Orga schmeisst ohne weitere Beweise B raus; B hat aber bezahlt .... und ggf verklagt die Orga
Von der ethischen Innocent until proven gar nicht erst anzufangen
+1 zu allem, was Grandala schrieb.
Der Veranstalter bzw. die Hausrechtsinhaber können in der Hinsicht erst mal tun und lassen, was sie wollen.
Dass man da aus reinem Eigeninteresse nicht alles und jeden rausschmeißt, liegt auch auf der Hand - das kommt eben auf die Location an.
Wenn man als Sicherheitsfirma eine in Sachen Randale etc. beschissene Disko neu übernimmt, muss man zumindest in der ersten Zeit anders agieren als drei freiwillige Orga-Leute auf einer Rollenspielcon mit 40 Leuten in Hintertupfingen.
Ich verstehe das Problem nicht.
Wer entscheidet nach welchen Kriterien wenn Aussage gegen Aussage steht?
Muss inuneindeutiogen Fällen wenigstens das Eintrittsgeld zurückgegeben werden oder drohen gar Klagen (doppelt wenn zwei Schutzgruppenangehörige aneinandergeraten ?
Das entscheiden die Hausrechtsinhaber/-ausübenden, entweder nach Kriterien, auf die sie sich vorher geeinigt haben und/oder - spätestens wenn man feststellt, dass man an genau die aufgetretene Konstellation nicht gedacht hat - nach freier Beratung.
Wieder der Vergleich: Bei so gut wie jeder Diskoschlägerei steht Aussage gegen Aussage.
Da findet natürlich die Türstehertruppe schneller ihre Linie als eine Con-Orga, weil sie das ständig machen (müssen).
Aber genau deswegen sollte man sich im Vorfeld nicht zu sehr auf genau eine Reaktion festlegen.
Wenn es völlig nebulös ist oder sich beide Seiten fehlverhalten haben, gehen eben beide und bekommen ihr Geld zurück, wenn sie halbwegs einsichtig sind.
In anderen Fällen fliegt ggf. nur eine Seite raus und kann sich auf entsprechende Anzeige(n) einstellen.
Manchmal gibt es nur eine deutliche Ansage an eine Seite.
Ist doch alles kein Hexenwerk.
Mir liegt der Gedanke schwer im Magen, dass bei solchen Veranstaltungen Person A einfach Person B entfernen lassen kann, ohne dass es da ein gemeinsames Gespräch gibt was überhaupt passiert ist.
Wir reden immer noch von einer Rollenspielcon und nicht von irgendwelchen anderen Veranstaltungen.
Nur weil das hier gerade Thema ist, heißt das nicht, dass die Rechtslage jetzt auf einmal so ist.
Das praktische Experiment hat doch bisher eindeutig gezeigt, dass es bis auf wenige Fälle funktioniert.
Ich weiß von genau gar keinem, der völlig aus heiterem Himmel eine Con verlassen musste oder erst gar nicht rein durfte.
Das ist woanders anders.