum Masku erklären, der nicht jeden Verdacht mit der Todesstrafe ahnden will. In so einem Umfeld gibt es dann ungerechtfertigte Anschuldigungen mit ernsten Folgen. Kenne ich in dem Maß nicht aus Deutschland, aber schließe ich deswegen aus, dass ein ungeschickt handelndes Orga-Team aus dem Geschäft ge-#MeToo-t wird? (Und ich beziehe mich hier ausdrücklich auf trittbrettfahrenden Missbrauch legitimer feministischer Bewegungen, nicht darauf dass diese an sich ein Problem wären. Für manche Leute muss man das ja klarstellen...)
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